A1-Bescheinigung
Nachweis bei Entsendungen innerhalb der EU, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
HF 2 · Modul 2.6: Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfenWissen
375 Begriffe aus den 26 Lernmodulen und dem AEVO-Kompass – kurz erklärt, den vier Handlungsfeldern zugeordnet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht (BBiG-Nummerierung ab 2005, AEVO 2009, Mindestausbildungsvergütung, elektronischer Ausbildungsnachweis). Für ausführliche Artikel siehe Lexikon, für Ausbildungsmethoden Methoden im Detail, für die Volltextsuche Inhaltssuche.
375 Begriffe
Nachweis bei Entsendungen innerhalb der EU, dass weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
HF 2 · Modul 2.6: Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfenSchriftliche Missbilligung eines konkreten Fehlverhaltens mit Hinweis auf die arbeitsbzw. ausbildungsrechtlichen Folgen im Wiederholungsfall. Sie muss das Fehlverhalten genau bezeichnen (Rügeund Warnfunktion) und dem Auszubildenden die Gelegenheit zur Verhaltensänderung geben. Nach der Probezeit ist eine verhaltensbedingte Kündigung (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) in der Regel erst nach einschlägiger Abmahnung wirksam; die Kündigung ist schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erklären.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenPrüfung am Ende der Berufsausbildung, mit der festgestellt wird, ob die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht wurde.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenNach bestandener Abschlussprüfung stellt die zuständige Stelle das Prüfungszeugnis aus (§ 37 BBiG); auf Antrag werden die Ergebnisse zusätzlich in englischer und französischer Sprache ausgewiesen. Vorab erhalten Prüflinge häufig eine Bescheinigung über das vorläufige Prüfungsergebnis. Der Ausbildende stellt zusätzlich ein Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG aus.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenist Teil der didaktischen Vorbereitung des Ausbilders auf die erwartete Zielperson bzw. Zielgruppe von Lernenden einer Ausbildungseinheit. Der Ausbilder berücksichtigt bei seinen Planungen: - Alter, Geschlecht - schulische Vorbildung - Kenntnisse, Fertigkeiten aus der Berufsschule - Erfahrungen, Interessen, besondere Begabungen - motivationale Eigenschaften (Lernund Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Persönlichkeitsmerkmale)
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAbkürzung für die Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV). Grundlage ist § 30 Abs. 5 BBiG; erlassen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des BIBB. Die geltende Fassung stammt vom 21.01.2009 (in Kraft seit 01.08.2009). Sie regelt Geltungsbereich, die berufsund arbeitspädagogische Eignung in vier Handlungsfeldern (§ 2, § 3), die Prüfung (§ 4: schriftlich und praktisch) sowie Bestehen und Zeugnis (§ 5). Die frühere Aussetzung der AEVO (2003–2008) ist seit dem 01.08.2009 aufgehoben: Der Eignungsnachweis ist wieder verpflichtend.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenAuswahlentscheidungen dürfen Bewerber nicht wegen geschützter Merkmale benachteiligen. Kriterien müssen sachlich und berufsbezogen sein.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenIn der Berufsausbildung soll aktives Lernen methodisch so geplant sein, dass das Leitziel der beruflichen Bildung, Handlungskompetenz zu entwickeln, erreicht wird. Bevorzugte, auf die Aktivität der Auszubildenden zentrierte Unterweisungsmethoden sind vor allem: 1. die Leittextmethode 2. die Fallmethode 3. die Projektmethode 4. der Lernauftrag 5. das Planspiel
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenist ein Beurteilungsfehler. Der Andorra-Effekt (nach dem Roman des Schriftstellers Max Frisch) betrifft eine Sich-selbst-erfüllende-Prophezeiung des Beurteilers bezüglich des zu Beurteilenden: die Prognose trifft tatsächlich ein.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenEin staatlich geregelter Beruf, für den eine Ausbildungsordnung besteht. Er bildet die rechtliche Grundlage für eine geordnete duale Ausbildung.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenSystematische Beschreibung der Anforderungen, die sich aus Ausbildungsordnung, Berufspraxis und betrieblichen Bedingungen ergeben. Es bildet die Grundlage für Auswahlkriterien.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenPflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat vor einer Kündigung zu informieren und Stellung nehmen zu lassen. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenAngeborene Dispositionen (Begabungen, Temperament, körperliche Voraussetzungen). Die Entwicklung des Menschen wird von Anlagen und Umwelteinflüssen gemeinsam geprägt; Lernangebote, Vorbilder und Förderung entscheiden darüber, ob Anlagen sich zu Fähigkeiten entwickeln. Für die Ausbildung heißt das: individuelle Voraussetzungen erkennen und gezielt fördern statt Leistung allein auf Begabung zurückzuführen.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenWeiterbildung, mit der berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten aktualisiert oder erweitert werden. Sie dient vor allem dazu, im bisherigen Tätigkeitsfeld leistungsfähig zu bleiben.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenDie Anpassungsweiterbildung zielt darauf ab, die vorhandenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erhalten, zu ergänzen, aufzufrischen und zu erweitern, um aktuellen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Es handelt sich dabei in der Regel um Kurzzeitmaßnahmen ohne Abschlussprüfungen. Des Weiteren kann aber auch das Nachholen von schulischen und beruflichen Abschlüssen, z. B. im Rahmen einer Nachqualifizierung, zur Anpassungsweiterbildung gerechnet werden.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenMit jeder Aussage will der Sender den Empfänger in irgendeiner Form aktivieren, ihn zu etwas bewegen. Appelle können sehr offenkundig sein bzw. klar ausgesprochen werden oder eher unterschwellig sein („Wozu ich dich veranlassen möchte"). Der Appell ist eine von vier Botschaften in der Kommunikationstheorie (siehe auch verbale Kommunikation).
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennensind gekennzeichnet durch selbstständiges Erarbeiten eines vorgegebenen Auftrages allein ( Einzelarbeit) zu zweit ( Partnerarbeit) oder zu mehreren (Gruppenarbeit), sie fördern Schlüsselqualifikationen.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenBei der Arbeitsanalyse kommt es auf das Ermitteln des Lernbedarfs durch das Aufgliedern komplexer Arbeitsaufgaben in lernbare Einheiten an. Diese lernbaren Einheiten werden mittels einer weiteren Zergliederung in konkrete Leistungsanforderungen der kognitiven, psychomotorischen und affektiven Lernziele aufgeschlüsselt.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnIm Arbeitsblatt werden Stoffinformation, Arbeitsaufträge, Raum für eigenständige Lösungen sowie manchmal auch Elemente der Erfolgssicherung und der Erfolgskontrolle vereint. Es kann bei Bedarf entwickelt und eingesetzt werden und die konkrete betriebliche Realität besser berücksichtigen als Lehrbücher. Wenn das Arbeitsblatt richtig aufbereitet ist und sich am entdeckenden Lernen und an der betrieblichen Praxis orientiert, fördert es die Selbstständigkeit. Das Arbeitsblatt wird häufig auch als Oberbegriff für Informationsblatt oder Merkblatt, Aufgabenblatt, Arbeitsanweisung und Lernhilfeblatt verwendet.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDie Agentur für Arbeit kann nach SGB III den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen bei bestimmten Arbeitnehmern (z. B. die von Arbeitslosigkeit bedroht sind) fördern. Dabei werden in der Regel die Lehrgangskosten finanziert sowie auch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenFehlende Erwerbstätigkeit trotz Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Für Ausbildungsbetriebe relevant, weil eine abgeschlossene Berufsausbildung das Arbeitslosigkeitsrisiko deutlich senkt; Unterstützungsleistungen laufen über die Agentur für Arbeit (SGB III), nicht mehr über das frühere Arbeitsamt.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenArbeitsmittel sind die elementaren Ausbildungsmittel. Die notwendigen Arbeitsmittel müssen in jedem Ausbildungsbetrieb vorhanden (z. B. Computer, Maschinen, Werkzeuge etc.) sein. Laut BBiG müssen Arbeitsmittel vom Betrieb kostenlos bereitgestellt werden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenGesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren (ArbSchG, DGUV-Vorschriften). Auszubildende sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu unterweisen; die Unterweisung ist zu dokumentieren.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenregelt u. a. die werktägliche Arbeitszeit, die Ruhepausen, die Ruhezeit, die Nachtund Schichtarbeit, die Sonnund Feiertagsbeschäftigung bzw. -ruhe für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, sofern sie nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, sowie für alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassensiehe Arbeitsanalyse
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnArtikulationsoder Lernstufenschemata sind Hilfskonstruktionen, um den Ablauf von Lernprozessen zu gliedern und damit besser planen zu können. In der Unterrichtslehre bezeichnet Artikulation jedes Verlaufschema von Lernprozessen. Ein anderes Wort dafür heißt Lernstufe. E-E-E und die Vier-Stufen-Methode sind solche Stufenschemata von Lernprozessen. noch kurze Hinweise für die Bearbeitung und die Bearbeitungszeit. Aufgabenblätter dienen auch zur Leistungskontrolle.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDer Begriff Assessment-Center kommt aus dem amerikanischen Sprachgebrauch (to assess = bewerten, beurteilen, einschätzen). Als Verfahren wurde es erstmals in den 20er Jahren zur Auswahl von Offiziersanwärtern eingesetzt. Seit den 60er Jahren werden Assessment-Center zunächst in den USA, heute weltweit zur Beurteilung und Auswahl von Führungskräften und Führungsnachwuchskräften genutzt. Bestandteile eines Assessment-Centers sind in der Regel: Rollenspiele, Planspiele, Gruppendiskussionen, Einzelvorträge, Fallstudien und psychologische Testverfahren. Das Assessment-Center ist ein eignungsdiagnostisches Verfahren.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenDas Aufgabenblatt ist Grundlage für aktivierende Arbeitsformen. Es enthält nur Aufgaben; manchmal
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAufmerksamkeit ist die Fähigkeit, die darauf zielt, einen Gegenstand, ein gerade ablaufendes Ereignis oder eine Kommunikation bewusst wahrzunehmen. Vom Ausbilder bewusst herbeigeführte Aufmerksamkeit heißt willkürliche Aufmerksamkeit. Geht der Reiz vom Gegenstand oder einem Ereignis aus, spricht man von unwillkürlicher Aufmerksamkeit.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenWeiterbildung zur Übernahme höherwertiger Aufgaben und Verantwortung. Beispiele sind Meister, Fachwirt, Techniker oder Bachelor Professional.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenDie Aufstiegsweiterbildung zielt darauf ab, auf öffentlich-rechtliche bzw. staatliche Prüfungen vorzubereiten, (z. B. Fachwirte, Betriebswirte, Wirtschaftsinformatiker). Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aufstiegsweiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufspraxis.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenBerufliches Ausbilden hat die Aufgabe, eine möglichst breit angelegte berufliche Grundbildung und eine anschließende Fachbildung zu vermitteln,
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellensiehe Ausbildungsbeauftragter
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenVertragspartner des Auszubildenden, meist der Ausbildungsbetrieb. Er trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenPerson, die die Ausbildung verantwortlich plant, durchführt und kontrolliert. Sie muss persönlich und fachlich geeignet sein.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenEin Ausbilderarbeitskreis dient vor allem dem Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Betrieb. Die Betriebe werden aufgeklärt über den theoretischen Kenntnisstand sowie die Schule über den praktischen Ausbildungsstand der Auszubildenden. Diese Zusammenkunft sollte von einer Stelle (am besten durch die IHK oder durch die Schule) organisiert werden. Vorteil des Zusammentreffens ist unter anderem auch der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Betrieben bzw. Ausbildern. Fehlt an der einen Stelle ein Baustein der praktischen Ausbildung, kann dieser vielleicht von einem anderen Betrieb aufgefangen werden, so dass sich überbetriebliche Ausbildungsstätten finden können bzw.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenPersönliche und fachliche Eignung der Person, die Auszubildende anleitet. Die berufsund arbeitspädagogische Eignung wird regelmäßig durch die AEVO-Prüfung nachgewiesen.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Ausbildung ist eine breit angelegte berufliche Grundausbildung und vermittelt Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenJedes Jahr wird etwa jeder fünfte Ausbildungsvertrag vorzeitig wieder gelöst. Von Seiten der Auszubildenden wird dies meist wie folgt begründet: Schwierigkeit mit dem Ausbilder, die Ausbildung entspricht nicht den Vorstellungen, finanzielle Gründe. Aus der Sicht der Ausbilder wird zumeist fehlende Motivation und mangelnde Leistung als Grund angeführt.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenFachkraft, die einzelne Ausbildungsinhalte am Arbeitsplatz vermittelt. Sie handelt im Auftrag des Ausbilders und ersetzt dessen Verantwortung nicht.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenAus dem Personalbedarf abgeleiteter Bedarf an Auszubildenden in bestimmten anerkannten Ausbildungsberufen.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenZusätzliche fachliche oder sozialpädagogische Hilfe außerhalb der regulären Ausbildung. Sie kann durch externe Stellen wie Agentur für Arbeit oder Bildungsträger erfolgen.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenAusbildungsberaterinnen und -berater der zuständigen Stelle beraten Ausbildende und Auszubildende und überwachen die Durchführung der Berufsausbildung (§ 76 BBiG). Sie sind zentrale Ansprechpartner bei Konflikten, Vertragsfragen, Verkürzung und Verlängerung und besuchen die Betriebe vor Ort.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenAusbildungsberufe sind alle staatlich anerkannten Berufe nach § 4 BBiG bzw. § 25 HwO, die im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des BIBB geführt werden. Derzeit gibt es rund 320 anerkannte Ausbildungsberufe; jedes Jahr werden mehrere Ausbildungsordnungen modernisiert (z. B. um Digitalisierung und Nachhaltigkeit als integrative Standardberufsbildpositionen).
