Nächster AEVO-Vorbereitungskurs · Zugangscode einlösen

Wissen

AEVO-Glossar

375 Begriffe aus den 26 Lernmodulen und dem AEVO-Kompass – kurz erklärt, den vier Handlungsfeldern zugeordnet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht (BBiG-Nummerierung ab 2005, AEVO 2009, Mindestausbildungsvergütung, elektronischer Ausbildungsnachweis). Für ausführliche Artikel siehe Lexikon, für Ausbildungsmethoden Methoden im Detail, für die Volltextsuche Inhaltssuche.

375 Begriffe

A

Abmahnung

Schriftliche Missbilligung eines konkreten Fehlverhaltens mit Hinweis auf die arbeitsbzw. ausbildungsrechtlichen Folgen im Wiederholungsfall. Sie muss das Fehlverhalten genau bezeichnen (Rügeund Warnfunktion) und dem Auszubildenden die Gelegenheit zur Verhaltensänderung geben. Nach der Probezeit ist eine verhaltensbedingte Kündigung (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) in der Regel erst nach einschlägiger Abmahnung wirksam; die Kündigung ist schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erklären.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

Abschlussprüfungszeugnis

Nach bestandener Abschlussprüfung stellt die zuständige Stelle das Prüfungszeugnis aus (§ 37 BBiG); auf Antrag werden die Ergebnisse zusätzlich in englischer und französischer Sprache ausgewiesen. Vorab erhalten Prüflinge häufig eine Bescheinigung über das vorläufige Prüfungsergebnis. Der Ausbildende stellt zusätzlich ein Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG aus.

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

Adressatenanalyse

ist Teil der didaktischen Vorbereitung des Ausbilders auf die erwartete Zielperson bzw. Zielgruppe von Lernenden einer Ausbildungseinheit. Der Ausbilder berücksichtigt bei seinen Planungen: - Alter, Geschlecht - schulische Vorbildung - Kenntnisse, Fertigkeiten aus der Berufsschule - Erfahrungen, Interessen, besondere Begabungen - motivationale Eigenschaften (Lernund Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Persönlichkeitsmerkmale)

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

AEVO

Abkürzung für die Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV). Grundlage ist § 30 Abs. 5 BBiG; erlassen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des BIBB. Die geltende Fassung stammt vom 21.01.2009 (in Kraft seit 01.08.2009). Sie regelt Geltungsbereich, die berufsund arbeitspädagogische Eignung in vier Handlungsfeldern (§ 2, § 3), die Prüfung (§ 4: schriftlich und praktisch) sowie Bestehen und Zeugnis (§ 5). Die frühere Aussetzung der AEVO (2003–2008) ist seit dem 01.08.2009 aufgehoben: Der Eignungsnachweis ist wieder verpflichtend.

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

aktives Lernen

In der Berufsausbildung soll aktives Lernen methodisch so geplant sein, dass das Leitziel der beruflichen Bildung, Handlungskompetenz zu entwickeln, erreicht wird. Bevorzugte, auf die Aktivität der Auszubildenden zentrierte Unterweisungsmethoden sind vor allem: 1. die Leittextmethode 2. die Fallmethode 3. die Projektmethode 4. der Lernauftrag 5. das Planspiel

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Anlagen

Angeborene Dispositionen (Begabungen, Temperament, körperliche Voraussetzungen). Die Entwicklung des Menschen wird von Anlagen und Umwelteinflüssen gemeinsam geprägt; Lernangebote, Vorbilder und Förderung entscheiden darüber, ob Anlagen sich zu Fähigkeiten entwickeln. Für die Ausbildung heißt das: individuelle Voraussetzungen erkennen und gezielt fördern statt Leistung allein auf Begabung zurückzuführen.

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

Anpassungsweiterbildung

Die Anpassungsweiterbildung zielt darauf ab, die vorhandenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erhalten, zu ergänzen, aufzufrischen und zu erweitern, um aktuellen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Es handelt sich dabei in der Regel um Kurzzeitmaßnahmen ohne Abschlussprüfungen. Des Weiteren kann aber auch das Nachholen von schulischen und beruflichen Abschlüssen, z. B. im Rahmen einer Nachqualifizierung, zur Anpassungsweiterbildung gerechnet werden.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Arbeitsblatt

Im Arbeitsblatt werden Stoffinformation, Arbeitsaufträge, Raum für eigenständige Lösungen sowie manchmal auch Elemente der Erfolgssicherung und der Erfolgskontrolle vereint. Es kann bei Bedarf entwickelt und eingesetzt werden und die konkrete betriebliche Realität besser berücksichtigen als Lehrbücher. Wenn das Arbeitsblatt richtig aufbereitet ist und sich am entdeckenden Lernen und an der betrieblichen Praxis orientiert, fördert es die Selbstständigkeit. Das Arbeitsblatt wird häufig auch als Oberbegriff für Informationsblatt oder Merkblatt, Aufgabenblatt, Arbeitsanweisung und Lernhilfeblatt verwendet.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Artikulationsschema

Artikulationsoder Lernstufenschemata sind Hilfskonstruktionen, um den Ablauf von Lernprozessen zu gliedern und damit besser planen zu können. In der Unterrichtslehre bezeichnet Artikulation jedes Verlaufschema von Lernprozessen. Ein anderes Wort dafür heißt Lernstufe. E-E-E und die Vier-Stufen-Methode sind solche Stufenschemata von Lernprozessen. noch kurze Hinweise für die Bearbeitung und die Bearbeitungszeit. Aufgabenblätter dienen auch zur Leistungskontrolle.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Assessment-Center (AC)

Der Begriff Assessment-Center kommt aus dem amerikanischen Sprachgebrauch (to assess = bewerten, beurteilen, einschätzen). Als Verfahren wurde es erstmals in den 20er Jahren zur Auswahl von Offiziersanwärtern eingesetzt. Seit den 60er Jahren werden Assessment-Center zunächst in den USA, heute weltweit zur Beurteilung und Auswahl von Führungskräften und Führungsnachwuchskräften genutzt. Bestandteile eines Assessment-Centers sind in der Regel: Rollenspiele, Planspiele, Gruppendiskussionen, Einzelvorträge, Fallstudien und psychologische Testverfahren. Das Assessment-Center ist ein eignungsdiagnostisches Verfahren.

HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden

Ausbilderarbeitskreis

Ein Ausbilderarbeitskreis dient vor allem dem Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Betrieb. Die Betriebe werden aufgeklärt über den theoretischen Kenntnisstand sowie die Schule über den praktischen Ausbildungsstand der Auszubildenden. Diese Zusammenkunft sollte von einer Stelle (am besten durch die IHK oder durch die Schule) organisiert werden. Vorteil des Zusammentreffens ist unter anderem auch der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Betrieben bzw. Ausbildern. Fehlt an der einen Stelle ein Baustein der praktischen Ausbildung, kann dieser vielleicht von einem anderen Betrieb aufgefangen werden, so dass sich überbetriebliche Ausbildungsstätten finden können bzw.

HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Ausbildungsberater

Ausbildungsberaterinnen und -berater der zuständigen Stelle beraten Ausbildende und Auszubildende und überwachen die Durchführung der Berufsausbildung (§ 76 BBiG). Sie sind zentrale Ansprechpartner bei Konflikten, Vertragsfragen, Verkürzung und Verlängerung und besuchen die Betriebe vor Ort.

HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Ausbildungsberufe

Ausbildungsberufe sind alle staatlich anerkannten Berufe nach § 4 BBiG bzw. § 25 HwO, die im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des BIBB geführt werden. Derzeit gibt es rund 320 anerkannte Ausbildungsberufe; jedes Jahr werden mehrere Ausbildungsordnungen modernisiert (z. B. um Digitalisierung und Nachhaltigkeit als integrative Standardberufsbildpositionen).

HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

Ausbildungsberufsbild

Das Ausbildungsberufsbild liefert eine grobe Beschreibung der Themen/Qualifikationen die in dem jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt werden. Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse werden im Ausbildungsrahmenplan beschrieben, der nach dem Ausbildungsberufsbild gegliedert ist. Die Mindestanforderungen müssen auf jeden Fall in der Ausbildung vermittelt werden.

HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (§ 5 BBiG) und beträgt in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann auf gemeinsamen Antrag verkürzt werden (§ 8 Abs. 1 BBiG, z. B. wegen Vorbildung oder guter Leistungen) oder in Ausnahmefällen verlängert werden (§ 8 Abs. 2 BBiG), wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Bei Nichtbestehen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

Ausbildungsförderung

Gefördert wird die Ausbildung junger Menschen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage, entsprechend ihrer Neigung, Eignung und Leistung. Antragsberechtigt sind: * Studierende an allen Arten von Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien, * Schüler weiterführender, allgemein bildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, aus Fachund Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (wenn die Auszubildenden während der Ausbildung aus den im BAföG genannten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können), * Schüler (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) von Fachschulen und Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang

HF 1 · Modul 1.6: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsvorbereitenden Maßnahmen einschätzen

Ausbildungsleiter

Der Ausbildungsleiter ist in größeren Betrieben tätig und führt eine Ausbildungsabteilung. In Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten organisiert und strukturiert er die Ausbildung in einem Unternehmen, für die er die Gesamtverantwortung trägt.

HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Ausbildungsmittel

Als Ausbildungsmittel werden alle materiellen Hilfsmittel bezeichnet, die der Ausbilder einsetzen kann, um das Lehren und Lernen zu unterstützen (beispielsweise Aufgabenbögen zur Vorbereitung auf die Zwischenoder Abschlussprüfung). Ausbildungsmittel sind Lernhilfen, die Lernprozesse veranschaulichen und damit fördern sollen. Gute Ausbildungsmittel geben dem Lernenden die Chance, weitgehend in Eigeninitiative sowohl fachliche Ziele zu erreichen als auch Schlüsselqualifikationen zu erwerben.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Ausbildungsplanung

Ausbildungsplanung ist ein übergreifender Begriff der folgende Aspekte berücksichtigt: - Planungsinstrumente (Ausrüstung der Arbeitsplätze, Teilund Materiallisten für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten) - Ausbildungsprogramme (Berufsprofile, Ausbildungsberufe, Dauer der Ausbildung, Anzahl der Auszubildenden, Verhältnis von Praxis zur Theorie, Gliederung von Praxis und Theorie, Personalaufwand, erforderliche Räumlichkeiten, erforderliche Ausbildungsmaterialien, Qualifikation des Personals, Bewerbungsablauf, Eignungstests, Beurteilung, Erfolgskontrolle) - Ausbildungspläne (Gliederung von Inhalt entsprechend der Themen und Zeit, berufsbezogene Flussdiagramme, Versetzungspläne und Persona

HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen

Ausbildungsplatz

Ausbildungsbetriebe stellen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel von Wirtschaft und Politik ist es, ein Gleichgewicht von Ausbildungsplatzangebot und Ausbildungsplatznachfrage herzustellen. Die Anzahl von Ausbildungsplätzen eines Betriebs ist beschränkt durch das Verhältnis von Fachkräften/Auszubildende und durch die zur Verfügung stehenden notwendigen Einrichtungen, Geräte und Ausbildungsmittel. Innerbetriebliche Ausbildungsplätze können sein: - alle Arbeitsplätze an denen Auszubildende praxisnah ausgebildet werden können - Ausbildungsecken - Lerninseln - Ausbildungswerkstätten - Plätze in Übungsräumen - Unterrichtsräume (insbes.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

Ausbildungsverbot

Die zuständige Stelle kann das Einstellen und Ausbilden untersagen, wenn die Voraussetzungen der §§ 27 bis 30 BBiG (Eignung von Ausbildungsstätte, Ausbildendem und Ausbilder) nicht vorliegen und Mängel nicht beseitigt werden (§ 32 BBiG). Daneben kann die Aufsichtsbehörde nach § 25 JArbSchG die Beschäftigung Jugendlicher untersagen, wenn eine Person wiederholt oder schwer gegen Jugendarbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

Ausbildungsvergütung

Angemessene Vergütung der Auszubildenden nach §§ 17–19 BBiG. Sie muss mit fortschreitender Ausbildung – mindestens jährlich – ansteigen und ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG; tarifliche Vergütungen dürfen nicht mehr als 20 % unterschritten werden.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

Ausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen Ausbildendem und Auszubildendem geschlossen (§ 10 BBiG); bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter. Der wesentliche Inhalt ist nach § 11 BBiG unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Ausbildungsbeginn, schriftlich oder in Textform niederzulegen: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Zahlung und Höhe der Vergütung (einschließlich Vergütung für Überstunden), Urlaubsdauer, Kündigungsvoraussetzungen sowie Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

autoritärer Führungsstil

oder auch autokratischer Führungsstil genannt. Der autoritäre Führungsstil signalisiert, dass der Führende die Ziele allein vorgibt. Er bestimmt die Abläufe im Unternehmen und entscheidet allein, ohne seine Mitarbeiter oder seine Auszubildenden zu befragen bzw. sie anzuhören. Erwartet wird das korrekte Ausführen von Anordnungen, deren Ergebnis dann von ihm kontrolliert wird. Siehe dazu auch den demokratischen und Laisser-faire-Führungsstil.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

außer- /überbetriebliche Lernorte

Ausbildungsinhalte, die nicht oder nicht in vollem Umfang im Betrieb vermittelt werden können, lassen sich - überbetrieblich in anderen Ausbildungsstätten vermitteln. Diese Ausbildungsmaßnahmen ergänzen die betriebliche Ausbildung, der Berufsausbildungsvertrag ist hier immer mit dem Ursprungsbetrieb abgeschlossen. Der Ausbildungsbetrieb delegiert Teile der Ausbildungsinhalte und trägt die Kosten. - außerbetrieblich in Einrichtungen außerhalb der Betriebe der Wirtschaft vermitteln (bei außerbetrieblichen Bildungsträgern). Die Kostenfinanzierung erfolgt aus staatlichen Mitteln oder im sogenannten Benachteiligungsprogramm durch die Agentur für Arbeit (Förderung nach SGB III).

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

B

Befreiung gemäß AEVO

Historische Regelung: Von 2003 bis Juli 2008 war die Anwendung der AEVO ausgesetzt, der Eignungsnachweis also nicht verpflichtend. Seit dem 01.08.2009 gilt die AEVO 2009 wieder uneingeschränkt – die Ausbildereignung ist nachzuweisen. Ausnahmen bestehen nur noch im Einzelfall: Die zuständige Stelle kann nach § 30 Abs. 6 BBiG Personen die Ausbildung erlauben, wenn eine gleichwertige Qualifikation (z. B. Meisterprüfung, Fortbildungsprüfung mit AEVO-Anteil, Studium mit berufspädagogischem Schwerpunkt) vorliegt.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Begabtenförderung berufliche Bildung

Gefördert werden junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre Ausbildung überdurchschnittlich (besser als die Note „Gut") abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren möchten. Zuschüsse sind möglich für Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Weitere Einzelheiten können im Internet unter www.begabtenfoerderung.de entnommen werden.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Begabung

Unter Begabung wird eine angeborene Veranlagung zu besonderen Leistungen verstanden. Auszubildende können ihre Begabungen in ganz unterschiedlichen Bereichen aufweisen, wie im sprachlichen, im mathematischen oder im technischen Bereich. Anhand folgender Merkmale kann der Ausbilder besondere Leistungsfähigkeit erkennen: besonders gute Auffassungsgabe, ausgeprägtes Problembewusstsein, eigenständiges Erarbeiten von Lösungsstrategien, überdurchschnittliches Leistungsniveau sowie besonders ausgeprägte Handlungskompetenz.

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

Berichtsheft

Schriftlicher Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG. Auszubildende führen ihn während der Ausbildungszeit; Ausbildende stellen dafür Zeit zur Verfügung und sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BBiG). Seit 2017 ist ausdrücklich auch die elektronische Führung zulässig. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG).

HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führen

berufliche Bildung

Alle Angebote mit dem Ziel, den Teilnehmern berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln, und die nicht zum Bereich der beruflichen Erstausbildung und der Allgemeinbildung gehören. Ausgenommen sind die Ausbildung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst und die Ausbildung auf Kauf fahrteischiffen. Mit dem BBiG sind die bisher gelten den Rechtsvorschriften zusammengefasst, vereinheit licht und verbindlicher geworden. Mit der Betreuung, Durchführung und Überwachung der Berufsbildung sind die „zuständigen Stellen", z. B. die Industrieund Handelskammern, verantwortlich betraut.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Berufsakademien

Wesentliches Merkmal von Berufsakademien ist die Verbindung einer fachwissenschaftlichen Ausbildung (ähnlich der Fachhochschule] mit einer fach praktischen Ausbildung in einem Betrieb. Die Studierenden, die das Abitur vorweisen müssen, schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Unter nehmen ab und erwerben i.d.R. nach zwei Jahren ei nen Berufsabschluss (z. B. Wirtschaftsassistent) und nach drei Jahren ein Diplom mit dem Zusatz „BA". Da die praktische Ausbildung im Betrieb und das Studium an der Berufsakademie aufeinander abge stimmt sind, kann man hier auch von einer Dualen Ausbildung sprechen. Berufsakademien gibt es nicht in allen Bundesländern.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle (§§ 77–80 BBiG) ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören; er beschließt die Rechtsvorschriften der zuständigen Stelle (z. B. Prüfungsordnungen). Mitglieder sind je sechs Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie sechs Lehrkräfte berufsbildender Schulen (beratende Stimme); die Berufung erfolgt für längstens vier Jahre.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Berufsförderungswerk

Berufsförderungswerke sind Einrichtungen der be ruflichen Rehabilitation. Sie dienen der Umschulung und Weiterbildung behinderter Erwachsener, die in der Regel bereits beruflich tätig waren. Ziel ist eine umfassende Qualifizierung in zukunftsorientierten Berufen, die den individuellen Bedingungen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Inhalte, Methoden, Ausstattung und begleitende Be treuung sind behindertenund erwachsenengerecht zugeschnitten.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Berufsschulpflicht

Je nach Landesrecht wird die Berufsschulpflicht unterschiedlich gehandhabt. In der Regel ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Berufsschule zu erfüllen. Sie beginnt nach der allgemeinen zehnjährigen Schulpflicht und endet in der Regel mit dem Schuljahr, in dem der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet. Alle Jugendlichen, die bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit berufsschulpflichtig. Aber auch Jugendliche unter 18 Jahren sind noch berufsschulpflichtig, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Besprechungen

Während der Ausbildung sollte der Ausbilder regelmäßige Besprechungen abhalten. Mit dem oder der Auszubildenden werden ausbildungsrelevante Sachverhalte oder Probleme besprochen. Den ausbildenden Fachkräften im Unternehmen sollten Rücksprachen angeboten werden, damit frühzeitig Schwierigkeiten begegnet werden kann. Besprechungen sind notwendig, damit allen an der Ausbildung beteiligten Personen die Möglichkeit eines Feedbacks gegeben wird.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Betriebsklima

Das Betriebsklima ergibt sich durch die zwischenmenschlichen Beziehungen und die damit entstehende Atmosphäre im Betrieb. Ein für die Ausbildung förderliches Betriebsklima ist gegeben, wenn Mitarbeiter und vor allem die unmittelbar an der Ausbildung Beteiligten eine Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens für die Auszubildenden schaffen. Dieser Zustand wirkt sich positiv auf den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz des Auszubildenden aus.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

Betriebsverfassungsgesetz

In der Unternehmensleitung werden weitreichende Entscheidungen getroffen, die sich mit Fragen der Produktionsund Absatzwirtschaft, der Finanzund Investitionsplanung, der Beschaffung und Lagerwirtschaft, der Betriebsorganisation und dem Personalwesen befassen. Ein erheblicher Anteil dieser unternehmerischen Entscheidungen wirkt sich unmittelbar oder mittelbar auf die Arbeitnehmer aus. Infolgedessen haben die Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran, über diese Entscheidungen, die die betriebliche Ordnung betreffen, informiert zu werden und insoweit darauf Einfluss zu nehmen, als Nachteile vermieden oder gemindert werden können.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Bewerten

Bewerten ist einerseits das Erfassen und Messen einer Leistung (Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten) anhand eines vorher festgelegten Maßstabs, andererseits werden im Rahmen der Beurteilung des Ausbildungsstandes auch Persönlichkeitsmerkmale im Rahmen eines Beurteilungssystems anhand von vorgegebenen Kriterien und Bewertungsstufen bewertet. Der in der Berufsausbildung am weitesten verbreitete Bewertungsmaßstab für die Leistungsmessung ist das 0-100-Punktesystem der Industrieund Handelskammern und der Handwerkskammern, dem die sechs (Schul-)Noten zugeordnet sind.

HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führen

Beziehungsaspekt

Darunter versteht man die zwischenmenschlichen Beziehungen in einer Kommunikation. Sie drücken aus, wie das Gesagte gemeint ist. Das wird meist nicht offen angesprochen, schwingt sondern oft zwischen den Zeilen mit über den Ton, die Gestik oder die Mimik. Bei der Kommunikation ist das Verhältnis zwischen Sender und Empfänger von Bedeutung. Je nachdem, ob Wertoder Geringschätzung vorliegen, werden Nachrichten unterschiedlich interpretiert. Die Beziehung ist eine von vier Botschaften in der Kommunikationstheorie (siehe auch verbale Kommunikation).

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

C

D

Demokratischer Führungsstil

Der demokratische oder partizipative (auch kooperative oder partnerschaftliche) Führungsstil ist gekennzeichnet durch die aktive Beteiligung der Mitarbeiter oder Auszubildenden am Entscheidungsprozess. Der Ausbilder delegiert in unterschiedlichem Maße die Entscheidungsbefugnisse, es wird eher überzeugt als angeordnet. Die Auszubildenden besitzen ein gewisses Maß an Mitwirkung.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Demonstration

Die Demonstration ist eine direkte, vorführende und zum Teil vortragende Methode. Sie soll durch Anschauung das Verständnis von abstrakten und komplexen Sachverhalten vermitteln. Vormachen und Vorführen regen zum genauen Beobachten an. Dies setzt allerdings eine aktive Lernhaltung des Auszubildenden voraus. Das Erfassen des Wesentlichen, die Einordnung des Beobachteten, die Verknüpfung der gewonnen Eindrücke mit anderen Vorstellungen und Erfahrungen und nicht zuletzt die sprachliche Erfassung des Beobachteten erfordern gespannte Aufmerksamkeit und volle Konzentration.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Der Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHK) ist die Spitzenorganisation der 82 Industrieund Handelskammern mit Sitz in Berlin (und Brüssel). Alle deutschen Unternehmen im Inland - ausgenommen Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe - sind per Gesetz Mitglied einer Industrieund Handelskammer. Folglich spricht der Deutsche Industrieund Handelskammertag für über drei Millionen Unternehmer. Mitglied in der Kammerorganisation sind Unternehmen aller Größen und Branchen: der internationale Konzern ebenso wie der mittelständische Inhaber-Unternehmer. Das verleiht dem DIHK als Spitzenorganisation hohes politisches Gewicht.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Diskussion