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenDas Ausbildungsberufsbild liefert eine grobe Beschreibung der Themen/Qualifikationen die in dem jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt werden. Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Ausbildungsrahmenplan beschrieben, der nach dem Ausbildungsberufsbild gegliedert ist. Die Mindestanforderungen müssen auf jeden Fall in der Ausbildung vermittelt werden.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenBetrieb, der nach Art und Einrichtung geeignet ist, die vorgesehenen Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufs zu vermitteln.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenDie Ausbildungsdauer ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (§ 5 BBiG) und beträgt in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann auf gemeinsamen Antrag verkürzt werden (§ 8 Abs. 1 BBiG, z. B. wegen Vorbildung oder guter Leistungen) oder in Ausnahmefällen verlängert werden (§ 8 Abs. 2 BBiG), wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Bei Nichtbestehen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenDie Ausbildungsecke (Lernort)) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. Sie wird eingerichtet, um das Lernen ohne Verzögerungen oder Störungen des Arbeitsablaufes durchführen zu können. Auszubildende können die Ausbildungsecke (oder Lehrecke) dazu nutzen, relativ ungestört weiterzulernen. Sie ist meist im gewerblich-technischen Bereich vorzufinden.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenGrundlage für die Ausbildungseinheit bildet die Ausbildungsordnung. Sie ist ein für die Ausbildung sinnvoller, inhaltlich relativ in sich abgeschlossener und didaktisch aufbereiteter Ausbildungsabschnitt (siehe Feinlernziel), der sich auf die jeweilige Ausbildungsordnung bezieht.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnFähigkeit eines Betriebs, die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sachlich, personell und zeitlich ordnungsgemäß zu vermitteln.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenGefördert wird die Ausbildung junger Menschen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage, entsprechend ihrer Neigung, Eignung und Leistung. Antragsberechtigt sind: * Studierende an allen Arten von Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien, * Schüler weiterführender, allgemein bildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, aus Fachund Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (wenn die Auszubildenden während der Ausbildung aus den im BAföG genannten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können), * Schüler (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) von Fachschulen und Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzenist die zeitliche Gliederung der Ausbildungsdauer, es gibt z. Zt. Berufe mit zwei-, dreiund dreieinhalb jähriger Ausbildung. Es ist die Grundlage für die Höhe der Ausbildungsvergütung.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenDer Ausbildungsleiter ist in größeren Betrieben tätig und führt eine Ausbildungsabteilung. In Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten organisiert und strukturiert er die Ausbildung in einem Unternehmen, für die er die Gesamtverantwortung trägt.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenHilfsmittel zur Unterstützung des Lernprozesses, z. B. Modelle, Checklisten, Videos, digitale Lernplattformen oder Fachliteratur. Sie müssen zum Lernziel und zur Zielgruppe passen.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAusbildungsmethode ist ein gezielt geplanter Weg zur Erreichung eines Ausbildungsziels. Gemeint sind
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAls Ausbildungsmittel werden alle materiellen Hilfsmittel bezeichnet, die der Ausbilder einsetzen kann, um das Lehren und Lernen zu unterstützen (beispielsweise Aufgabenbögen zur Vorbereitung auf die Zwischenoder Abschlussprüfung). Ausbildungsmittel sind Lernhilfen, die Lernprozesse veranschaulichen und damit fördern sollen. Gute Ausbildungsmittel geben dem Lernenden die Chance, weitgehend in Eigeninitiative sowohl fachliche Ziele zu erreichen als auch Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenSchriftlicher oder elektronischer Nachweis über Inhalte und Verlauf der Ausbildung. Er ist eine wichtige Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
HF 4 · Modul 4.2: Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeitenRechtsverordnung, die verbindliche Mindestinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufs festlegt, z. B. Dauer, Berufsbild und Prüfungsanforderungen.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilensind die innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Lernorte, die vom Ausbilder zur Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Ausbildungsrahmenplan unter Berücksichtigung von pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgewählt werden (siehe auch Lehrecke, Lehrwerkstatt).
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenErfahrene Fachkraft oder ältere auszubildende Person, die neue Auszubildende in der Einarbeitung begleitet. Entlastet den Ausbilder und erleichtert die soziale Integration; die Ausbildungsverantwortung bleibt beim Ausbilder.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenPlan zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung. Er sorgt auch in der Probezeit für systematische Lernaufgaben und faire Bewertung.
HF 3 · Modul 3.2: Probezeit organisieren, gestalten und bewertenAusbildungsplanung ist ein übergreifender Begriff der folgende Aspekte berücksichtigt: - Planungsinstrumente (Ausrüstung der Arbeitsplätze, Teilund Materiallisten für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten) - Ausbildungsprogramme (Berufsprofile, Ausbildungsberufe, Dauer der Ausbildung, Anzahl der Auszubildenden, Verhältnis von Praxis zur Theorie, Gliederung von Praxis und Theorie, Personalaufwand, erforderliche Räumlichkeiten, erforderliche Ausbildungsmaterialien, Qualifikation des Personals, Bewerbungsablauf, Eignungstests, Beurteilung, Erfolgskontrolle) - Ausbildungspläne (Gliederung von Inhalt entsprechend der Themen und Zeit, berufsbezogene Flussdiagramme, Versetzungspläne und Persona
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenAusbildungsbetriebe stellen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel von Wirtschaft und Politik ist es, ein Gleichgewicht von Ausbildungsplatzangebot und Ausbildungsplatznachfrage herzustellen. Die Anzahl von Ausbildungsplätzen eines Betriebs ist beschränkt durch das Verhältnis von Fachkräften/Auszubildende und durch die zur Verfügung stehenden notwendigen Einrichtungen, Geräte und Ausbildungsmittel. Innerbetriebliche Ausbildungsplätze können sein: - alle Arbeitsplätze an denen Auszubildende praxisnah ausgebildet werden können - Ausbildungsecken - Lerninseln - Ausbildungswerkstätten - Plätze in Übungsräumen - Unterrichtsräume (insbes.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenTeil der Ausbildungsordnung, der die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitlich und sachlich gliedert. Er dient als Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenFähigkeit, eine Berufsausbildung voraussichtlich erfolgreich aufzunehmen, z. B. durch ausreichende Grundkenntnisse, Motivation und Sozialverhalten.
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzenDie zuständige Stelle kann das Einstellen und Ausbilden untersagen, wenn die Voraussetzungen der §§ 27 bis 30 BBiG (Eignung von Ausbildungsstätte, Ausbildendem und Ausbilder) nicht vorliegen und Mängel nicht beseitigt werden (§ 32 BBiG). Daneben kann die Aufsichtsbehörde nach § 25 JArbSchG die Beschäftigung Jugendlicher untersagen, wenn eine Person wiederholt oder schwer gegen Jugendarbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenAngemessene Vergütung der Auszubildenden nach §§ 17–19 BBiG. Sie muss mit fortschreitender Ausbildung – mindestens jährlich – ansteigen und ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG; tarifliche Vergütungen dürfen nicht mehr als 20 % unterschritten werden.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenDer Berufsausbildungsvertrag wird zwischen Ausbildendem und Auszubildendem geschlossen (§ 10 BBiG); bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter. Der wesentliche Inhalt ist nach § 11 BBiG unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Ausbildungsbeginn, schriftlich oder in Textform niederzulegen: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Zahlung und Höhe der Vergütung (einschließlich Vergütung für Überstunden), Urlaubsdauer, Kündigungsvoraussetzungen sowie Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenSie ist im gewerblich-technischen Bereich anzutreffen. Herausgelöst aus dem betrieblichen Ablauf bietet sie dem Auszubildenden die Möglichkeit, Grundkenntnisse zu erwerben, Werkstücke anzufertigen und die Praxis zu simulieren.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären1. Dauer der individuellen Ausbildung gemäß Berufsausbildungsvertrag für den einzelnen Auszubildenden 2. Dauer der gesamten regulären Ausbildung ist die Ausbildungsdauer nach der entsprechenden Ausbildungsordnung 3. Dauer der täglichen Ausbildung (ohne Pausen) entspricht der „Arbeitszeit“ lt. Gesetz
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenSchriftliches Zeugnis über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie auf Verlangen auch über Leistung und Verhalten.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenDie berufliche Handlungsfähigkeit, die laut Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan erreicht werden muss. Der Auslandsaufenthalt muss hierzu beitragen.
HF 2 · Modul 2.6: Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfenZeitlich begrenzter Teil der Berufsausbildung, der in einem ausländischen Betrieb oder einer ausländischen Einrichtung durchgeführt wird.
HF 2 · Modul 2.6: Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfenGeplanter Ablauf zur Beurteilung von Bewerbern, z. B. Bewerbungsanalyse, strukturiertes Interview, Test, Arbeitsprobe oder Praktikum.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenist derjenige, der zum Zwecke der Ausbildung eingestellt wird.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenoder auch autokratischer Führungsstil genannt. Der autoritäre Führungsstil signalisiert, dass der Führende die Ziele allein vorgibt. Er bestimmt die Abläufe im Unternehmen und entscheidet allein, ohne seine Mitarbeiter oder seine Auszubildenden zu befragen bzw. sie anzuhören. Erwartet wird das korrekte Ausführen von Anordnungen, deren Ergebnis dann von ihm kontrolliert wird. Siehe dazu auch den demokratischen und Laisser-faire-Führungsstil.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenAusbildungsinhalte, die nicht oder nicht in vollem Umfang im Betrieb vermittelt werden können, lassen sich - überbetrieblich in anderen Ausbildungsstätten vermitteln. Diese Ausbildungsmaßnahmen ergänzen die betriebliche Ausbildung, der Berufsausbildungsvertrag ist hier immer mit dem Ursprungsbetrieb abgeschlossen. Der Ausbildungsbetrieb delegiert Teile der Ausbildungsinhalte und trägt die Kosten. - außerbetrieblich in Einrichtungen außerhalb der Betriebe der Wirtschaft vermitteln (bei außerbetrieblichen Bildungsträgern). Die Kostenfinanzierung erfolgt aus staatlichen Mitteln oder im sogenannten Benachteiligungsprogramm durch die Agentur für Arbeit (Förderung nach SGB III).
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenHistorische Regelung: Von 2003 bis Juli 2008 war die Anwendung der AEVO ausgesetzt, der Eignungsnachweis also nicht verpflichtend. Seit dem 01.08.2009 gilt die AEVO 2009 wieder uneingeschränkt – die Ausbildereignung ist nachzuweisen. Ausnahmen bestehen nur noch im Einzelfall: Die zuständige Stelle kann nach § 30 Abs. 6 BBiG Personen die Ausbildung erlauben, wenn eine gleichwertige Qualifikation (z. B. Meisterprüfung, Fortbildungsprüfung mit AEVO-Anteil, Studium mit berufspädagogischem Schwerpunkt) vorliegt.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenGefördert werden junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Ausbildung überdurchschnittlich (besser als die Note „Gut") abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren möchten. Zuschüsse sind möglich für Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Weitere Einzelheiten können im Internet unter www.begabtenfoerderung.de entnommen werden.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenUnter Begabung wird eine angeborene Veranlagung zu besonderen Leistungen verstanden. Auszubildende können ihre Begabungen in ganz unterschiedlichen Bereichen aufweisen, wie im sprachlichen, im mathematischen oder im technischen Bereich. Anhand folgender Merkmale kann der Ausbilder besondere Leistungsfähigkeit erkennen: besonders gute Auffassungsgabe, ausgeprägtes Problembewusstsein, eigenständiges Erarbeiten von Lösungsstrategien, überdurchschnittliches Leistungsniveau sowie besonders ausgeprägte Handlungskompetenz.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenWissenschaftliche Beobachtung von Modellversuchen und neuen Ausbildungsformen, überwiegend durch das BIBB. Ergebnisse fließen in die Modernisierung von Ausbildungsordnungen ein.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenFähigkeit, körperliche und psychische Anforderungen über längere Zeit ohne Leistungseinbruch zu bewältigen. Häufiges Auswahlkriterium im Anforderungsprofil; Beobachtung nur anhand berufsbezogener, AGG-konformer Merkmale.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenzeigt, wo sich der einzelne Auszubildende während der Ausbildung befindet, wie die innerbetrieblichen Ausbildungsplätze belegt sind und ob Ausbildungsengpässe vorhanden sind.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellendes Arbeitsverhaltens des Auszubildenden durch den Ausbilder als Grundlage der Beurteilung. Die Beobachtung muss regelmäßig und ausreichend erfolgen und durch Notizen dokumentiert werden.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenSchriftlicher Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG. Auszubildende führen ihn während der Ausbildungszeit; Ausbildende stellen dafür Zeit zur Verfügung und sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BBiG). Seit 2017 ist ausdrücklich auch die elektronische Führung zulässig. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG).
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenAlle Angebote mit dem Ziel, den Teilnehmern berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln, und die nicht zum Bereich der beruflichen Erstausbildung und der Allgemeinbildung gehören. Ausgenommen sind die Ausbildung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst und die Ausbildung auf Kauf fahrteischiffen. Mit dem BBiG sind die bisher gelten den Rechtsvorschriften zusammengefasst, vereinheit licht und verbindlicher geworden. Mit der Betreuung, Durchführung und Überwachung der Berufsbildung sind die „zuständigen Stellen", z. B. die Industrieund Handelskammern, verantwortlich betraut.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenFähigkeit, berufliche Aufgaben selbstständig, fachgerecht und verantwortungsbewusst zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenIn den Ausbildungsverordnungen wird darauf hinge wiesen, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse über die Befähigung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind. Das Zusam menspiel dieser Komponenten ergibt im Laufe der Ausbildung die berufliche Handlungskompetenz.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenQualifizierung für eine andere berufliche Tätigkeit. Sie ist relevant, wenn ein Berufswechsel gewünscht oder aus gesundheitlichen, betrieblichen oder arbeitsmarktlichen Gründen nötig ist.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenWesentliches Merkmal von Berufsakademien ist die Verbindung einer fachwissenschaftlichen Ausbildung (ähnlich der Fachhochschule] mit einer fach praktischen Ausbildung in einem Betrieb. Die Studierenden, die das Abitur vorweisen müssen, schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Unter nehmen ab und erwerben i.d.R. nach zwei Jahren ei nen Berufsabschluss (z. B. Wirtschaftsassistent) und nach drei Jahren ein Diplom mit dem Zusatz „BA". Da die praktische Ausbildung im Betrieb und das Studium an der Berufsakademie aufeinander abge stimmt sind, kann man hier auch von einer Dualen Ausbildung sprechen. Berufsakademien gibt es nicht in allen Bundesländern.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellensiehe außerbetriebliche Lernorte
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenVertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, der das Berufsausbildungsverhältnis begründet. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten der Ausbildung.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenMaßnahmen zur Vermittlung beruflicher Grundlagen, die junge Menschen an eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen.
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzenDer Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle (§§ 77–80 BBiG) ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören; er beschließt die Rechtsvorschriften der zuständigen Stelle (z. B. Prüfungsordnungen). Mitglieder sind je sechs Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie sechs Lehrkräfte berufsbildender Schulen (beratende Stimme); die Berufung erfolgt für längstens vier Jahre.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenbildet seit 1969 mit der Handwerksordnung die gesetzliche Grundlage für die berufliche Bildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis durch geführt wird.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenBetriebliche Maßnahmen zur Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Bei Planung und Durchführung bestehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtensind Vollzeitschulen und dauern mindestens ein Jahr, bei zweijährigem Besuch entspricht der Abschluss der Fachoberschulreife: sie dienen der Berufsvorbereitung. Einige Formen der Berufsfachschulen können auch zur vollen Berufsausbildung ohne vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenBerufsförderungswerke sind Einrichtungen der be ruflichen Rehabilitation. Sie dienen der Umschulung und Weiterbildung behinderter Erwachsener, die in der Regel bereits beruflich tätig waren. Ziel ist eine umfassende Qualifizierung in zukunftsorientierten Berufen, die den individuellen Bedingungen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Inhalte, Methoden, Ausstattung und begleitende Be treuung sind behindertenund erwachsenengerecht zugeschnitten.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenje nach Bundesland sind Berufskollegs unterschied lich organisiert, hier können verschiedene Ab schlüsse wie der Sekundarstufe I/Realschulabschluss oder aber die Hochschulreife/Fachhochschulreife er worben werden.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellensind Vollzeitschulen und dauern mindestens zwei Jahre. Der Abschluss Ist die fachgebundene Hoch schulreife, mit einer Ergänzungsprüfung die allge meine Hochschulreife. Eingangsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig an erkannter Abschluss sowie eine abgeschlossene Be rufsausbildung und Berufserfahrung.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenhaben die Aufgabe, die für den Beruf erforderliche fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln und die Allgemeinbildung zu vertiefen. Es besteht für alle Jugendlichen die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach dem Ausscheiden aus der Schule oder mit dem Eintritt in ein Ausbildungsoder Arbeitsverhältnis,
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenJe nach Landesrecht wird die Berufsschulpflicht unterschiedlich gehandhabt. In der Regel ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Berufsschule zu erfüllen. Sie beginnt nach der allgemeinen zehnjährigen Schulpflicht und endet in der Regel mit dem Schuljahr, in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet. Alle Jugendlichen, die bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit berufsschulpflichtig. Aber auch Jugendliche unter 18 Jahren sind noch berufsschulpflichtig, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDas Zeugnis der Berufsschule gibt Auskunft über die erbrachten Leistungen in der Berufsschule. Grundlage der Erstellung sind landesrechtliche Bestimmungen.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenVon der Arbeitsförderung unterstützte Maßnahme zur Berufsorientierung, Kompetenzentwicklung und Vorbereitung auf Ausbildung, häufig mit betrieblichen Praxisphasen.
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzengemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) an Berufsschultagen (an einem Tag) für Personen unter 18 Jahren (§ 9) nachts, samstags und sonntags (§ 16-18) für Kinder (§ 5) von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern (§ 7).
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenWährend der Ausbildung sollte der Ausbilder regelmäßige Besprechungen abhalten. Mit dem oder der Auszubildenden werden ausbildungsrelevante Sachverhalte oder Probleme besprochen. Den ausbildenden Fachkräften im Unternehmen sollten Rücksprachen angeboten werden, damit frühzeitig Schwierigkeiten begegnet werden kann. Besprechungen sind notwendig, damit allen an der Ausbildung beteiligten Personen die Möglichkeit eines Feedbacks gegeben wird.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennendes Betriebsrates und der Jugendund Auszubildendenvertretung an personellen Angelegenheiten für das Gebiet der Berufsbildung und Berufsausbildung gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind Mitwirkung und Mitbestimmung.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenZeitliche und sachliche Konkretisierung der Ausbildungsordnung für den Betrieb. Er dient als zentrales Instrument zur Abstimmung der Ausbildungsstationen.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenGeplanter oder möglicher Karriereund Einsatzpfad innerhalb des Unternehmens. Er kann Fach-, Führungsoder Projektlaufbahnen umfassen.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenDas Betriebsklima ergibt sich durch die zwischenmenschlichen Beziehungen und die damit entstehende Atmosphäre im Betrieb. Ein für die Ausbildung förderliches Betriebsklima ist gegeben, wenn Mitarbeiter und vor allem die unmittelbar an der Ausbildung Beteiligten eine Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens für die Auszubildenden schaffen. Dieser Zustand wirkt sich positiv auf den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz des Auszubildenden aus.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenGewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er hat Informations-, Beratungsund Mitbestimmungsrechte, auch bei Fragen der Berufsbildung.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenregelt betriebliche Belange wie z. B. Arbeitszeit, Gleitzeit, Nutzung des Internet über die gesetzlichen Bestimmungen und Tarifverträge hinaus und darf nicht auch gegen diese verstoßen.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenIn der Unternehmensleitung werden weitreichende Entscheidungen getroffen, die sich mit Fragen der Produktionsund Absatzwirtschaft, der Finanzund Investitionsplanung, der Beschaffung und Lagerwirtschaft, der Betriebsorganisation und dem Personalwesen befassen. Ein erheblicher Anteil dieser unternehmerischen Entscheidungen wirkt sich unmittelbar oder mittelbar auf die Arbeitnehmer aus. Infolgedessen haben die Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran, über diese Entscheidungen, die die betriebliche Ordnung betreffen, informiert zu werden und insoweit darauf Einfluss zu nehmen, als Nachteile vermieden oder gemindert werden können.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenStrukturiertes Instrument zur Beobachtung und Bewertung von Verhalten, Leistung und Entwicklung. Er hilft, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
HF 3 · Modul 3.2: Probezeit organisieren, gestalten und bewertenVerzerrungen bei Bewertungen, etwa Halo-Effekt, Milde-/Strengefehler oder Tendenz zur Mitte.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenStrukturiertes Gespräch, in dem die Beurteilung erläutert, gemeinsam ausgewertet und in Fördervereinbarungen überführt wird. Ablauf: Gesprächseinstieg, Selbsteinschätzung der auszubildenden Person, Fremdeinschätzung, Abgleich, Ziele und Termin für die Überprüfung.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenVorher festgelegte Maßstäbe, nach denen Leistung und Verhalten bewertet werden, z. B. Qualität, Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenAnschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise – zunehmend digital über Online-Formulare oder Kurzbewerbung. Auswertung anhand des Anforderungsprofils; personenbezogene Daten unterliegen der DSGVO und sind nach Abschluss des Verfahrens zu löschen.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenBewerten ist einerseits das Erfassen und Messen einer Leistung (Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten) anhand eines vorher festgelegten Maßstabs, andererseits werden im Rahmen der Beurteilung des Ausbildungsstandes auch Persönlichkeitsmerkmale im Rahmen eines Beurteilungssystems anhand von vorgegebenen Kriterien und Bewertungsstufen bewertet. Der in der Berufsausbildung am weitesten verbreitete Bewertungsmaßstab für die Leistungsmessung ist das 0-100-Punktesystem der Industrieund Handelskammern und der Handwerkskammern, dem die sechs (Schul-)Noten zugeordnet sind.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenDarunter versteht man die zwischenmenschlichen Beziehungen in einer Kommunikation. Sie drücken aus, wie das Gesagte gemeint ist. Das wird meist nicht offen angesprochen, schwingt sondern oft zwischen den Zeilen mit über den Ton, die Gestik oder die Mimik. Bei der Kommunikation ist das Verhältnis zwischen Sender und Empfänger von Bedeutung. Je nachdem, ob Wertoder Geringschätzung vorliegen, werden Nachrichten unterschiedlich interpretiert. Die Beziehung ist eine von vier Botschaften in der Kommunikationstheorie (siehe auch verbale Kommunikation).
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennensiehe Bundesinstitut für Berufsbildung
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenmisst den „Lernerfolg", den Nutzen und die betriebliche Anwendbarkeit von internen und externen Bildungsmaßnahmen. Bildungscontrolling ist eine Aufgabe der Personalentwicklung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenBildungsurlaub setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und Auszubildende praktisch um. Drei bis fünf Tage pro Jahr können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in den Bundsländern unterschiedlich.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenTagesabhängiger Verlauf der Leistungsfähigkeit mit Hochphasen am Vormittag und am späten Nachmittag sowie einem Tief nach dem Mittag. Lern- und Unterweisungszeiten sollten daran ausgerichtet werden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenKurze Feedbackmethode, bei der jede Person in ein bis zwei Sätzen ihre aktuelle Sicht schildert, ohne dass diskutiert oder kommentiert wird. Geeignet als Einstieg, Zwischenstand oder Abschluss in Gruppen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkenneneine Form des Unterrichts in der Berufsschule. Der Unterricht erfolgt in zusammenhängenden Teilabschnitten im Wechsel mit Betriebsblöcken. Der Blockunterricht ist eine Alternative zur Teilzeitform, die ausbildungsbegleitend an ein bis zwei Tagen in der Woche (Parallelunterricht) stattfindet.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenBundesministerium für Bildung und Forschung. Erlässt Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium und nach Anhörung des Hauptausschusses des BIBB; auf dieser Grundlage wurde auch die AEVO 2009 erlassen.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenKreativitätstechnik zur Ideensammlung ohne sofortige Bewertung. Regeln: Quantität vor Qualität, keine Kritik, Ideen anderer aufgreifen. Anschließend werden die Ideen geclustert und bewertet.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenim Bildungssystem bedeutet, dass alle Bildungswilligen die gleichen Chancen und die gleichen Aussichten haben, ihre Begabung entfalten zu können, unabhängig von ihrer sozialen oder geographischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Konfession oder ihren finanziellen Möglichkeiten.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenDer demokratische oder partizipative (auch kooperative oder partnerschaftliche) Führungsstil ist gekennzeichnet durch die aktive Beteiligung der Mitarbeiter oder Auszubildenden am Entscheidungsprozess. Der Ausbilder delegiert in unterschiedlichem Maße die Entscheidungsbefugnisse, es wird eher überzeugt als angeordnet. Die Auszubildenden besitzen ein gewisses Maß an Mitwirkung.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDie Demonstration ist eine direkte, vorführende und zum Teil vortragende Methode. Sie soll durch Anschauung das Verständnis von abstrakten und komplexen Sachverhalten vermitteln. Vormachen und Vorführen regen zum genauen Beobachten an. Dies setzt allerdings eine aktive Lernhaltung des Auszubildenden voraus. Das Erfassen des Wesentlichen, die Einordnung des Beobachteten, die Verknüpfung der gewonnen Eindrücke mit anderen Vorstellungen und Erfahrungen und nicht zuletzt die sprachliche Erfassung des Beobachteten erfordern gespannte Aufmerksamkeit und volle Konzentration.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDer Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHK) ist die Spitzenorganisation der 82 Industrieund Handelskammern mit Sitz in Berlin (und Brüssel). Alle deutschen Unternehmen im Inland - ausgenommen Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe - sind per Gesetz Mitglied einer Industrieund Handelskammer. Folglich spricht der Deutsche Industrieund Handelskammertag für über drei Millionen Unternehmer. Mitglied in der Kammerorganisation sind Unternehmen aller Größen und Branchen: der internationale Konzern ebenso wie der mittelständische Inhaber-Unternehmer. Das verleiht dem DIHK als Spitzenorganisation hohes politisches Gewicht.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenzwischen dem vermittelten Inhalt in der Berufsschule und der betrieblichen Unterweisung ist wünschenswert, aber kaum durchführbar, d. h. Theorie, die in der Schule vermittelt wird, müsste stets sofort in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden können bzw. auch umgekehrt,
HF 2 · Modul 2.3: Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmenDidaktische Prinzipien beschreiben Grundsätze des Lehrens, insbesondere können dies sein: - Orientierung an Lernzielen - Förderung der Aktivität des Lernenden - Fasslichkeit der Lerninhalte - Individualisierung und Differenzierung - Stoffklarheit - Praxisund Lebensnähe
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenUnzulässige Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals, z. B. ethnischer Herkunft oder Religion. Das AGG verbietet solche Benachteiligungen.
HF 3 · Modul 3.9: Interkulturelle Kompetenzen fördernDie Diskussion eignet sich für Ausbildungsinhalte die mehrere Lösungswege für ein Problem ermöglichen. Die Auszubildenden sollen bei der Diskussion das Problem erkennen, interpretieren und beurteilen können und darüber hinaus in der Lage sein, ihre Ansichten dazu sprachlich angemessen zu äußern. Eine Diskussion setzt voraus, dass die Teilnehmer bereits über ein vertieftes Sachwissen verfügen. Die Diskussion erlaubt die Sammlung verschiedener Standpunkte und den Austausch von Meinungen, die Methode ist nur mit einer begrenzten Teilnehmerzahl effektiv.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenBerufsausbildung an zwei Lernorten: Betrieb und Berufsschule. Der Betrieb vermittelt Praxis, die Berufsschule ergänzt fachliche und allgemeine Inhalte.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenim Bildungssystem bedeutet: Horizontal: die Möglichkeit, von der gewählten Schulart auf eine andere bzw. von einem Ausbildungsberuf in einen anderen überwechseln zu können Vertikal: die Möglichkeit, von der Grundschule bis zum Hochschulstudium ohne große Umwege aufsteigen zu können Regional: den eingeschlagenen Bildungsweg in einem anderen Bundesland oder auch in einem anderen Staat der EU fortsetzen zu können.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDer Betrieb muss nach Art, Einrichtung und Personal in der Lage sein, die Ausbildungsinhalte ordnungsgemäß zu vermitteln. Fehlende Inhalte können durch Kooperationen ergänzt werden.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenNach § 22 BBiG hängt die Eignung ab von: * der Art und dem Umfang der Produktion bzw. Dienstleistung * der Einrichtung und Ausstattung * dem Vorhandensein von Ausbildungsplänen und -Ordnungen * dem Zahlenverhältnis von Auszubildenden zu Ausbildern * dem Zahlenverhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften Weiterhin müssen die Auszubildenden gegen Gefährdungen für Leben, Gesundheit und sittliche Haltung ausreichend geschützt sein. Unternehmen, über die ein Konkursverfahren eröffnet oder eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen worden ist, dürfen Auszubildende nicht einstellen. Die zuständige Stelle überwacht die Eignung der Ausbildungsstätte.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenDas BBiG unterscheidet persönliche Eignung (§ 29 BBiG), fachliche Eignung (§ 30 BBiG) und die Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG). Zur fachlichen Eignung gehört neben den beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Nachweis der berufsund arbeitspädagogischen Eignung nach der AEVO. Über die Eignung wacht die zuständige Stelle (§ 32 BBiG).
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenGesetzliches Mindestzeugnis nach § 16 BBiG. Es enthält Angaben zu Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie zu erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.