Die Diskussion eignet sich für Ausbildungsinhalte die mehrere Lösungswege für ein Problem ermöglichen. Die Auszubildenden sollen bei der Diskussion das Problem erkennen, interpretieren und beurteilen können und darüber hinaus in der Lage sein, ihre Ansichten dazu sprachlich angemessen zu äußern. Eine Diskussion setzt voraus, dass die Teilnehmer bereits über ein vertieftes Sachwissen verfügen. Die Diskussion erlaubt die Sammlung verschiedener Standpunkte und den Austausch von Meinungen, die Methode ist nur mit einer begrenzten Teilnehmerzahl effektiv.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Durchlässigkeit

im Bildungssystem bedeutet: Horizontal: die Möglichkeit, von der gewählten Schulart auf eine andere bzw. von einem Ausbildungsberuf in einen anderen überwechseln zu können Vertikal: die Möglichkeit, von der Grundschule bis zum Hochschulstudium ohne große Umwege aufsteigen zu können Regional: den eingeschlagenen Bildungsweg in einem anderen Bundesland oder auch in einem anderen Staat der EU fortsetzen zu können.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

E

Eignung des Ausbildungsbetriebes

Nach § 22 BBiG hängt die Eignung ab von: * der Art und dem Umfang der Produktion bzw. Dienstleistung * der Einrichtung und Ausstattung * dem Vorhandensein von Ausbildungsplänen und -Ordnungen * dem Zahlenverhältnis von Auszubildenden zu Ausbildern * dem Zahlenverhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften Weiterhin müssen die Auszubildenden gegen Gefährdungen für Leben, Gesundheit und sittliche Haltung ausreichend geschützt sein. Unternehmen, über die ein Konkursverfahren eröffnet oder eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen worden ist, dürfen Auszubildende nicht einstellen. Die zuständige Stelle überwacht die Eignung der Ausbildungsstätte.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

Einstellungstests

Einstellungstest Im Rahmen der Einstellung von Auszubildenden lädt das Unternehmen ggf. nach Durchsicht und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen zu einem Einstellungstest ein, um weitere Qualifikationen abzuprüfen. Einstellungstests können zum einen durchgeführt werden, um die Anzahl der Bewerber zu reduzieren, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Zum anderen kann der Test aber nicht nur als Filter dienen, sondern tatsächlich auch fachliche Kriterien abprüfen.

HF 2 · Modul 2.4: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden

Einzelarbeit

Einzelarbeit ist die konsequenteste Form der Individualisierung eines Lernprozesses. Einzelarbeit in der betrieblichen Ausbildung erfordert die genaue Formulierung von Zielen und Arbeitsanweisungen. Sie setzt genügend Raum, ausreichend Lernmaterial und eine entspannte Arbeitsatmosphäre voraus. Mit ihr werden das Selbstlernen und die Selbstorganisation der Auszubildenden gefördert, sowie das selbstständige Angehen und Lösen von Problemen. Mit Lernprogrammen in Buchform, dem CBT, sowie Sammlungen von gebundenen Auswahl-Antwort-Aufgabensammlungen stehen moderne Medien für die Einzelarbeit zur Verfügung.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

F

Fachgymnasien

sind Vollzeitschulen und dauern drei Jahre (Klassen 11 bis 13). Der Abschluss ist der Befähigungsnachweis zum Studium an Hochschulen. Die Eingangsvoraussetzung ist der FoS-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. den Beruf verfügt. Die fachliche Eignung kann in diesen Fällen auf Antrag von der nach Landesrecht zuständigen Behörde widerruflich zuerkannt werden. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann in bestimmten Fällen ebenfalls auf Antrag die fachliche Eignung zuerkannt werden.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

fachliche Eignung

Die fachliche Eignung ist nach § 30 BBiG gegeben, wenn eine Person die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die berufsund arbeitspädagogische Eignung besitzt. Der berufsund arbeitspädagogische Nachweis erfolgt über die AEVO-Prüfung (§ 30 Abs. 5 BBiG). Delegiert der Ausbildende die Ausbildung, muss die bestellte Ausbilderin bzw. der Ausbilder fachlich geeignet sein.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

Fallmethode (Fallstudie)

Ausbildungsmethode bei der simulierte, aber möglichst realitätsgerechte Aufgaben (Fälle) die auf selbstständiges Arbeiten aus dem Tätigkeitsbereich, auf die Ausbildung vorbereiten soll, genommen und didaktisch aufbereitet werden. Schwierigkeiten des realen Falls müssen so vereinfacht werden, dass die Auszubildenden möglichst selbstständig zur Lösung des Falls kommen. In der Regel arbeitet man bei einer Fallstudie nach einem 6-Phasen-Modell ähnlich der Projektmethode.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Feinlernziel

Das Feinlernziel ist - in der Regel vom Ausbilder - eigenständig zu erarbeiten und wird vom Groblernziel abgeleitet. Es beschreibt konkret das beobachtbare Endverhalten des Lernenden, lässt keinen Interpretationsspielraum zu und das Erreichen ist überprüfbar. Feinlernziele können in kognitive, psychomotorische und affektive Lernzielbereiche unterteilt werden. - Feinlernziele benennen einen ganz konkreten Lerninhalt - Sie benennen ein überprüfbares Lernergebnis, z. B. „eine Zwiebel in feine Würfel schneiden“. - Feinlernziele sind aus einem Groblernziel abgeleitet.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Fertigkeitsprüfung

Damit ist die Prüfung der Fachpraxis gemeint. Im gewerblich-technischen Bereich sind das in der Regel ein Prüfstück sowie Arbeitsproben, im kaufmännischen Bereich Situationsaufgaben aus der Praxis des Ausbildungsberufes. In einer Fertigkeitsprüfung wird geprüft und bewertet, ob eine Arbeitsaufgabe, an den Qualitätsvorgaben gemessen, zuverlässig gelöst wurde (andere Bezeichnung: Können). Zur Lösung gehört auch die Fähigkeit, die jeweiligen Teilschritte und Überlegungen sprachlich zu beschreiben.

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

Flexibilitätsklausel

Die Ausbildungsordnung kann den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen. Daher ist der Ausbildungsrahmenplan auch nur als Anleitung zu verstehen, der den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Anleitungscharakter des Ausbildungsrahmenplanes wird durch eine Flexibilitätsklausel in der Ausbildungsordnung unterstrichen. Gleichwohl wird empfohlen, den vorgegebenen Zeitrahmen oder die genannten Zeitrichtwerte nicht überbzw. zu unterschreiten.

HF 1 · Modul 1.4: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

Fähigkeiten

Fähigkeiten sind das Potenzial eines Auszubildenden, das zur Erreichung des Ausbildungsziels eingesetzt werden kann. Ausbilder können durch sorgfältige Beobachtung ähnlich der Beobachtung des Leistungsverhaltens die Fähigkeiten der Auszubildenden einzuschätzen versuchen. Auf diese geschätzten generellen und auch speziellen Fähigkeiten lassen sich begründete Methodenentscheidungen für die weitere Ausbildung treffen. Im kognitiven Bereich geht es dabei vor allem um drei Fähigkeiten: 1. mit Abstraktionen umzugehen, 2. Probleme zu lösen (also neue Situationen bewältigen können) 3.

HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führen

G

Gedächtnis

Das Gedächtnis wird durch biochemische Abläufe gesteuert. Diese steuern, was man behält und was nicht. Dabei sind drei Stufen von Bedeutung: Der Wahrnehmungsspeicher erfasst für einen kurzen Moment wahrgenommene Informationen. Was als wichtig angesehen wird, wird weitergeleitet und landet im Kurzzeitgedächtnis. Hier wird erneut geprüft, ob die Informationen wichtig sind. Werden sie innerhalb von 20 Minuten aktiv verarbeitet, werden sie ins Langzeitgedächtnis verschoben. Ansonsten werden die Informationen aus dem Kurzzeitgedächtnis gelöscht.