HF 4 · Modul 4.3: Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellenDas Ausbildungsverhältnis entsteht mit Abschluss des Berufsausbildungsvertrages. Die zuständige Stelle führt nach §§ 34–36 BBiG ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse; der Ausbildende hat die Eintragung unverzüglich nach Vertragsabschluss zu beantragen. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassensiehe Vorstellungsgespräch
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenEinstellungstest Im Rahmen der Einstellung von Auszubildenden lädt das Unternehmen ggf. nach Durchsicht und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen zu einem Einstellungstest ein, um weitere Qualifikationen abzuprüfen. Einstellungstests können zum einen durchgeführt werden, um die Anzahl der Bewerber zu reduzieren, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Zum anderen kann der Test aber nicht nur als Filter dienen, sondern tatsächlich auch fachliche Kriterien abprüfen.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenBei Jugendlichen ist vor Beginn der Ausbildung nach JArbSchG eine ärztliche Erstuntersuchung erforderlich. Ohne entsprechende Bescheinigung darf die Ausbildung grundsätzlich nicht begonnen werden.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenBetriebliches Langzeitpraktikum nach § 54a SGB III zur Vorbereitung auf eine Ausbildung, meist mit Kammerbescheinigung.
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzenEinzelarbeit ist die konsequenteste Form der Individualisierung eines Lernprozesses. Einzelarbeit in der betrieblichen Ausbildung erfordert die genaue Formulierung von Zielen und Arbeitsanweisungen. Sie setzt genügend Raum, ausreichend Lernmaterial und eine entspannte Arbeitsatmosphäre voraus. Mit ihr werden das Selbstlernen und die Selbstorganisation der Auszubildenden gefördert, sowie das selbstständige Angehen und Lösen von Problemen. Mit Lernprogrammen in Buchform, dem CBT, sowie Sammlungen von gebundenen Auswahl-Antwort-Aufgabensammlungen stehen moderne Medien für die Einzelarbeit zur Verfügung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAufbau eines positiven Arbeitgeberimages, um geeignete Bewerber zu gewinnen und Mitarbeitende langfristig zu binden.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenTeil des Personalbedarfs, der durch Ausscheiden von Beschäftigten entsteht (Ruhestand, Kündigung, Elternzeit). Wichtigstes Argument für die eigene Ausbildung angesichts des demografischen Wandels.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenBeurteilungsfehler, bei dem die erste Wahrnehmung einer Person alle späteren Beobachtungen überlagert. Wird durch kriteriengeleitete Beobachtung über mehrere Situationen hinweg vermieden.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenÄrztliche Untersuchung für Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung nach JArbSchG § 32. Die Bescheinigung ist bei minderjährigen Auszubildenden für die Eintragung erforderlich.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassensind Vollzeitschulen und dauern drei Jahre (Klassen 11 bis 13). Der Abschluss ist der Befähigungsnachweis zum Studium an Hochschulen. Die Eingangsvoraussetzung ist der FoS-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. den Beruf verfügt. Die fachliche Eignung kann in diesen Fällen auf Antrag von der nach Landesrecht zuständigen Behörde widerruflich zuerkannt werden. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann in bestimmten Fällen ebenfalls auf Antrag die fachliche Eignung zuerkannt werden.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenIst die Bereitschaft und Fähigkeit, berufstypische Aufgaben fachgerecht zu bewältigen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennensiehe Ausbildungsbeauftragter
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenZukünftiger Bedarf des Betriebs an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er ist ein wesentliches Argument für die Auswahl eines bestimmten Ausbildungsberufs.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenStrategische Maßnahme, um den künftigen Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden im Unternehmen zu decken.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenDie fachliche Analyse erfolgt auf der Basis einer Tätigkeit, wobei u.a. das WAS, WIE und WARUM zu klären sind.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDie fachliche Eignung ist nach § 30 BBiG gegeben, wenn eine Person die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die berufsund arbeitspädagogische Eignung besitzt. Der berufsund arbeitspädagogische Nachweis erfolgt über die AEVO-Prüfung (§ 30 Abs. 5 BBiG). Delegiert der Ausbildende die Ausbildung, muss die bestellte Ausbilderin bzw. der Ausbilder fachlich geeignet sein.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenin der Vollzeitform dauert die Fachoberschule mindestens ein Jahr, bei Teilzeit bis zu drei Jahren (je nach beruflicher Vorbildung). Der Abschluss ist der Befähigungsnachweis zum Studium an Fachhochschulen. Eine Eingangsvoraussetzung für die Fachoberschule ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenvermitteln eine weitergehende fachliche Ausbildung im Beruf (z. B. Meisterschulen oder Technikerschulen). Die Voraussetzungen sind meistens eine Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenAusbildungsmethode bei der simulierte, aber möglichst realitätsgerechte Aufgaben (Fälle) die auf selbstständiges Arbeiten aus dem Tätigkeitsbereich, auf die Ausbildung vorbereiten soll, genommen und didaktisch aufbereitet werden. Schwierigkeiten des realen Falls müssen so vereinfacht werden, dass die Auszubildenden möglichst selbstständig zur Lösung des Falls kommen. In der Regel arbeitet man bei einer Fallstudie nach einem 6-Phasen-Modell ähnlich der Projektmethode.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDer gesamte Lerninhalt muss so gegliedert und aufgebaut sein, dass er vom Auszubildenden „erfasst“ werden kann. Dazu müssen z. B. individuelle Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Lernenden berücksichtigt werden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenGezielte Rückmeldung zu beobachtetem Verhalten oder Arbeitsergebnissen. Sie soll konkret, zeitnah, wertschätzend und verbesserungsorientiert sein.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenGeplantes Gespräch zwischen Ausbilder und Auszubildendem über Stärken, Entwicklungsfelder und nächste Schritte. Es sollte konkret, wertschätzend und zielorientiert sein.
HF 3 · Modul 3.2: Probezeit organisieren, gestalten und bewertenDas Feinlernziel ist - in der Regel vom Ausbilder - eigenständig zu erarbeiten und wird vom Groblernziel abgeleitet. Es beschreibt konkret das beobachtbare Endverhalten des Lernenden, lässt keinen Interpretationsspielraum zu und das Erreichen ist überprüfbar. Feinlernziele können in kognitive, psychomotorische und affektive Lernzielbereiche unterteilt werden. - Feinlernziele benennen einen ganz konkreten Lerninhalt - Sie benennen ein überprüfbares Lernergebnis, z. B. „eine Zwiebel in feine Würfel schneiden“. - Feinlernziele sind aus einem Groblernziel abgeleitet.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnFertigkeiten werden durch wiederholtes Üben teilautomatisierter Handlungsabläufe (z. B. bei der Maschinenbedienung) entwickelt.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDamit ist die Prüfung der Fachpraxis gemeint. Im gewerblich-technischen Bereich sind das in der Regel ein Prüfstück sowie Arbeitsproben, im kaufmännischen Bereich Situationsaufgaben aus der Praxis des Ausbildungsberufes. In einer Fertigkeitsprüfung wird geprüft und bewertet, ob eine Arbeitsaufgabe, an den Qualitätsvorgaben gemessen, zuverlässig gelöst wurde (andere Bezeichnung: Können). Zur Lösung gehört auch die Fähigkeit, die jeweiligen Teilschritte und Überlegungen sprachlich zu beschreiben.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenDie Ausbildungsordnung kann den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen. Daher ist der Ausbildungsrahmenplan auch nur als Anleitung zu verstehen, der den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Anleitungscharakter des Ausbildungsrahmenplanes wird durch eine Flexibilitätsklausel in der Ausbildungsordnung unterstrichen. Gleichwohl wird empfohlen, den vorgegebenen Zeitrahmen oder die genannten Zeitrichtwerte nicht überbzw. zu unterschreiten.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenIn größeren Unternehmen verbindet eine Gruppe von Auszubildenden das gemeinsame Ziel, eine erfolgreiche Ausbildung zu absolvieren. Sie wurden von „außen“ als Gruppe zusammengestellt und werden daher auch als formelle Gruppe bezeichnet.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenBefreiung von der betrieblichen Ausbildungspflicht für gesetzlich vorgesehene Zeiten, z. B. Berufsschule oder Prüfungen. Bei Zusatzmaßnahmen ist zu prüfen, ob ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.
HF 3 · Modul 3.6: Zusätzliche Ausbildungsangebote und Zusatzqualifikationen anbietenSystematisches Wahrnehmen von Verhaltensänderungen oder Leistungsproblemen, bevor Konflikte eskalieren. Grundlage sind Beobachtung, Dokumentation und regelmäßige Gespräche.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenauch als Fachkompetenz bezeichnet, dazu gehören die spezifischen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Ausbildungsrahmenplan sowie Genauigkeit, Ausdauer, Erfahrung. Siehe auch Schlüsselqualifikationen und berufliche Handlungsfähigkeit.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenFähigkeiten sind das Potenzial eines Auszubildenden, das zur Erreichung des Ausbildungsziels eingesetzt werden kann. Ausbilder können durch sorgfältige Beobachtung ähnlich der Beobachtung des Leistungsverhaltens die Fähigkeiten der Auszubildenden einzuschätzen versuchen. Auf diese geschätzten generellen und auch speziellen Fähigkeiten lassen sich begründete Methodenentscheidungen für die weitere Ausbildung treffen. Im kognitiven Bereich geht es dabei vor allem um drei Fähigkeiten: 1. mit Abstraktionen umzugehen, 2. Probleme zu lösen (also neue Situationen bewältigen können) 3.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenStrukturiertes Gespräch zur Auswertung von Leistungen und zur Vereinbarung konkreter Unterstützungsmaßnahmen.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenKonkrete Vereinbarung über Lernziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Kontrolltermine. Er macht Unterstützung verbindlich und überprüfbar.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenDamit sind alle Maßnahmen gemeint, die dazu dienen, Mitarbeiter zu führen, wie Zielsetzung, Delegation, Motivation, Information, Kontrolle, Feedback und Personalentwicklung.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenist die grundlegende Art und Weise, wie Mitarbeiter geführt werden. Der Führungsstil wird in der Regel durch relativ stabile Verhaltensmuster und Eigenschaften sowie ein bestimmtes Menschenbild geprägt. Einer Einteilung nach Lewin zufolge, gibt es den demokratischen Führungsstil, den autoritären Führungsstil und den Laisser-faire-Stil.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenPflicht des Ausbildenden, Auszubildende vor Gefährdungen zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Sie ergibt sich insbesondere aus BBiG, JArbSchG und dem Ausbildungsverhältnis.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDas Gedächtnis wird durch biochemische Abläufe gesteuert. Diese steuern, was man behält und was nicht. Dabei sind drei Stufen von Bedeutung: Der Wahrnehmungsspeicher erfasst für einen kurzen Moment wahrgenommene Informationen. Was als wichtig angesehen wird, wird weitergeleitet und landet im Kurzzeitgedächtnis. Hier wird erneut geprüft, ob die Informationen wichtig sind. Werden sie innerhalb von 20 Minuten aktiv verarbeitet, werden sie ins Langzeitgedächtnis verschoben. Ansonsten werden die Informationen aus dem Kurzzeitgedächtnis gelöscht.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenIn der Ausbildung gibt zahlreiche Situationen, die einen Anlass für ein Gespräch darstellen. Vorstellungsgespräche, Konflikte, Beurteilungen schulischer und/oder betrieblicher Leistungen oder konkrete Arbeitsaufgaben bieten einen Gesprächsanlass.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenUm ein Lehrgespräch zielgerichtet mit Fragen zu führen, gilt es zu überlegen, welche Denkund Erkenntnisprozesse durch Fragen angestoßen werden sollen (und können). Beim Formulieren der Fragen sind die zu erwartenden Antworten und die erwünschten Denkprozesse als Zielvorstellung nicht aus den Augen zu verlieren. Es sollte überlegt werden, welche Funktion die Fragen erfüllen sollen und welche Art von Fragen als „Handwerkszeug" dafür geeignet sind.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenEin Gespräch läuft stets in den Phasen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung/Abschluss ab.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenGesprächsregeln sind wichtig, damit ergebnisorientiert gearbeitet werden kann. Als Grundsätze sollte die beidseitige Wahrhaftigkeit vereinbart sein, das Bemühen, Relevantes verständlich und nur so umfangreich wie notwendig mitzuteilen und sich gegenseitig zuhören und sich nicht ständig zu unterbrechen sind weitere wichtige Grundsätze.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenHände untermalen und kommentieren im Gespräch die Worte. Kraftvolle und bestimmte Gesten verraten Selbstsicherheit. Sich kratzen, an sich herumzupfen und andere nervöse Gesten enthüllen Anspannung und Unsicherheit. Wer Gesten eher vermeidet, wirkt eingeschüchtert. Gestik ist Teil der nonverbalen Kommunikation.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenPrüfungsform, bei der die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich getrennten Teilen besteht; Teil 1 ersetzt die frühere Zwischenprüfung.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenBerufe im Gesundheitswesen, die nicht dem BBiG, sondern eigenen Bundesgesetzen unterliegen, z. B. Pflegefachfrau/-mann nach dem Pflegeberufegesetz oder Notfallsanitäter. Zuständig sind hier die Länder, nicht die Kammern.
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenNeu: Staatliches Amt für Arbeitsschutz. Die Gewerbeaufsicht ist umfassend für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig. Sie überprüft die Betriebe und Arbeitsplätze außerhalb von Betrieben im Hinblick auf die sichere und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, die Sicherheit von technischen Geräten und Anlagen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Vorschriften für besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche und werdende Mütter sowie auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenGrundsatz, vergleichbare Personen in vergleichbaren Situationen fair und ohne sachfremde Benachteiligung zu behandeln.
HF 3 · Modul 3.9: Interkulturelle Kompetenzen fördernGroblernziele beschreiben ein Lernergebnis recht abstrakt, z. B. „Salate herstellen". Groblernziele können dem Ausbildungsrahmenplan entnommen werden. Sie stellen eine Konkretisierung des Richtlernzieles dar. Groblernziele beziehen sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie lassen noch unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der oberste Maßstab für alle anderen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Bestimmungen, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, sind nichtig. Das Grundgesetz enthält alle Grundrechte, die jedem Staatsbürger einen gewissen Rechtsschutz gegenüber der Staatsgewalt garantieren, z. B. Recht auf Freiheit des Berufs (Art. 12), Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Person (Art. 1 und 2), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3).
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenEine Gruppe ist eine überschaubare Anzahl von Menschen, die miteinander in Beziehung stehen. Wesentliche Merkmale einer Gruppe sind gemeinsame Ziele und Interessen, verbindliche Normen, ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und eine intensive Kommunikation (siehe dazu auch formelle bzw. informelle Gruppen).