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

Gesprächsführung

Um ein Lehrgespräch zielgerichtet mit Fragen zu führen, gilt es zu überlegen, welche Denkund Erkenntnisprozesse durch Fragen angestoßen werden sollen (und können). Beim Formulieren der Fragen sind die zu erwartenden Antworten und die erwünschten Denkprozesse als Zielvorstellung nicht aus den Augen zu verlieren. Es sollte überlegt werden, welche Funktion die Fragen erfüllen sollen und welche Art von Fragen als „Handwerkszeug" dafür geeignet sind.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Gewerbeaufsichtsamt

Neu: Staatliches Amt für Arbeitsschutz. Die Gewerbeaufsicht ist umfassend für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zuständig. Sie überprüft die Betriebe und Arbeitsplätze außerhalb von Betrieben im Hinblick auf die sichere und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, die Sicherheit von technischen Geräten und Anlagen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und der Vorschriften für besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche und werdende Mütter sowie auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Groblernziel

Groblernziele beschreiben ein Lernergebnis recht abstrakt, z. B. „Salate herstellen". Groblernziele können dem Ausbildungsrahmenplan entnommen werden. Sie stellen eine Konkretisierung des Richtlernzieles dar. Groblernziele beziehen sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie lassen noch unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Grundgesetz

ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der oberste Maßstab für alle anderen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Bestimmungen, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, sind nichtig. Das Grundgesetz enthält alle Grundrechte, die jedem Staatsbürger einen gewissen Rechtsschutz gegenüber der Staatsgewalt garantieren, z. B. Recht auf Freiheit des Berufs (Art. 12), Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Person (Art. 1 und 2), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3).

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

H

Handlungsfeld

In der AEVO werden die sieben Themenbereiche der Ausbildung als Handlungsfelder definiert: 1. Allgemeine Grundlagen legen 2. Ausbildung planen 3. Auszubildende einstellen 4. Am Arbeitsplatz ausbilden 5. Lernen fördern 6. Gruppen anleiten 7. Ausbildung beenden Den Begriff Handlungsfeld findet man auch in Unternehmen wieder. Sie kristallisieren sich aufgrund einer bestimmten Struktur des Unternehmens heraus und beschreiben einen festgelegten Wirkungsoder Verantwortungsbereich.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Handlungsfähigkeit

Als handlungsfähig gilt, wer imstande ist, selbstständig mit Situationen fertig zu werden, in die das Leben ihn hineinführt, weil er die damit verbundenen Herausforderungen persönlich meistern kann. Handlungsfähigkeit setzt sowohl im Berufsleben als auch im persönlichen Leben Folgendes voraus: 1) sich Informationen beschaffen zu können, 2) mit diesen Informationen eigenständig und flexibel umgehen zu können, 3) daraus eine Problemlösung zu entwickeln, 4) und schließlich die Herausforderung zu meistern. Integrative Bestandteile der Handlungsfähigkeit sind Sach-, Methoden-, und Sozialkompetenz.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Handlungskompetenz

Seit 1987 ist Handlungskompetenz als grundlegende Zielsetzung der beruflichen Bildung ausdrücklich in den Ausbildungsordnungen formuliert. Sie wird beschrieben als Fähigkeit und Fertigkeit des für einen Beruf Ausgebildeten, die mit seiner Berufstätigkeit verbundenen Anforderungen sachangemessen, zielstrebig und zügig zu erfüllen. Allgemein wird sie beschrieben als eine Bündelung von Einzelfähigkeiten zu einer gleichartigen Fähigkeitsdisposition. Elemente der Handlungskompetenz sind die Sach-, Methodenund Sozialkompetenz.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Handlungsorientierung

In der beruflichen Bildung soll das Leitziel Handlungskompetenz durch handlungsorientierte Organisation der Lernprozesse erreicht werden. Hierbei soll die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten integrativ mit den Teilzielen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren verknüpft werden. Das Modell der vollständigen Handlung faltet die in den Teilzielen angestrebte Systematik in sechs Schritten weiter aus und liefert die wissenschaftliche Fundierung für handlungsorientierte Methoden. Das Grundprinzip der Handlungsorientierung ist das selbstständige Lernen. Es ist notwendig im Hinblick auf die künftigen Berufsanforderungen. Es führt zu besseren Lernergebnissen.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Hauptausschuss des BIBB

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berät nach §§ 92 ff. BBiG die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung und beschließt Empfehlungen (z. B. zur Ausbildereignung, zu Ausbildungsordnungen). Er ist mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes besetzt (je acht Stimmen). Das frühere Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) ist mit der BBiG-Reform 2005 aufgegangen.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

hierarchisch-sequenzielle Organisation von Handlungsplänen

Durch einen Handlungsplan lässt sich eine grafische Übersicht darstellen, die zum Lösen komplexer Arbeitsaufgaben hilfreich ist und Auszubildenden einen Überblick erlaubt. Komplexere Beispiele bei denen Handlungspläne sinnvoll sein können, sind die betriebliche Ausbildungsplanung oder betriebliche Abläufe im Rahmen eines Qualitäts-Managementsystems. Wenn ein betrieblicher Auftrag zu erledigen ist, müssen immer mehrere Schritte bedacht werden. Für die Erledigung der Aufgabe sind verschiedene Hierarchieebenen zu berücksichtigen. Beispielsweise kann der Tagesablauf in den Aufgaben Postdurchsicht, Telefonate, Auftragsbearbeitung, Angebotsvergleich und Rechungskontrolle bestehen.

HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen

Hof-Effekt

oder auch Halo-Effekt genannt, ist ein Beurteilungsfehler. Der Hof-Effekt ist nach dem Hof des Mondes benannt, der das Profil des Mondes größer erscheinen lässt. In Zusammenhang der Ausbildung überstrahlt eine positive (oder auch negative) Eigenschaft des Auszubildenden andere Eigenschaften. Die auffällige Eigenschaft überstrahlt das Gesamturteil. Gegenmaßnahmen: Beurteilung anhand vorher festgelegter, beobachtbarer Kriterien, mehrere Beurteilende und Trennung von Beobachtung und Bewertung.

HF 3 · Modul 3.8: Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führen

I

Individualkompetenz

Die Förderung der individuellen Persönlichkeit zur selbstständig handelnden Person wird als Individualkompetenz bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Methodenkompetenz und der Sozialkompetenz wird vom übergreifenden Begriff Schlüsselqualifikation gesprochen. Kompetenz ist der Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Auszubildenden, Qualifikation ist der Lernerfolg aus der Nachfragesicht (des Betriebes).

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Industrie- und Handelskammer

Die 79 IHKs in Deutschland vertreten das Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsunternehmen gegenüber Kommunen, Ländern und – über die DIHK – gegenüber Bund und EU. Sie sind eigenverantwortliche Körperschaften des öffentlichen Rechts und nehmen als zuständige Stellen nach BBiG hoheitliche Aufgaben der Berufsbildung wahr: Beratung, Überwachung, Vertragsverzeichnis, Prüfungswesen und Weiterbildung.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

J

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV) ist die innerbetriebliche Interessenvertretung der Auszubildenden während der Berufsausbildung. Laut § 60 BetrVG werden Jugendund Auszubildendenvertretungen in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zur Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. Voraussetzung ist die Existenz eines Betriebsrates.

HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachten

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das JArbSchG schützt Beschäftigte unter 18 Jahren. Wesentliche Regelungen: höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8), Fünf-Tage-Woche (§ 15), Ruhepausen von 30 bzw. 60 Minuten (§ 11), Freizeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 13), Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr (§ 14), grundsätzliches Verbot von Samstags-, Sonntagsund Feiertagsarbeit (§§ 16–18), Urlaub gestaffelt nach Alter von 30 bis 25 Werktagen (§ 19), Berufsschulfreistellung und Anrechnung (§ 9), Verbot gefährlicher Arbeiten (§ 22) sowie ärztliche Erstund Nachuntersuchung (§§ 32–33).