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenBei der Gruppenarbeit (= Sozialform) werden Aufgaben in Gruppen von mehreren Auszubildenden bearbeitet. Eine Gruppe von Menschen arbeitet gemeinsam an einem Tisch mit Unterlagen und einem Laptop.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenIn jeder Gruppe entwickeln sich soziale Beziehungen. Die sozialen Kontakte (Interaktionen) führen zu Prozessen der - Unteroder Überordnung - Anziehung oder Abstoßung, - Integration oder Vereinzelung - Rollenübernahme oder Rollenverweigerung Die Gruppendynamik entscheidet oftmals über Erfolg oder Misserfolg bei einer Aufgabe.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenAls Ausbilder in größeren Unternehmen liegt eine Aufgabe darin, Gruppen zu führen. Im Normalfall steht der Ausbilder außerhalb der Gruppe. Er hält sich zurück, ist aber bestrebt, den Zusammenhalt der Gruppe zu fördern, Cliquenbildung vorzubeugen, Konflikte abzubauen und Aufgabenlösungen anzustreben.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDies sind oft ungeschriebene Wertvorstellungen und Erwartungen der Gruppenmitglieder, z.T. auch gemeinsam festgelegte Regeln (z. B. bestimmte Kleidung, bestimmte Vorlieben, Ablehnung von Arbeitstugenden wie Disziplin, Ordnung usw.).
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenGruppen durchlaufen von der Gründung bis zur Auflösung typische Entwicklungsphasen. Folgende Phasen werden durchlaufen: Orientierungs-, Konflikt-, Kooperations-, Schöpferund Trennungsphase.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenfür den Auszubildenden oder Arbeitnehmer bei z. B. Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit. Das Prinzip bedeutet, dass aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelung immer die günstigere Regelung maßgebend ist, auch wenn z. B. im Tarifvertrag 26 Tage festgelegt sind, in der Betriebsvereinbarung aber 27 Tage vereinbart worden sind.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenist ein Beurteilungsfehler, siehe Hof-Effekt.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenIn der AEVO werden die sieben Themenbereiche der Ausbildung als Handlungsfelder definiert: 1. Allgemeine Grundlagen legen 2. Ausbildung planen 3. Auszubildende einstellen 4. Am Arbeitsplatz ausbilden 5. Lernen fördern 6. Gruppen anleiten 7. Ausbildung beenden Den Begriff Handlungsfeld findet man auch in Unternehmen wieder. Sie kristallisieren sich aufgrund einer bestimmten Struktur des Unternehmens heraus und beschreiben einen festgelegten Wirkungsoder Verantwortungsbereich.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAls handlungsfähig gilt, wer imstande ist, selbstständig mit Situationen fertig zu werden, in die das Leben ihn hineinführt, weil er die damit verbundenen Herausforderungen persönlich meistern kann. Handlungsfähigkeit setzt sowohl im Berufsleben als auch im persönlichen Leben Folgendes voraus: 1) sich Informationen beschaffen zu können, 2) mit diesen Informationen eigenständig und flexibel umgehen zu können, 3) daraus eine Problemlösung zu entwickeln, 4) und schließlich die Herausforderung zu meistern. Integrative Bestandteile der Handlungsfähigkeit sind Sach-, Methoden-, und Sozialkompetenz.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenSeit 1987 ist Handlungskompetenz als grundlegende Zielsetzung der beruflichen Bildung ausdrücklich in den Ausbildungsordnungen formuliert. Sie wird beschrieben als Fähigkeit und Fertigkeit des für einen Beruf Ausgebildeten, die mit seiner Berufstätigkeit verbundenen Anforderungen sachangemessen, zielstrebig und zügig zu erfüllen. Allgemein wird sie beschrieben als eine Bündelung von Einzelfähigkeiten zu einer gleichartigen Fähigkeitsdisposition. Elemente der Handlungskompetenz sind die Sach-, Methodenund Sozialkompetenz.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenIn der beruflichen Bildung soll das Leitziel Handlungskompetenz durch handlungsorientierte Organisation der Lernprozesse erreicht werden. Hierbei soll die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten integrativ mit den Teilzielen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren verknüpft werden. Das Modell der vollständigen Handlung faltet die in den Teilzielen angestrebte Systematik in sechs Schritten weiter aus und liefert die wissenschaftliche Fundierung für handlungsorientierte Methoden. Das Grundprinzip der Handlungsorientierung ist das selbstständige Lernen. Es ist notwendig im Hinblick auf die künftigen Berufsanforderungen. Es führt zu besseren Lernergebnissen.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDer Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berät nach §§ 92 ff. BBiG die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung und beschließt Empfehlungen (z. B. zur Ausbildereignung, zu Ausbildungsordnungen). Er ist mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes besetzt (je acht Stimmen). Das frühere Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) ist mit der BBiG-Reform 2005 aufgegangen.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDurch einen Handlungsplan lässt sich eine grafische Übersicht darstellen, die zum Lösen komplexer Arbeitsaufgaben hilfreich ist und Auszubildenden einen Überblick erlaubt. Komplexere Beispiele bei denen Handlungspläne sinnvoll sein können, sind die betriebliche Ausbildungsplanung oder betriebliche Abläufe im Rahmen eines Qualitäts-Managementsystems. Wenn ein betrieblicher Auftrag zu erledigen ist, müssen immer mehrere Schritte bedacht werden. Für die Erledigung der Aufgabe sind verschiedene Hierarchieebenen zu berücksichtigen. Beispielsweise kann der Tagesablauf in den Aufgaben Postdurchsicht, Telefonate, Auftragsbearbeitung, Angebotsvergleich und Rechungskontrolle bestehen.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenoder auch Halo-Effekt genannt, ist ein Beurteilungsfehler. Der Hof-Effekt ist nach dem Hof des Mondes benannt, der das Profil des Mondes größer erscheinen lässt. In Zusammenhang der Ausbildung überstrahlt eine positive (oder auch negative) Eigenschaft des Auszubildenden andere Eigenschaften. Die auffällige Eigenschaft überstrahlt das Gesamturteil. Gegenmaßnahmen: Beurteilung anhand vorher festgelegter, beobachtbarer Kriterien, mehrere Beurteilende und Trennung von Beobachtung und Bewertung.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenDer Begriff Hygienefaktor bzw. Motivator wird vor allem in der Arbeitspsychologie verwendet. Diese hat
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenIndividualisierung bedeutet, dass im Rahmen der Ausbildung auf den Einzelnen und seine Voraussetzungen bei der Stoffaufbereitung und der Ausbildungseinheit besondere Rücksicht genommen wird.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDie Förderung der individuellen Persönlichkeit zur selbstständig handelnden Person wird als Individualkompetenz bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Methodenkompetenz und der Sozialkompetenz wird vom übergreifenden Begriff Schlüsselqualifikation gesprochen. Kompetenz ist der Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Auszubildenden, Qualifikation ist der Lernerfolg aus der Nachfragesicht (des Betriebes).
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDieser baut auf den betrieblichen Ausbildungsplan auf und berücksichtigt die Voraussetzungen des Auszubildenden, wie z. B. Ausbildungsdauer abzüglich Verkürzung, Berufsschulzeiten, Urlaubszeiten.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenDie 79 IHKs in Deutschland vertreten das Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsunternehmen gegenüber Kommunen, Ländern und – über die DIHK – gegenüber Bund und EU. Sie sind eigenverantwortliche Körperschaften des öffentlichen Rechts und nehmen als zuständige Stellen nach BBiG hoheitliche Aufgaben der Berufsbildung wahr: Beratung, Überwachung, Vertragsverzeichnis, Prüfungswesen und Weiterbildung.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenEs enthält die für den beabsichtigten Lernprozess notwendigen Informationen in Gestalt von Sachtexten, Statistiken, Auszügen aus Gesetzen oder DIN-Vorschriften.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDie Beziehungen zwischen den Mitgliedern von Gruppen führen während des Gruppenentwicklungsprozesses zu einer informellen (inneren) Gruppenstruktur. Diese Strukturen unterliegen Veränderungen. Sie entstehen eher beiläufig, z. B. durch gemeinsame Interessen oder Hobbies,
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenfindet über den Berufsschulunterricht hinaus im Betrieb statt. Er ist ein Zusatzangebot für Auszubildende und vertieft praxisrelevante Kenntnisse. Eine Person in einer Bibliothek, die in einem Buch liest
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenFähigkeit, mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung respektvoll, reflektiert und zielorientiert zusammenzuarbeiten.
HF 3 · Modul 3.9: Interkulturelle Kompetenzen fördernKonflikte sind unangenehm, bieten aber auch die Chance zum sozialen Lernen. Konfliktfähigkeit ist eine wichtige Qualifikation, sie lässt sich am besten in Konfliktsituationen erwerben. Interne Konflikte beschränken sich auf Abteilungen, Bereiche oder innerhalb des Unternehmens. Interne Konflikte wirken sich auf das Betriebsklima aus.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDer interpersonelle Konflikt beruht auf Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei oder mehreren Personen,
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennensiehe Motivation
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenPlanmäßiger Wechsel zwischen Arbeitsplätzen, Abteilungen oder Standorten. In der Ausbildung sichert der Versetzungsplan, dass alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt werden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDie Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV) ist die innerbetriebliche Interessenvertretung der Auszubildenden während der Berufsausbildung. Laut § 60 BetrVG werden Jugendund Auszubildendenvertretungen in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zur Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. Voraussetzung ist die Existenz eines Betriebsrates.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenVertretung der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden unter 25 Jahren. Sie arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen und setzt sich für deren Belange ein.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenDas JArbSchG schützt Beschäftigte unter 18 Jahren. Wesentliche Regelungen: höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8), Fünf-Tage-Woche (§ 15), Ruhepausen von 30 bzw. 60 Minuten (§ 11), Freizeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 13), Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr (§ 14), grundsätzliches Verbot von Samstags-, Sonntagsund Feiertagsarbeit (§§ 16–18), Urlaub gestaffelt nach Alter von 30 bis 25 Werktagen (§ 19), Berufsschulfreistellung und Anrechnung (§ 9), Verbot gefährlicher Arbeiten (§ 22) sowie ärztliche Erstund Nachuntersuchung (§§ 32–33).
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenist ein Unternehmen im Unternehmen mit eigener Organisationsstruktur, in dem kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende reale Arbeitsaufgaben vollständig nachvollziehen. Da gibt es z. B. die von Auszubildenden geleitete Filiale im Einzelhandel und den Übungsbahnhof bei der Deutschen Bahn. Alle Positionen innerhalb dieses Unternehmens sind mit Auszubildenden besetzt, der Ausbilder hat nur eine beratende Funktion.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenSammelbezeichnung für Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der freien Berufe. Nach §§ 71 ff. BBiG sind sie die zuständigen Stellen für die Berufsbildung: Sie überwachen die Ausbildung, führen das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, richten Prüfungsausschüsse ein und beraten Betriebe und Auszubildende.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenKenntnisse sind die für die berufliche Ausbildung notwendigen Wissensinhalte, die anwendungsorientiert erworben werden. Weil diese Kenntnisse in betrieblichen Prozessen ganzheitlich erworben werden, beschränkt sich die Kenntnisprüfung beim Berufsabschluss nicht auf reines Abfragen, sie prüft vielmehr Kenntnisse im Sinne der Zielsetzung ganzheitlicher handlungsorientierter Aufgabenstellungen.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenKenntnisse (siehe auch Kenntnisprüfung) werden als kognitive Voraussetzungen zum Durchführen von Tätigkeiten benötigt (z. B. Regeln, Gesetzmäßigkeiten, Gesetze, im Kopf gespeicherte Bilder, Vorschriften).
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenJede Form von sprachlicher Mitteilung zwischen einem Sender (z. B. dem Ausbilder) und einem Empfänger (z. B. dem Auszubildenden). Weil bei jeder sprachlichen Mitteilung weitere Informationen bewusst oder unbewusst mitvermittelt werden, kommt es darauf an, vom Empfänger eine Rückmeldung (Feedback) zu erhalten, was von der Mitteilung angekommen ist. Kommunikation kann auch nonverbal (durch Mimik oder Gestik) erfolgen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenKommunikationsstörungen können in der Zusammenarbeit auftreten. Bei der Klärung ist es wichtig, die Sachund Beziehungsebene voneinander abzugrenzen. Auch wenn eine tiefergehende Störung auf der Beziehungsebene vorliegt, kann durch das Beschränken auf die reine Sachebene der betriebliche Ablauf gewährleistet bleiben.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDarunter werden Situationen verstanden, in denen zunächst unvereinbare Meinungen, Auffassungen, Ziele und Vorstellungen aufeinander treffen. Konflikte haben Einfluss auf Erfolg oder Misserfolg von Arbeitsleistungen. Daher ist es wichtig, sich mit Konflikten auseinander zu setzen und sie beizulegen. Konfliktlösungen werden gefördert durch: - Entgegenkommen - Toleranz - Partnerschaft - Gesprächsbereitschaft - Interessenausgleich Konflikte gefördert werden durch: - Demonstration von Macht - Drohen - Überheblichkeit - Aggression - Einschüchterung
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenStrukturiertes Gespräch zur Klärung eines Problems zwischen Beteiligten. Es sollte sachlich, zeitnah, lösungsorientiert und wertschätzend geführt werden.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenInnerbetriebliche Konflikte sind normal, da Menschen unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen haben. Ausbilder sollten mit dem Auszubildenden in Konfliktfällen das Gespräch suchen. Verständnis und Toleranz sind für die Vertrauensbasis eine wichtige Voraussetzung, damit Ursachen und Hintergründe geklärt werden können.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDies bedeutet, Konflikte erkennen, Ursachen herausfinden und Strategien zur Konfliktlösung zu entwickeln.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDer KVP ist ein Entwicklungsprogramm zur ständigen Verbesserung der Arbeitsabläufe in und zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen eines Unternehmens.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenist ein Beurteilungsfehler. Der Ausbilder stellt die gleichen Anforderungen, die er an sich stellt, auch an seine Auszubildenden und beurteilt deren Leistungen dann oft zu schlecht.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenDie willkürliche Ausrichtung der Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Gegenstand, eine Arbeitsaufgabe oder einen Arbeitsprozess.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenErforderlichkeit, andere Personen, Lernorte oder Institutionen einzubeziehen, damit Ausbildungsziele vollständig erreicht werden.
HF 2 · Modul 2.3: Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmenInterne oder externe Stellen, die an der Ausbildung mitwirken, z. B. Berufsschule, IHK, Fachabteilung oder Verbundbetrieb.
HF 2 · Modul 2.3: Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmenVerfahren zur systematischen Ideenfindung, z. B. Brainstorming, Brainwriting (6-3-5), Mindmap, Kartenabfrage oder Kopfstandtechnik. Sie fördern selbstständiges Denken und Problemlösekompetenz.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDarbietende Methode von etwa fünf bis zehn Minuten zur Vermittlung eines abgegrenzten Sachverhalts. Erfordert klare Gliederung, Visualisierung und anschließende Sicherung durch Fragen oder Übung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenWährend der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Bei Betriebsrat ist vorher dessen Anhörung erforderlich.