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Juniorfirma

ist ein Unternehmen im Unternehmen mit eigener Organisationsstruktur, in dem kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende reale Arbeitsaufgaben vollständig nachvollziehen. Da gibt es z. B. die von Auszubildenden geleitete Filiale im Einzelhandel und den Übungsbahnhof bei der Deutschen Bahn. Alle Positionen innerhalb dieses Unternehmens sind mit Auszubildenden besetzt, der Ausbilder hat nur eine beratende Funktion.

HF 1 · Modul 1.5: Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen und Ausbildung im Verbund klären

K

Kammer

Sammelbezeichnung für Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der freien Berufe. Nach §§ 71 ff. BBiG sind sie die zuständigen Stellen für die Berufsbildung: Sie überwachen die Ausbildung, führen das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, richten Prüfungsausschüsse ein und beraten Betriebe und Auszubildende.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Kenntnisprüfung

Kenntnisse sind die für die berufliche Ausbildung notwendigen Wissensinhalte, die anwendungsorientiert erworben werden. Weil diese Kenntnisse in betrieblichen Prozessen ganzheitlich erworben werden, beschränkt sich die Kenntnisprüfung beim Berufsabschluss nicht auf reines Abfragen, sie prüft vielmehr Kenntnisse im Sinne der Zielsetzung ganzheitlicher handlungsorientierter Aufgabenstellungen.

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

Kommunikation

Jede Form von sprachlicher Mitteilung zwischen einem Sender (z. B. dem Ausbilder) und einem Empfänger (z. B. dem Auszubildenden). Weil bei jeder sprachlichen Mitteilung weitere Informationen bewusst oder unbewusst mitvermittelt werden, kommt es darauf an, vom Empfänger eine Rückmeldung (Feedback) zu erhalten, was von der Mitteilung angekommen ist. Kommunikation kann auch nonverbal (durch Mimik oder Gestik) erfolgen.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Konflikte

Darunter werden Situationen verstanden, in denen zunächst unvereinbare Meinungen, Auffassungen, Ziele und Vorstellungen aufeinander treffen. Konflikte haben Einfluss auf Erfolg oder Misserfolg von Arbeitsleistungen. Daher ist es wichtig, sich mit Konflikten auseinander zu setzen und sie beizulegen. Konfliktlösungen werden gefördert durch: - Entgegenkommen - Toleranz - Partnerschaft - Gesprächsbereitschaft - Interessenausgleich Konflikte gefördert werden durch: - Demonstration von Macht - Drohen - Überheblichkeit - Aggression - Einschüchterung

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

L

Laisser-faire-Führungsstil

Bei diesem Führungsstil handelt es sich im Prinzip um eine „Nicht-Führung" des Auszubildenden. Der Führende wird vom Auszubildenden als passiv erlebt. Bei dieser Art Personalführung genießen die Auszubildenden ein Höchstmaß an Freiheit und können auch eigene Ideen in ihre Arbeit einfließen lassen. Dieser hohe Grad an persönlicher Freiheit ist auch die Hauptmotivation, um eine Arbeitsleistung zu erbringen. Bei diesem Führungsstil werden Zielvorgaben oft nur grob und ungenau formuliert. Die Aufsicht und Kontrolle wird hier meist durch Selbstkontrolle ausgeübt. Siehe dazu auch den demokratischen oder autoritären Führungsstil.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Lehrgespräch

Das Lehrgespräch ist eine besprechende Unterweisungsmethode, die auch für größere Gruppen geeignet ist. Es empfiehlt sich dann, wenn die Auszubildenden über ein bestimmtes Thema bereits Kenntnisse besitzen, die jedoch vertieft werden sollen. Der Ausbilder beginnt mit einer kurzen Einführung in das Thema und verdeutlicht das Ziel des Gespräches. Mit gezielten Fragen werden nun die Kenntnisse und Erfahrungen der Auszubildenden erfragt und diese zum Weiterdenken angeregt. Schließlich fasst der Ausbilder die wichtigsten Ergebnisse zusammen und ergänzt wichtige Informationen.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Lernaufgabe

In der betrieblichen Praxis erhalten Auszubildende eine Arbeitsaufgabe, die ein durch den Ausbilder bestimmtes Lernziel verfolgt. In der Regel sollen die Auszubildenden nötige Informationen selbstständig aus den betrieblichen Unterlagen herausfiltern. Bei der Lernaufgabe geht es häufig auch darum, notwendige Kenntnisse eigenständig zu erwerben, damit der Ausbau von Schlüsselqualifikationen weiter gefördert werden kann.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Lernumwelt

Die Lernumwelt besteht aus dem unmittelbaren Umfeld jedes Einzelnen, also aus Familie, Freundeskreis, Schule und Gesellschaft. Sie prägt im Verlauf der Entwicklung alle Eigenschaften, Fähigkeiten und Strategien, die nützlich sind, um neue Kompetenzen zu erwerben und Probleme zu lösen. Zusammengefasst werden diese Fähigkeiten unter dem Begriff Lernvoraussetzungen. Auszubildende an Computern in einem Schulungsraum

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

Lernziele

Bei jeder Ausbildungsplanung steht eine Frage im Mittelpunkt: Was soll der Auszubildende eigentlich lernen und wie soll er nach dem Lernen handeln können? Diese Frage beantwortet das Lernziel. Es gibt an, welches Verhalten der Lerner nach einer vorgegebenen Zeit und unter bestimmten Bedingungen zeigen soll. Je nachdem, wie allgemein diese Lernziele gehalten sind, wird in Lernzielbereiche ( Fein-, Grobund Richtlernziel) unterteilt.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

M

Medien

Als Medien in der Ausbildung werden alle pädagogischen Hilfsmittel verstanden, die den Lehrund Lernprozess während der Ausbildung unterstützen. Sie sollen helfen, die Zielsetzungen die mit dem jeweiligen Ausbildungsinhalt verbunden sind, erreichen. Auswahl und Aufbereitung der Medien geschieht unter ausbildungspraktischen Gesichtspunkten immer im Rahmen der didaktischen Konzeption einer Ausbildungseinheit.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Metaplantechnik

Die Art und Weise, Gruppengespräche visuell abzubilden, Interaktionen durch Thesen und Fragen hervorzurufen, die Meinungsunterschiede deutlich machen, und Diskussionen „methodisch" so anzulegen, dass sie zu einem fruchtbaren Ende kommen - diese Moderationsmethode wird heute als Metaplantechnik (bzw. moderierte Gruppenarbeit) bezeichnet. Die Metaplan-Moderation ist das erwachsenengerechte Vorgehen, um Menschen bei der Arbeit in der Gruppe zu führen. Mit ihr gelingt es dem Moderator, die Qualität der Gruppenarbeit sicherzustellen.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Methoden

(Ausbildungs-)Methoden sind Verfahren und Formen, um unter betrieblichen und schulischen Rahmenbedingungen innerhalb einer bestimmten Zeit ein vorher festgelegtes Ziel zu erreichen. Sie sollten unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung „Handlungsfähigkeit" immer Schritte dorthin auf dem Weg sein und deshalb auch immer die Kommunikation aller an der Ausbildung Beteiligten fördern. Aus der Sicht des Ausbilders steht die Suche nach geeigneten Wegen, Verfahren und Formen, mit denen man Lerninhalte vermitteln will und auf denen man l im Vordergrund. Ausbildungsmethoden sind nur ein Baustein bei der Ausbildungsplanung.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Methodenkompetenz