HF 3 · Modul 3.2: Probezeit organisieren, gestalten und bewertenGesetz zum Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Für Berufsausbildungsverhältnisse gilt vorrangig § 22 BBiG: nach der Probezeit ist die Kündigung durch den Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund möglich.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenBei diesem Führungsstil handelt es sich im Prinzip um eine „Nicht-Führung" des Auszubildenden. Der Führende wird vom Auszubildenden als passiv erlebt. Bei dieser Art Personalführung genießen die Auszubildenden ein Höchstmaß an Freiheit und können auch eigene Ideen in ihre Arbeit einfließen lassen. Dieser hohe Grad an persönlicher Freiheit ist auch die Hauptmotivation, um eine Arbeitsleistung zu erbringen. Bei diesem Führungsstil werden Zielvorgaben oft nur grob und ungenau formuliert. Die Aufsicht und Kontrolle wird hier meist durch Selbstkontrolle ausgeübt. Siehe dazu auch den demokratischen oder autoritären Führungsstil.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenEine Vermittlungsform, bei der einer Gruppe von Auszubildenden unter fachlichen Gesichtspunkten abgegrenzte Ausbildungsinhalte aufbereitet und vermittelt werden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDas Lehrgespräch ist eine besprechende Unterweisungsmethode, die auch für größere Gruppen geeignet ist. Es empfiehlt sich dann, wenn die Auszubildenden über ein bestimmtes Thema bereits Kenntnisse besitzen, die jedoch vertieft werden sollen. Der Ausbilder beginnt mit einer kurzen Einführung in das Thema und verdeutlicht das Ziel des Gespräches. Mit gezielten Fragen werden nun die Kenntnisse und Erfahrungen der Auszubildenden erfragt und diese zum Weiterdenken angeregt. Schließlich fasst der Ausbilder die wichtigsten Ergebnisse zusammen und ergänzt wichtige Informationen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennensind Ausbildungsmittel, die vorrangig zum Lehren genutzt werden (z. B. Tafel, Pinnwand, Folien).
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenOrt, in dem Auszubildenden Gelegenheit gegeben wird, die erforderlichen Fertigkeiten einzuüben und sich mit den notwendigen Techniken und Geräten vertraut zu machen. In der Industrie entwickelte sich das Technik-Zentrum, in dem die geforderten Formen der Vermittlung von Ausbildungsinhalten und Qualifikationen besser gelingen.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenSystematische Einschätzung von Ausbildungsleistungen anhand festgelegter Kriterien. Grundlage sind z. B. Beobachtungen, Ausbildungsnachweise, Fachabteilungsbeurteilungen und Lernziele.
HF 4 · Modul 4.3: Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellenSystematisches Erfassen des Ausbildungsstands anhand konkreter Beobachtungen, Aufgaben, Nachweise und Rückmeldungen.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenSelbstständige Erarbeitung einer Aufgabe mithilfe von Leitfragen und Informationsmaterial. Sie fördert Planung, Durchführung und Kontrolle durch Auszubildende.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenPraxisnahe Aufgabe mit erkennbarem Ausbildungszweck. Sie verbindet produktive Tätigkeit mit geplantem Kompetenzerwerb.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnIn der betrieblichen Praxis erhalten Auszubildende eine Arbeitsaufgabe, die ein durch den Ausbilder bestimmtes Lernziel verfolgt. In der Regel sollen die Auszubildenden nötige Informationen selbstständig aus den betrieblichen Unterlagen herausfiltern. Bei der Lernaufgabe geht es häufig auch darum, notwendige Kenntnisse eigenständig zu erwerben, damit der Ausbau von Schlüsselqualifikationen weiter gefördert werden kann.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnStrukturiertes Gespräch, in dem Lernstand, Ursachen und passende Lernstrategien gemeinsam geklärt werden. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenÜberprüfung, ob das Lernziel erreicht wurde, etwa durch Beobachtung, Fragen, Arbeitsproben oder Feedback. Sie dient auch der Anpassung weiterer Ausbildungsschritte.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenRegelmäßige Prüfung, ob Lernziele erreicht wurden. Sie dient der Anpassung weiterer Ausbildungsmaßnahmen.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenRahmenbedingungen, die Lernen ermöglichen und erleichtern, z. B. klare Ziele, geeignete Aufgaben, Zeit, Hilfsmittel und Unterstützung.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenIn den Arbeitsprozess integrierter Lernort, an dem Auszubildende reale Aufträge weitgehend selbstständig planen, ausführen und kontrollieren. Verbindet Produktivität mit vollständiger Handlung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAlle Materialien, mit denen Lernende arbeiten: Fachbücher, Arbeitsblätter, Leittexte, Lern-Apps, Erklärvideos und Lernplattformen. Abzugrenzen von den Ausbildungsmedien, die der Ausbilder zur Darstellung einsetzt.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenZeitliche und sachliche Ordnung der Lernschritte: Was wird wann, wo, mit wem und mit welchem Ziel gelernt? Grundlage sind Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnAblauf vom Aufnehmen über das Verarbeiten und Anwenden bis zum Behalten von Wissen und Können. Lernförderlich sind Anschaulichkeit, Eigenaktivität, Wiederholung, Erfolgserlebnisse und Rückmeldung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenSinnvoll aufeinander aufbauende Teilziele einer Ausbildungseinheit – vom Einfachen zum Schwierigen, vom Bekannten zum Unbekannten, vom Nahen zum Fernen.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnAnhaltende Probleme beim Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten oder Fähigkeiten. Sie zeigen sich z. B. durch Fehler, schlechte Leistungen oder geringe Lernmotivation.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenDidaktisch aufbereitete berufliche Situation, an der fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zugleich erworben werden. Kernelement lernfeldorientierter Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnArbeitsweisen zur Verbesserung des eigenen Lernens, z. B. Karteikarten, Mindmap, Loci-Methode, Lesetechniken (SQ3R), Zeitplanung und verteiltes Wiederholen (Spaced Repetition). Bestandteil der Lernberatung bei Lernschwierigkeiten.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenDie Lernumwelt besteht aus dem unmittelbaren Umfeld jedes Einzelnen, also aus Familie, Freundeskreis, Schule und Gesellschaft. Sie prägt im Verlauf der Entwicklung alle Eigenschaften, Fähigkeiten und Strategien, die nützlich sind, um neue Kompetenzen zu erwerben und Probleme zu lösen. Zusammengefasst werden diese Fähigkeiten unter dem Begriff Lernvoraussetzungen. Auszubildende an Computern in einem Schulungsraum
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenPlanungspapier mit Lernzielen, Tätigkeiten, Zeitraum, Betreuung und Nachweisen für den Auslandsaufenthalt.
HF 2 · Modul 2.6: Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfenJeder Auszubildende bringt eigene Lernvoraussetzungen mit (Alter, Schulbildung, Neigungen etc.). Diese müssen beachtet werden, um eine individuell abgestimmte Ausbildung zu gewährleisten. Lernvoraussetzungen sind Eigenschaften, Fähigkeiten und Strategien, die nützlich sind, um neue Kompetenzen zu erwerben und Probleme zu lösen.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenBeschreibung des angestrebten Lernergebnisses. Es macht deutlich, welche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten nach der Aufgabe beherrscht werden sollen.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnIn der Regel wird zwischen drei Lernzielbereichen unterschieden: Kognitive Lernziele (sie zielen auf die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen), psychomotorische Lernziele (diese beschreiben das Beherrschen von Bewegungsabläufen), affektive Lernziele (betreffen die Einstellungen, Verhaltensweisen und Gewohnheiten).
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnBei jeder Ausbildungsplanung steht eine Frage im Mittelpunkt: Was soll der Auszubildende eigentlich lernen und wie soll er nach dem Lernen handeln können? Diese Frage beantwortet das Lernziel. Es gibt an, welches Verhalten der Lerner nach einer vorgegebenen Zeit und unter bestimmten Bedingungen zeigen soll. Je nachdem, wie allgemein diese Lernziele gehalten sind, wird in Lernzielbereiche ( Fein-, Grobund Richtlernziel) unterteilt.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnLernziele werden in unterschiedliche Schwierigkeitsgrade unterteilt. Diese Abstufungen werden als Lernzieltaxonomie bezeichnet.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnist ein Beurteilungsfehler. Charakteristisch ist eine Beurteilung, die den Schwerpunkt auf die letzte Leistung des Auszubildenden legt oder nur die letzten Tage berücksichtigt. Das tatsächliche Leistungsvermögen wird dadurch verfälscht.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenFähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen, Schlüsse zu ziehen und Probleme systematisch zu lösen. Wird in Einstellungstests häufig über Reihen-, Analogie- und Matrizenaufgaben erfasst.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenAls Medien in der Ausbildung werden alle pädagogischen Hilfsmittel verstanden, die den Lehrund Lernprozess während der Ausbildung unterstützen. Sie sollen helfen, die Zielsetzungen die mit dem jeweiligen Ausbildungsinhalt verbunden sind, erreichen. Auswahl und Aufbereitung der Medien geschieht unter ausbildungspraktischen Gesichtspunkten immer im Rahmen der didaktischen Konzeption einer Ausbildungseinheit.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDarunter werden zusammenfassend grundlegende Annahmen und Vorstellungen über Werteund Normfragen, Sinnfragen und das Verhalten anderer Menschen verstanden.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenDie Art und Weise, Gruppengespräche visuell abzubilden, Interaktionen durch Thesen und Fragen hervorzurufen, die Meinungsunterschiede deutlich machen, und Diskussionen „methodisch" so anzulegen, dass sie zu einem fruchtbaren Ende kommen - diese Moderationsmethode wird heute als Metaplantechnik (bzw. moderierte Gruppenarbeit) bezeichnet. Die Metaplan-Moderation ist das erwachsenengerechte Vorgehen, um Menschen bei der Arbeit in der Gruppe zu führen. Mit ihr gelingt es dem Moderator, die Qualität der Gruppenarbeit sicherzustellen.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen(Ausbildungs-)Methoden sind Verfahren und Formen, um unter betrieblichen und schulischen Rahmenbedingungen innerhalb einer bestimmten Zeit ein vorher festgelegtes Ziel zu erreichen. Sie sollten unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung „Handlungsfähigkeit" immer Schritte dorthin auf dem Weg sein und deshalb auch immer die Kommunikation aller an der Ausbildung Beteiligten fördern. Aus der Sicht des Ausbilders steht die Suche nach geeigneten Wegen, Verfahren und Formen, mit denen man Lerninhalte vermitteln will und auf denen man l im Vordergrund. Ausbildungsmethoden sind nur ein Baustein bei der Ausbildungsplanung.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenTeilkompetenz von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern, die (relativ) unabhängig von Fachwissen ist und sich auf die Fähigkeit bezieht, Fachwissen zu beschaffen und zu verwerten und allgemein mit Problemen umzugehen. Methodenkompetenz ist mitverantwortlich dafür, Fachkompetenz aufzubauen und erfolgreich zu nutzen. Im Einzelnen wird darunter beispielsweise verstanden: * Fähigkeit, Informationen zu beschaffen, zu strukturieren, zu bearbeiten, aufzubewahren und wieder zu verwenden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDer Methodenmix ist die Entscheidung eines Ausbilders, je nach Ausbildungsaufgabe und Ausbildungsstand situationsgerecht die Methoden auszuwählen, die für den jeweiligen Teil eines Lernprozesses optimal sind. Der Ausbilder muss in der Lage sein, die geeigneten Methoden zu kombinieren. Durch den Methodenmix wird nicht nur die Motivation sondern auch der Lernerfolg gesteigert. Mix bedeutet, dass der Lernprozess mithilfe von zwei oder mehr vollständig eingesetzten Methoden gesteuert wird. Eine Ausbildungseinheit könnte mit einem Lehrgespräch beginnen und - basierend auf dem so aktualisierten Vorwissensbestand - dann auf einer Fallstudie aufbauen.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenist ein Beurteilungsfehler. Charakteristisch ist die zu gute Beurteilung des Auszubildenden. Aus unterschiedlichen Gründen wird die Leistung nicht objektiv beurteilt, sondern andere Aspekte spielen in die Beurteilung hinein, die das tatsächliche Leistungsvermögen verfälschen.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenBezeichnung für die Ausdrucksbewegungen des Gesichts, die teilweise angeboren, teilweise erworben sind. Durch die Mimik werden psychische Vorgänge widergespiegelt. Das Mienenspiel deutet häufig auf aktuelles seelisches Geschehen hin, besonders im Kontakt mit anderen Menschen. Mimik ist ein Teil der nonverbalen Kommunikation.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenGeeignetes Lernmittel, um visuelle Fähigkeiten zu aktivieren und das strukturierte Denken zu schulen. Komplexe Sachverhalte werden durch eine grafische Reduzierung auf Schlüsselbegriffe erkennbar.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDie Mitarbeiterbesprechung ist ein wichtiges Führungsinstrument und dient der besseren Teamentwicklung. Vorbereitung, Gestaltung und Moderation sind entscheidende Aspekte einer erfolgreichen Mitarbeiterbesprechung. Dabei sollten aktivierende Methoden, hilfreiche Fragestellungen und günstige Rahmenbedingungen beachtet werden. Eine Mitarbeiterbesprechung ist Teil des Wissensmanagements innerhalb der Unternehmen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenRecht des Betriebsrats, bei bestimmten Maßnahmen verbindlich mitzuentscheiden. Ohne ordnungsgemäße Beteiligung darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht wirksam durchführen.
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenDie Mitwirkungsrechte des Betriebsrates geben diesem Einflussmöglichkeiten auf betriebliche Angelegenheiten, die Entscheidung verbleibt aber beim Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet folgende Mitwirkungsrechte: - Informationsrecht (über fast alle betrieblichen Angelegenheiten) - Vorschlagsrecht (z. B. zur Einführung einer Personalplanung) - Antragsrecht (von Maßnahmen, die der Belegschaft dienen) - Beratungsrecht (bspw. hinsichtlich Gestaltung von Arbeitsplätzen) - Anhörungsrecht (insbesondere vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers).
HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachtenAusbilder liefern fachliche Einschätzungen und Beurteilungsgrundlagen für das Zeugnis. Nach § 16 BBiG sollen sie mitunterzeichnen, wenn der Ausbildende nicht selbst ausgebildet hat.
HF 4 · Modul 4.3: Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellenEine Handlung bezeichnen die Tätigkeitspsychologen erst dann als vollständig, wenn der Handelnde 1. selbstständig plant 2. selbstständig ausführt und 3. selbstständig kontrolliert. Für den Ausbilder bedeutet dies, dass er Auszubildenden möglichst diesen dreistufigen Lernprozess durchlaufen lässt. Das dazu für die berufliche Erstausbildung entwickelte didaktische Modell gliedert den Lernprozess in die Phasen, von den Auszubildenden möglichst selbstständig zu durchlaufen sind. Es hat sich in der Praxis als Strukturvorgabe für die Organisation selbstständiger Lernprozesse bewährt. Auszubildende werden mithilfe von mündlichen oder auch schriftlichen Lernaufträgen informiert.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDie Moderation ist eine Methode zur Strukturierung und Visualisierung von Gruppenarbeit bzw. Gruppendiskussionen. Der Moderator plant und begleitet Gruppenprozesse. Er ist der Experte für die Wege, auf denen eine Gruppe zu ihren Lernund Arbeitszielen findet und nicht (unbedingt) für den Inhalt. Bei der Moderation sind u. a.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenEr bereitet auf einen spezifischen Beruf vor und enthält keine Spezialisierungsmöglichkeiten (z. B. Bankkaufleute).
HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründenEin Motiv ist ein Beweggrund zum Handeln in einer ganz konkreten Situation. In der Regel führen mehrere Motive zu dem Zustand der Motivation.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenist ein Zustand in dem meist mehrere Motive bewirken, dass der Mensch aktiv wird. Die Motivation lenkt dabei die Aufmerksamkeit, bündelt die Konzentration und versorgt den Menschen mit der Energie, die er braucht, um ein gestecktes Ziel zu erreichen. Es wird zwischen einer primären oder intrinsischen Motivation und einer sekundären oder extrinsischen Motivation unterschieden. Die primäre Motivation resultiert aus dem Interesse am Thema und der Sache. Die sekundäre Motivation resultiert aus dem Bedürfnis nach Anerkennung, guten Noten o. ä. Das Lernen ist in diesem Fall Mittel zum Zweck, solche Belohnungen zu erhalten.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebensteigern die Motivation: Je mehr sie vorhanden sind, desto größer ist die Motivation. Ein Motivator ist z. B. das Interesse an der Arbeit. Ist es niedrig, ist auch die Motivation niedrig, je höher es aber ist, desto größer ist die Motivation. Weitere Motivatoren sind z. B. Anerkennung, die Möglichkeit beruflich weiterzukommen oder Verantwortung zu übernehmen. (vgl. auch den begrifflichen Gegensatz, die sog. Hygienefaktoren).
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenBetriebliches Klima, in dem Auszubildende wertgeschätzt werden, Verantwortung übernehmen dürfen und Fehler als Lernchance gelten.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenregelt die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Kündigungen usw. von werdenden und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ist für Auszubildende entsprechend anzuwenden.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenDie Analyse der Unterweisung bzw. Ausbildungseinheit (Nachbereitung) ist ein integrativer Bestandteil der auf die Auszubildenden zentrierten Unterweisungsmethoden. Bei den ausbilderzentrierten Methoden hilft das Feedback als Analysehilfsmittel, um zukünftige Unterweisungen zu verbessern.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenAnpassung der Prüfungsbedingungen bei Behinderung oder vergleichbarer Beeinträchtigung. Er verändert nicht die fachlichen Prüfungsanforderungen.
HF 4 · Modul 4.2: Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeitenEin Jahr nach Beginn der Ausbildung muss jeder Jugendliche gemäß § 33 JArbschG eine Bescheinigung über eine Nachuntersuchung vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als drei Monate. Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen neun Monate nach Beginn der Ausbildung auf die Notwendigkeit und den Zeitpunkt der Bescheinigung hinweisen. Legt der Jugendliche die Bescheinigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, hat der Arbeitgeber den Jugendlichen unter Hinweis auf das Beschäftigungsverbot aufzufordern, diese Bescheinigung innerhalb eines Monats vorzulegen. Eine Kopie des Schreibens erhalten der Betriebsrat und die Erziehungsberechtigten.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenBei der nonverbalen Kommunikation findet ohne Worte ein Informationsaustausch statt. Mimik und Gestik spielen hierbei die Rolle der Informationsweitergabe. Photograph of hands folded in prayer
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenEin operationalisiertes Lernziel ist eindeutig überprüfbar. Das heißt, es ist genau beschrieben, welches beobachtbare Verhalten zu zeigen ist, welche Bedingungen dabei zu beachten sind und es enthält einen Maßstab zur Bewertung. Das operationalisierte Lernziel dient der Erfolgssicherung.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnregelt die Beziehungen zwischen Bürger und Staat, dazu gehören die öffentlich-rechtlichen Bestandteile des Arbeitsrechts, z. B. Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitschutz und Unfallschutz. Diese Arbeitschutzpflichten bestehen gegenüber dem Arbeitnehmer, rechtlich entscheidend ist die Verpflichtung dem Staat gegenüber (z. B. prüft das Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen).
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenBei der Partnerarbeit werden jeweils zwei Auszubildende mit einer genauen Arbeitsanweisung durch den Ausbilder einer Arbeitsgemeinschaft verbunden. Die beiden Partner haben in einer vorgegebenen Zeit Lösungen/Ergebnisse zu entwickeln und miteinander zu beurteilen. Der Erfolg der Partnerarbeit hängt von einer angemessenen, klaren Zielformulierung unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Auszubildenden ab. Partnerarbeit ist ein erster Zwischenschritt zur Förderung der angestrebten beruflichen Handlungsfähigkeit.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenIn der Praxis wurde in den letzten Jahren vielfach das Patensystem getestet. Bei diesem System bekommt ein neuer Auszubildender (wird zum Teil auch bei neuen Führungskräften praktiziert) einen entweder Auszubildenden aus dem zweiten oder dritten Ausbildungsjahr oder einen Jungangestellten ehemaligen Azubi zur Seite gestellt. Dieser wird Pate dem Auszubildenden persönlich dann zur Seite stehen und ihm die wichtigsten sozialen Kontakte verschaffen, die räumlichen Gegebenheiten näher bringen, eben die Integration in den Betrieb erleichtern. Bei Auszubildenden sollte hier eine Dauer von ca. drei Monaten der Patenschaft genügen.
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenWird das Unternehmen voraussichtlich den Umsatz und die Produktion zurückfahren, wirkt sich das wahrscheinlich negativ auf den Personalbedarf aus oder bedeutet ggf. sogar Personalabbau. Beim Abbau von Mitarbeitern sind folgende Wege möglich: kurzfristig durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen oder langfristig durch das Angebot von Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit, den Abbau von Zeitarbeitskräften, befristete Verträge werden nicht verlängert. Ein Einstellungsstopp bedeutet, dass Ersatzeinstellungen bei natürlicher Fluktuation nicht vorgenommen werden, evtl.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenPlant das Unternehmen zu expandieren, muss die Personaldecke vergrößert werden.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenErmittlung des künftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarfs als Grundlage für die Zahl der Ausbildungsplätze. Berücksichtigt Altersstruktur, Fluktuation, Fachkräftemangel, technologische Entwicklung und Übernahmequote.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenFähigkeit zur Selbststeuerung, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme. Dazu gehören Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft, Kritikfähigkeit und Durchhaltevermögen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenFähigkeiten, Kreativität und Ideen sind ein wesentliches Kennzeichen für den erfolgreichen Marktauftritt der Unternehmen. Das Aufspüren von Personalressourcen ist eine Schwerpunktaufgabe innerhalb der Betriebe. Um einem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, die richtige Personalentscheidung für die Neueinstellung von Auszubildenden zu treffen. Auch bei einer späteren möglichen Übernahme ist der Ausbilder in der Regel am Entscheidungsprozess, auf welcher Position eine Übernahme möglich und sinnvoll ist, beteiligt.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenPersonalentwicklung hat das Ziel, das Leistungspotenzial der Mitarbeiter zu verbessern. Die Personalentwicklung gehört zu einem innovativen betrieblichen Personalwesen. Ziele der Personalentwicklung für das Unternehmen sind: - Sicherung des notwendigen Bestands an Fachund Führungskräften - Erhaltung der vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter - Anpassung der Qualifikationen der Mitarbeiter an veränderte Gegebenheiten der Arbeitsplätze - Vorbereitung für höherwertige Tätigkeiten Personalentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur qualitativen Gestaltung der Personalstruktur eines Unternehmens.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenSystematische Ermittlung des künftigen Personalbedarfs nach Anzahl, Qualifikation, Zeitpunkt und Einsatzort.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenKommt es zu personellen Engpässen im Unternehmen, sodass das Erreichen von Ausbildungszielen in Gefahr gerät, hat der Ausbilder den Vorgesetzten oder Chef davon in Kenntnis zu setzen. In diesen Fällen ist eine Personalumschichtung von Fachkräften notwendig, damit die Ausbildung gewährleistet bleibt.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenDie persönliche Eignung ist neben der fachlichen Eignung Voraussetzung für die Ausbildertätigkeit. § 29 BBiG umschreibt sie negativ: Nicht ausbilden darf, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (§ 25 JArbSchG) oder wiederholt bzw. schwer gegen das BBiG oder darauf beruhende Vorschriften verstoßen hat.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenErgeben sich aus § 14 BBiG: selbst ausbilden oder einen fachlich und persönlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich bestellen; die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert vermitteln; Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur) kostenlos zur Verfügung stellen; zum Besuch der Berufsschule und zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten und dafür freistellen (§ 15 BBiG); die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchsehen; charakterliche Förderung sowie Schutz vor sittlicher und körperlicher Gefährdung; keine ausbildungsfremden oder überfordernden Aufgaben übertragen; Vergütung zahlen (§ 17 BBiG) und ein Zeugnis ausstellen (§ 16 BBiG).
HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmenErgeben sich aus § 13 BBiG (Verhaltenspflichten): sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben (Lernpflicht); übertragene Aufgaben sorgfältig ausführen; an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die freigestellt wird (Berufsschule, überbetriebliche Lehrgänge, Prüfungen); Weisungen weisungsberechtigter Personen befolgen; die Ordnung der Ausbildungsstätte beachten; Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen pfleglich behandeln; über Betriebsund Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren; einen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG); bei Jugendlichen die ärztlichen Untersuchungen nach §§ 32 ff. JArbSchG durchführen lassen.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenist in der Regel ein computergestütztes Spielmodell, in dem Entscheidungsprozesse simuliert werden. Es vereinigt verschiedene Einzeltätigkeiten, die auf ein Gesamtziel ausgerichtet sind. Beim Planspiel erhält eine Gruppe von Auszubildenden die Gelegenheit, gemeinsam oder konkurrierend Entscheidungen innerhalb eines wirklichkeitsbezogenen und gegliederten Ablaufmodells zu treffen. Die Qualität der Entscheidungen wird aufgrund des Spielergebnisses überprüft. In einem Planspiel sind die Auszubildenden die Spieler, der Ausbilder ist Spielleiter in seiner Funktion als Lernberater. Mit Planspielen werden auch Schlüsselqualifikationen angemessen mitgefördert.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenZiel ist es, Fertigkeiten und Kenntnisse zu verknüpfen. Das Lernen vollzieht sich immer in Verbindung mit praktischem Tun. Für Ausbilder stellen sich die folgenden Aufgaben: 1. Auswahl der geeigneten Ausbildungsinhalte 2. Auswahl des Ausbildungsorts 3. Didaktische Aufbereitung des Lernstoffs 4. Auswahl der geeigneten Methode(n), um den Lernstoff zu vermitteln.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDer praktische Teil der AEVO-Prüfung besteht aus der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit oder einer Präsentation einer Ausbildungseinheit. Die Ausbildungseinheit wird simuliert und durch die Prüfungssituation beeinflusst.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDie praktische Prüfung ist neben der schriftlichen Prüfung ein Bestandteil der Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen. In den Prüfungsanforderungen wird Näheres geregelt.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenregelt die Beziehungen zwischen grundsätzlich gleichgestellten Personen, privatrechtliche Bestandteile des Arbeitsrechts sind zum Beispiel die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) wie Arbeitsverhältnis = Dienstvertrag laut BGB § 611 ff.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenErste Phase des Ausbildungsverhältnisses zur gegenseitigen Erprobung. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate dauern.
HF 3 · Modul 3.2: Probezeit organisieren, gestalten und bewertenSie stellt eine ganzheitliche, komplexe Arbeitsaufgabe dar. Ausgangspunkt kann ein Problem, ein Auftrag oder eine Kundenanfrage sein. Ein Projekt wird entweder als ein umfassendes didaktisches Konzept oder als ein eingeschränktes methodisches Konzept verstanden. Gemeinsam sind beiden Definitionen die folgenden Zielsetzungen: 1) Die Zerstückelung in isolierte Ausbildungsinhalte soll aufgehoben werden. 2) Die Auszubildenden sollen ein komplexes Projektthema ganzheitlich bearbeiten. 3) Es soll zu einer intensiven Auseinandersetzung mit einer problemhaltigen Aufgabenstellung kommen. 4) Die Auszubildenden sollen möglichst selbstständig arbeiten können. 5) Sie sollen lernen im Team zu arbeiten.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenLernende bearbeiten eine komplexe, praxisnahe Aufgabe möglichst eigenverantwortlich. Dabei werden Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz verbunden.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenProtokolle sind eine schriftliche Unterlage und dienen der Informationsweitergabe an Dritte, gleichzeitig sind sie ein Dokument für getroffene Vereinbarungen. Der Aufbau von Protokollen sollte auf den Grundätzen des kaufmännischen Schriftverkehrs beruhen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenIn der Ausund Weiterbildung gibt es drei Situationen, in denen Präsentationen eine Rolle spielen: 1. In einer Präsentation stellen die Auszubildenden die Ergebnisse ihrer Gruppenarbeiten, ihrer Projekte oder Lernaufträge vor. 2. Ausbilder setzen die Präsentationstechnik ein, um in die Ausbildung oder in Ausbildungsabschnitte einzuführen. 3. Die Präsentation ist eine mögliche Form des praktischen Teils der Ausbilder-Eignungs-Prüfung. Hier wird gezeigt, wie eine umfangreichere Ausbildungseinheit nach den Intentionen neuerer Ausbildungsordnungen geplant und umgesetzt werden könnte. Zunächst ist das Konzept der Ausbildungseinheit zu erarbeiten.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzensind Bestandteil der Ausbildungsordnungen und regeln, in welchem Umfang die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung durchgeführt werden können (z. B. Inhalte der schriftlichen, praktischen und mündlichen Teile, Dauer der Prüfung in Minuten).
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenFormale Meldung des Auszubildenden zur Prüfung innerhalb der festgelegten Fristen. Sie wird meist durch den Ausbildungsbetrieb organisiert.
HF 4 · Modul 4.2: Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeitenDie zuständige Stelle errichtet für die Abnahme der Prüfungen Prüfungsausschüsse (§ 39 BBiG). Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern und sind paritätisch mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und mindestens einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule besetzt (§ 40 BBiG). Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest (§§ 41, 42 BBiG). Prüfungsentscheidungen können mit Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Prüfungsleistungen können auch von einer Prüferdelegation bewertet werden (§ 42 BBiG).
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenregelt z. B. die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse, die Berufung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit, das Verhalten bei Täuschungshandlungen, Rücktritt oder Nichtteilnahme von Prüflingen, die Bewertung der Leistungen und die Möglichkeiten der Wiederholung bei Nichtbestehen. Die Prüfungsordnung ist eine Rechtsvorschrift der zuständigen Stelle.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenDas Thema Prüfungsangst oder Prüfungsversagen sollte nicht überbewertet, aber dennoch beachtet werden. Die Wurzeln können in falscher Selbsteinschätzung, fehlendem Selbstbewusstsein oder in schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit liegen. Jede Situation ist individuell zu beurteilen und zu bewältigen. Im Notfall sollte der Ausbilder auch externe Hilfe durch besondere Trainingsmaßnahmen anbieten.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenDamit wird die Phase bezeichnet, in der die geschlechtliche Reifung erfolgt. Sexualhormone werden ausgeschüttet, Wachstumsschübe lassen die Jugendlichen oft ungelenk erscheinen, die Suche nach der eigenen Identität beginnt und vollzieht sich oft schwierig.
HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen gebenQualifikation beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten und die Verhaltensweisen über die Mitarbeiter (Fachkräfte) verfügen müssen. Auf diese Qualifikation hin wird die jeweilige Berufsausbildung geplant und durchgeführt. Qualifikationen werden aus den Ausbildungsordnungen und der Analyse der Anforderungen an zukünftige Fachkräfte im Betrieb gewonnen. Wegen ständigen Veränderungen bauen neuere Ausbildungsordnungen auf dem Prinzip der Handlungsorientierung auf. Damit haben Schlüsselqualifikationen und berufliche Handlungskompetenz die frühere Orientierung an isolierten Kenntnissen und Fertigkeiten abgelöst; im DQR werden Qualifikationen zusätzlich Niveaustufen zugeordnet.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenErweitertes Ausbildungszeugnis, das auf Verlangen des Auszubildenden zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Es muss auf nachvollziehbaren Beurteilungen beruhen.
HF 4 · Modul 4.3: Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellenAbgegrenzte Lerneinheit aus Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufs; sie macht erworbene Teilkompetenzen dokumentierbar.
HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzenSystematische Planung, Steuerung und Verbesserung der Ausbildungsqualität, z. B. über Ausbildungsplan, Feedback- und Beurteilungssystem, Auswertung von Prüfungsergebnissen und Abbruchquoten sowie Befragungen der Auszubildenden.
HF 1 · Modul 1.1: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründenQualitätsmanagement ist eine Unternehmensstrategie. Sie umfasst die gesamte organisatorische Gestaltung, die die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und Qualitätsverbesserung verwirklicht. In Dienstleistungsunternehmen ist die zentrale Aufgabe eine permanente Sicherstellung der vom Anbieter bei Berücksichtigung der Kundenerwartungen definierten Dienstleistungsqualität.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzensind auf Dauer angelegte Kleingruppen, z. B. alle Auszubildenden des Betriebes, Mitarbeiter einer Abteilung, die sich regelmäßig treffen, um über Arbeitsprobleme zu sprechen, Lösungen zu erarbeiten, sich zu informieren, neue Ideen zu entwickeln und/oder Verbesserungen zu erarbeiten. tionen einen neuen Stellenwert erhalten. Überfachliche Qualifikationen sind notwendige Teile einer auf berufliche Handlungsfähigkeit angelegten Ausbildung. Dazu gehören: * Selbstständigkeit * Kommunikationsund Kritikfähigkeit * Teamfähigkeit * Verantwortungsbewusstsein * Lernfähigkeit
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenGrundlage für den Berufsschulunterricht, abgestimmt auf die Ausbildungsordnung. Er wird von den Ländern für die schulische Ausbildung umgesetzt.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenIn der beruflichen Weiterbildung gibt der Rahmenplan (früher Rahmenstoffplan) Empfehlungen zu den Lernzielen und Lerninhalten. Die angegebenen Stunden der einzelnen Qualifikationsbereiche dienen der Orientierung und geben Hinweise über das Ausmaß der zu lernenden Inhalte. Aussagen über die Lernintensität werden mittels verschiedener Taxonomiestufen formuliert. Für die Prüfungsausschüsse stellt eine wichtige Orientierung eine praxisnahe und lernzielorientierte Aufgabenstellung dar. Rahmenpläne entstehen durch ehrenamtliche Mitarbeit von Experten aus der beruflichen Praxis.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellensind Vollzeitschulen, gehören zu den allgemein bildenden Schulen, Sekundarbereich I, Kl. 5 bis 10, Abschluss mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss. Danach ist z. B. eine Berufsausbildung oder der Besuch von Fachoberschulen, Berufsfachschulen oder Fachgymnasien möglich.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenGrundrechenarten, Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung sowie Umgang mit Maßeinheiten. Häufig Bestandteil von Einstellungstests und Voraussetzung für kaufmännische und technische Ausbildungsberufe.
HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwendenRichtlernziele geben die Richtung an, in der das Lernen erfolgen soll. Sie sind die oberste Stufe der Zielbeschreibung. Richtlernziele beschreiben allgemeine Prinzipien mit einem geringem Grad an Eindeutigkeit (Beispiele sind berufliche Handlungsfähigkeit erwerben oder mit Kunden angemessen kommunizieren können). Richtlernziele lassen große Interpretationsspielräume zu.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnDarunter wird ein Bündel von Verhaltensmustern verstanden, die einer Person in einer bestimmten Situation zugeschrieben werden. Jeder Mensch erfüllt unterschiedliche Rollen. Der Ausbilder kann beispielsweise Mitarbeiter, Vorgesetzter, Kollege und Vorbild sein. Je nach Situation muss er die richtige Rolle übernehmen und die mit der Rolle verbundenen Erwartungen erfüllen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenDas Rollenspiel dient dazu, Sozialkompetenz und kommunikative Fähigkeiten der Auszubildenden zu fördern. Typische Themen für ein Rollenspiel sind Konfliktgespräche, Reklamationsgespräche oder andere Situationen aus dem betrieblichen Alltag. Die Auszubildenden übernehmen Rollen und/oder betätigen sich in möglichen simulierten Praxissituationen, um vor allem Handlungsund Entscheidungsfähigkeit in lebensnahen, jedoch entlasteten Situationen zu entwickeln und zu trainieren. Die von den Auszubildenden gespielten Fälle sind realitätsnah, entbinden sie jedoch von möglichen Konsequenzen ihrer Handlung bzw. Entscheidung.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenBeim Austausch von Informationen geht es auch um den reinen Sachinhalt. Im Mittelpunkt steht beispielsweise die Frage, hat der Auszubildende seine Arbeit geschafft oder nicht geschafft. Das Ergebnis wird hier zugrunde gelegt. Der Sachinhalt ist eine der vier Seiten von vier Botschaften in der Kommunikationstheorie (siehe auch verbale Kommunikation).
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenwird auch als Fachkompetenz bezeichnet und im Zusammenhang der Methodenkompetenz gesehen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenInhaltliche Ordnung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie zeigt, welche Kompetenzen an welchen Lernorten oder Stationen vermittelt werden.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenSofern das Ausbildungsverhältnis im Anschluss an die Probezeit vorzeitig gelöst wird, kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz verlangen, wenn der andere Vertragspartner den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist eng mit dem Begriff Haftung verbunden. Haftungsfälle können insbesondere auftreten - bei Nichterfüllung von Vertragspflichten - aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum anderer widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.") Grundsätzlich haftet jeder für den von ihm angerichteten Schaden.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenNach § 111 Abs. 2 ArbGG können die zuständigen Stellen Schlichtungsausschüsse für Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen bilden. Wo ein solcher Ausschuss besteht, muss er vor einer Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden. Er ist paritätisch mit Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern besetzt.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenDas sind überfachliche, berufsübergreifende Qualifikationen wie Entscheidungsfähigkeit, Urteilsvermögen, Kreativität, logisches Denken. Unter beruflicher Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben verstanden. Die Förderung von beruflicher Handlungskompetenz ist heute nahezu in allen Ausbildungsordnungen vorgeschrieben. Das Ausbildungsziel wird realisiert, indem neben Fachinhalten auch Schlüsselqualifikationen vermittelt und gefördert werden. Schlüsselqualifikationen sind dauerhaft verwertbare funktionsund berufsübergreifende Fähigkeiten, die es ermöglichen, berufliche Probleme zu lösen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenSeite einer Nachricht, mit der der Sender – bewusst oder unbewusst – etwas über sich selbst preisgibt. Wichtig für das Verständnis von Konflikten im Ausbildungsalltag.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenWeiterbildungsveranstaltung mit hohem Anteil an Erfahrungsaustausch und Übung. Für Ausbilder z. B. Methodentraining, Konfliktgespräche oder digitale Ausbildungsmedien – Teil der eigenen Anpassungsfortbildung.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenKommunikationsmodell: Eine Botschaft wird vom Sender kodiert, über einen Kanal übertragen und vom Empfänger dekodiert. Störungen entstehen durch Kanal, Vorerfahrung oder Erwartungen; Rückkopplung sichert das Verständnis.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenErwartungseffekt: Die Erwartung des Ausbilders beeinflusst das Verhalten der auszubildenden Person so, dass die Erwartung schließlich eintritt (Pygmalion-Effekt). Positive, realistische Erwartungen wirken lernfördernd.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenFähigkeit, respektvoll, kooperativ und verantwortungsbewusst mit anderen zusammenzuarbeiten. Sie zeigt sich etwa in Teamfähigkeit, Kommunikation und Konfliktfähigkeit.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenGrafische Darstellung der Beziehungen in einer Gruppe (Sympathie, Ablehnung, Außenseiterposition). Hilft, Konflikte und Isolation früh zu erkennen; Erhebung nur anonym und datenschutzkonform.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenAusbildungsund Lernhandeln, bei dem Fachsprache bewusst erklärt, visualisiert und geübt wird, ohne Lernende bloßzustellen.
HF 3 · Modul 3.9: Interkulturelle Kompetenzen fördernVereinfachende Vorstellung über eine Gruppe. In der Ausbildung problematisch, wenn daraus vorschnelle Bewertungen oder Benachteiligungen entstehen.
HF 3 · Modul 3.9: Interkulturelle Kompetenzen fördernLernkonzept, das über entspannte Atmosphäre, Musik, Rhythmus und positive Suggestion die Aufnahmefähigkeit steigern soll. Wissenschaftlich umstritten, einzelne Elemente (Entspannung, Mehrkanaligkeit) sind lernpsychologisch anerkannt.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenBeurteilungsfehler, bei dem persönliche Zu- oder Abneigung die Leistungsbewertung verfälscht.
HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führenErgänzende Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Betriebs, häufig in Bildungszentren, um spezielle oder fehlende Inhalte zu vermitteln.
HF 2 · Modul 2.3: Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmenMaßnahmen zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung, z. B. Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung oder Praktika. Sie sollen Ausbildungsreife und Vermittlungschancen verbessern.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenGespräch am Ende der Ausbildung über Beschäftigungsmöglichkeiten nach bestandener Prüfung. Es verbindet Leistungsfeedback mit Perspektiven und nächsten Schritten.
HF 4 · Modul 4.4: Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informierenAnteil der Auszubildenden, die nach erfolgreichem Abschluss in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden; Kennzahl für den Ausbildungserfolg.
HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilenKooperation mehrerer Betriebe oder Einrichtungen, um gemeinsam alle Ausbildungsinhalte eines Berufes abzudecken.
HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klärenMöglichkeit, die Ausbildung bei gefährdetem Ausbildungsziel auf Antrag zu verlängern. Zuständig ist die jeweilige Kammer bzw. zuständige Stelle.
HF 3 · Modul 3.5: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbietenDokumentation der wesentlichen Vertragsinhalte nach BBiG § 11. Sie muss dem Auszubildenden und ggf. den gesetzlichen Vertretern ausgehändigt oder übermittelt werden.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenRegister der zuständigen Stelle, in das anerkannte Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Die Eintragung wird vom Ausbildenden beantragt.
HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassenModell nach Schulz von Thun: Jede Nachricht enthält Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehungshinweis und Appell. Missverständnisse entstehen, wenn Sender und Empfänger unterschiedliche Seiten betonen.
HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennenAusbildungsmethode mit Vorbereiten, Vormachen und Erklären, Nachmachen und erklären lassen sowie Üben. Besonders geeignet für praktische, klar abgrenzbare Fertigkeiten.
HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzenDidaktisches Modell mit den Schritten informieren, planen, entscheiden, ausführen, kontrollieren und bewerten. Es fördert selbstständiges berufliches Handeln.
HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelnVerteilung der Ausbildungsinhalte auf Ausbildungsabschnitte, Monate oder Jahre. Sie berücksichtigt Lernfortschritt, Berufsschule, Prüfungen, Urlaub und betriebliche Abläufe.
HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellenZeugnisse müssen wahr, wohlwollend, klar, vollständig und verständlich formuliert sein. Versteckte negative Hinweise oder unzulässige private Angaben sind zu vermeiden.
HF 4 · Modul 4.3: Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellenEntscheidung der zuständigen Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme erfüllt sind. Sie ist von der bloßen Anmeldung zu unterscheiden.
HF 4 · Modul 4.2: Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeitenRechtliche Bedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung, z. B. zurückgelegte Ausbildungszeit, Ausbildungsnachweise und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führenFormalisierte zusätzliche berufliche Kompetenz, die die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert. Sie kann nach BBiG gesondert geprüft und bescheinigt werden.
HF 3 · Modul 3.6: Zusätzliche Ausbildungsangebote und Zusatzqualifikationen anbietenKammer oder Behörde, die die Berufsausbildung überwacht, Ausbildungsverhältnisse einträgt und Prüfungen organisiert. Bei IHK-Berufen ist dies die IHK.
HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellenErgänzende Lernmaßnahme über die Pflichtinhalte hinaus, z. B. Projekt, Schulung oder Prüfungsvorbereitung. Sie unterstützt die Entwicklung, ersetzt aber nicht die reguläre Ausbildung.
HF 3 · Modul 3.6: Zusätzliche Ausbildungsangebote und Zusatzqualifikationen anbieten