Teilkompetenz von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern, die (relativ) unabhängig von Fachwissen ist und sich auf die Fähigkeit bezieht, Fachwissen zu beschaffen und zu verwerten und allgemein mit Problemen umzugehen. Methodenkompetenz ist mitverantwortlich dafür, Fachkompetenz aufzubauen und erfolgreich zu nutzen. Im Einzelnen wird darunter beispielsweise verstanden: * Fähigkeit, Informationen zu beschaffen, zu strukturieren, zu bearbeiten, aufzubewahren und wieder zu verwenden.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Methodenmix

Der Methodenmix ist die Entscheidung eines Ausbilders, je nach Ausbildungsaufgabe und Ausbildungsstand situationsgerecht die Methoden auszuwählen, die für den jeweiligen Teil eines Lernprozesses optimal sind. Der Ausbilder muss in der Lage sein, die geeigneten Methoden zu kombinieren. Durch den Methodenmix wird nicht nur die Motivation sondern auch der Lernerfolg gesteigert. Mix bedeutet, dass der Lernprozess mithilfe von zwei oder mehr vollständig eingesetzten Methoden gesteuert wird. Eine Ausbildungseinheit könnte mit einem Lehrgespräch beginnen und - basierend auf dem so aktualisierten Vorwissensbestand - dann auf einer Fallstudie aufbauen.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Mitarbeiterbesprechung

Die Mitarbeiterbesprechung ist ein wichtiges Führungsinstrument und dient der besseren Teamentwicklung. Vorbereitung, Gestaltung und Moderation sind entscheidende Aspekte einer erfolgreichen Mitarbeiterbesprechung. Dabei sollten aktivierende Methoden, hilfreiche Fragestellungen und günstige Rahmenbedingungen beachtet werden. Eine Mitarbeiterbesprechung ist Teil des Wissensmanagements innerhalb der Unternehmen.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Mitwirkung

Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates geben diesem Einflussmöglichkeiten auf betriebliche Angelegenheiten, die Entscheidung verbleibt aber beim Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet folgende Mitwirkungsrechte: - Informationsrecht (über fast alle betrieblichen Angelegenheiten) - Vorschlagsrecht (z. B. zur Einführung einer Personalplanung) - Antragsrecht (von Maßnahmen, die der Belegschaft dienen) - Beratungsrecht (bspw. hinsichtlich Gestaltung von Arbeitsplätzen) - Anhörungsrecht (insbesondere vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers).

HF 2 · Modul 2.2: Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachten

Modell der vollständigen Handlung

Eine Handlung bezeichnen die Tätigkeitspsychologen erst dann als vollständig, wenn der Handelnde 1. selbstständig plant 2. selbstständig ausführt und 3. selbstständig kontrolliert. Für den Ausbilder bedeutet dies, dass er Auszubildenden möglichst diesen dreistufigen Lernprozess durchlaufen lässt. Das dazu für die berufliche Erstausbildung entwickelte didaktische Modell gliedert den Lernprozess in die Phasen, von den Auszubildenden möglichst selbstständig zu durchlaufen sind. Es hat sich in der Praxis als Strukturvorgabe für die Organisation selbstständiger Lernprozesse bewährt. Auszubildende werden mithilfe von mündlichen oder auch schriftlichen Lernaufträgen informiert.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Motivation

ist ein Zustand in dem meist mehrere Motive bewirken, dass der Mensch aktiv wird. Die Motivation lenkt dabei die Aufmerksamkeit, bündelt die Konzentration und versorgt den Menschen mit der Energie, die er braucht, um ein gestecktes Ziel zu erreichen. Es wird zwischen einer primären oder intrinsischen Motivation und einer sekundären oder extrinsischen Motivation unterschieden. Die primäre Motivation resultiert aus dem Interesse am Thema und der Sache. Die sekundäre Motivation resultiert aus dem Bedürfnis nach Anerkennung, guten Noten o. ä. Das Lernen ist in diesem Fall Mittel zum Zweck, solche Belohnungen zu erhalten.

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

Motivatoren

steigern die Motivation: Je mehr sie vorhanden sind, desto größer ist die Motivation. Ein Motivator ist z. B. das Interesse an der Arbeit. Ist es niedrig, ist auch die Motivation niedrig, je höher es aber ist, desto größer ist die Motivation. Weitere Motivatoren sind z. B. Anerkennung, die Möglichkeit beruflich weiterzukommen oder Verantwortung zu übernehmen. (vgl. auch den begrifflichen Gegensatz, die sog. Hygienefaktoren).

HF 3 · Modul 3.1: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben

N

Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Beginn der Ausbildung muss jeder Jugendliche gemäß § 33 JArbschG eine Bescheinigung über eine Nachuntersuchung vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als drei Monate. Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen neun Monate nach Beginn der Ausbildung auf die Notwendigkeit und den Zeitpunkt der Bescheinigung hinweisen. Legt der Jugendliche die Bescheinigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, hat der Arbeitgeber den Jugendlichen unter Hinweis auf das Beschäftigungsverbot aufzufordern, diese Bescheinigung innerhalb eines Monats vorzulegen. Eine Kopie des Schreibens erhalten der Betriebsrat und die Erziehungsberechtigten.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

O

Ö

Öffentliches Recht

regelt die Beziehungen zwischen Bürger und Staat, dazu gehören die öffentlich-rechtlichen Bestandteile des Arbeitsrechts, z. B. Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitschutz und Unfallschutz. Diese Arbeitschutzpflichten bestehen gegenüber dem Arbeitnehmer, rechtlich entscheidend ist die Verpflichtung dem Staat gegenüber (z. B. prüft das Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen).

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

P

Partnerarbeit

Bei der Partnerarbeit werden jeweils zwei Auszubildende mit einer genauen Arbeitsanweisung durch den Ausbilder einer Arbeitsgemeinschaft verbunden. Die beiden Partner haben in einer vorgegebenen Zeit Lösungen/Ergebnisse zu entwickeln und miteinander zu beurteilen. Der Erfolg der Partnerarbeit hängt von einer angemessenen, klaren Zielformulierung unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Auszubildenden ab. Partnerarbeit ist ein erster Zwischenschritt zur Förderung der angestrebten beruflichen Handlungsfähigkeit.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Patensystem

In der Praxis wurde in den letzten Jahren vielfach das Patensystem getestet. Bei diesem System bekommt ein neuer Auszubildender (wird zum Teil auch bei neuen Führungskräften praktiziert) einen entweder Auszubildenden aus dem zweiten oder dritten Ausbildungsjahr oder einen Jungangestellten ehemaligen Azubi zur Seite gestellt. Dieser wird Pate dem Auszubildenden persönlich dann zur Seite stehen und ihm die wichtigsten sozialen Kontakte verschaffen, die räumlichen Gegebenheiten näher bringen, eben die Integration in den Betrieb erleichtern. Bei Auszubildenden sollte hier eine Dauer von ca. drei Monaten der Patenschaft genügen.

HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Personalabbau

Wird das Unternehmen voraussichtlich den Umsatz und die Produktion zurückfahren, wirkt sich das wahrscheinlich negativ auf den Personalbedarf aus oder bedeutet ggf. sogar Personalabbau. Beim Abbau von Mitarbeitern sind folgende Wege möglich: kurzfristig durch Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen oder langfristig durch das Angebot von Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit, den Abbau von Zeitarbeitskräften, befristete Verträge werden nicht verlängert. Ein Einstellungsstopp bedeutet, dass Ersatzeinstellungen bei natürlicher Fluktuation nicht vorgenommen werden, evtl.

HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilen

Personalentscheidungen

Fähigkeiten, Kreativität und Ideen sind ein wesentliches Kennzeichen für den erfolgreichen Marktauftritt der Unternehmen. Das Aufspüren von Personalressourcen ist eine Schwerpunktaufgabe innerhalb der Betriebe. Um einem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, die richtige Personalentscheidung für die Neueinstellung von Auszubildenden zu treffen. Auch bei einer späteren möglichen Übernahme ist der Ausbilder in der Regel am Entscheidungsprozess, auf welcher Position eine Übernahme möglich und sinnvoll ist, beteiligt.

HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilen

Personalentwicklung

Personalentwicklung hat das Ziel, das Leistungspotenzial der Mitarbeiter zu verbessern. Die Personalentwicklung gehört zu einem innovativen betrieblichen Personalwesen. Ziele der Personalentwicklung für das Unternehmen sind: - Sicherung des notwendigen Bestands an Fachund Führungskräften - Erhaltung der vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter - Anpassung der Qualifikationen der Mitarbeiter an veränderte Gegebenheiten der Arbeitsplätze - Vorbereitung für höherwertige Tätigkeiten Personalentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur qualitativen Gestaltung der Personalstruktur eines Unternehmens.

HF 1 · Modul 1.2: Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilen

Pflichten des Ausbildenden

Ergeben sich aus § 14 BBiG: selbst ausbilden oder einen fachlich und persönlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich bestellen; die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert vermitteln; Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur) kostenlos zur Verfügung stellen; zum Besuch der Berufsschule und zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten und dafür freistellen (§ 15 BBiG); die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchsehen; charakterliche Förderung sowie Schutz vor sittlicher und körperlicher Gefährdung; keine ausbildungsfremden oder überfordernden Aufgaben übertragen; Vergütung zahlen (§ 17 BBiG) und ein Zeugnis ausstellen (§ 16 BBiG).

HF 1 · Modul 1.7: Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden abstimmen

Pflichten des Auszubildenden

Ergeben sich aus § 13 BBiG (Verhaltenspflichten): sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben (Lernpflicht); übertragene Aufgaben sorgfältig ausführen; an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die freigestellt wird (Berufsschule, überbetriebliche Lehrgänge, Prüfungen); Weisungen weisungsberechtigter Personen befolgen; die Ordnung der Ausbildungsstätte beachten; Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen pfleglich behandeln; über Betriebsund Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren; einen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG); bei Jugendlichen die ärztlichen Untersuchungen nach §§ 32 ff. JArbSchG durchführen lassen.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

Planspiel

ist in der Regel ein computergestütztes Spielmodell, in dem Entscheidungsprozesse simuliert werden. Es vereinigt verschiedene Einzeltätigkeiten, die auf ein Gesamtziel ausgerichtet sind. Beim Planspiel erhält eine Gruppe von Auszubildenden die Gelegenheit, gemeinsam oder konkurrierend Entscheidungen innerhalb eines wirklichkeitsbezogenen und gegliederten Ablaufmodells zu treffen. Die Qualität der Entscheidungen wird aufgrund des Spielergebnisses überprüft. In einem Planspiel sind die Auszubildenden die Spieler, der Ausbilder ist Spielleiter in seiner Funktion als Lernberater. Mit Planspielen werden auch Schlüsselqualifikationen angemessen mitgefördert.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

praktisch Anleiten

Ziel ist es, Fertigkeiten und Kenntnisse zu verknüpfen. Das Lernen vollzieht sich immer in Verbindung mit praktischem Tun. Für Ausbilder stellen sich die folgenden Aufgaben: 1. Auswahl der geeigneten Ausbildungsinhalte 2. Auswahl des Ausbildungsorts 3. Didaktische Aufbereitung des Lernstoffs 4. Auswahl der geeigneten Methode(n), um den Lernstoff zu vermitteln.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Projekt (Projektmethode)

Sie stellt eine ganzheitliche, komplexe Arbeitsaufgabe dar. Ausgangspunkt kann ein Problem, ein Auftrag oder eine Kundenanfrage sein. Ein Projekt wird entweder als ein umfassendes didaktisches Konzept oder als ein eingeschränktes methodisches Konzept verstanden. Gemeinsam sind beiden Definitionen die folgenden Zielsetzungen: 1) Die Zerstückelung in isolierte Ausbildungsinhalte soll aufgehoben werden. 2) Die Auszubildenden sollen ein komplexes Projektthema ganzheitlich bearbeiten. 3) Es soll zu einer intensiven Auseinandersetzung mit einer problemhaltigen Aufgabenstellung kommen. 4) Die Auszubildenden sollen möglichst selbstständig arbeiten können. 5) Sie sollen lernen im Team zu arbeiten.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Präsentation einer Ausbildungseinheit

In der Ausund Weiterbildung gibt es drei Situationen, in denen Präsentationen eine Rolle spielen: 1. In einer Präsentation stellen die Auszubildenden die Ergebnisse ihrer Gruppenarbeiten, ihrer Projekte oder Lernaufträge vor. 2. Ausbilder setzen die Präsentationstechnik ein, um in die Ausbildung oder in Ausbildungsabschnitte einzuführen. 3. Die Präsentation ist eine mögliche Form des praktischen Teils der Ausbilder-Eignungs-Prüfung. Hier wird gezeigt, wie eine umfangreichere Ausbildungseinheit nach den Intentionen neuerer Ausbildungsordnungen geplant und umgesetzt werden könnte. Zunächst ist das Konzept der Ausbildungseinheit zu erarbeiten.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Prüfungsausschuss

Die zuständige Stelle errichtet für die Abnahme der Prüfungen Prüfungsausschüsse (§ 39 BBiG). Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern und sind paritätisch mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und mindestens einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule besetzt (§ 40 BBiG). Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest (§§ 41, 42 BBiG). Prüfungsentscheidungen können mit Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Prüfungsleistungen können auch von einer Prüferdelegation bewertet werden (§ 42 BBiG).

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

Prüfungsversagen

Das Thema Prüfungsangst oder Prüfungsversagen sollte nicht überbewertet, aber dennoch beachtet werden. Die Wurzeln können in falscher Selbsteinschätzung, fehlendem Selbstbewusstsein oder in schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit liegen. Jede Situation ist individuell zu beurteilen und zu bewältigen. Im Notfall sollte der Ausbilder auch externe Hilfe durch besondere Trainingsmaßnahmen anbieten.

HF 4 · Modul 4.1: Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

Q

Qualifikation

Qualifikation beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten und die Verhaltensweisen über die Mitarbeiter (Fachkräfte) verfügen müssen. Auf diese Qualifikation hin wird die jeweilige Berufsausbildung geplant und durchgeführt. Qualifikationen werden aus den Ausbildungsordnungen und der Analyse der Anforderungen an zukünftige Fachkräfte im Betrieb gewonnen. Wegen ständigen Veränderungen bauen neuere Ausbildungsordnungen auf dem Prinzip der Handlungsorientierung auf. Damit haben Schlüsselqualifikationen und berufliche Handlungskompetenz die frühere Orientierung an isolierten Kenntnissen und Fertigkeiten abgelöst; im DQR werden Qualifikationen zusätzlich Niveaustufen zugeordnet.

HF 1 · Modul 1.3: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

Qualitätsmanagement-System

Qualitätsmanagement ist eine Unternehmensstrategie. Sie umfasst die gesamte organisatorische Gestaltung, die die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und Qualitätsverbesserung verwirklicht. In Dienstleistungsunternehmen ist die zentrale Aufgabe eine permanente Sicherstellung der vom Anbieter bei Berücksichtigung der Kundenerwartungen definierten Dienstleistungsqualität.

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

Qualitätszirkel

sind auf Dauer angelegte Kleingruppen, z. B. alle Auszubildenden des Betriebes, Mitarbeiter einer Abteilung, die sich regelmäßig treffen, um über Arbeitsprobleme zu sprechen, Lösungen zu erarbeiten, sich zu informieren, neue Ideen zu entwickeln und/oder Verbesserungen zu erarbeiten. tionen einen neuen Stellenwert erhalten. Überfachliche Qualifikationen sind notwendige Teile einer auf berufliche Handlungsfähigkeit angelegten Ausbildung. Dazu gehören: * Selbstständigkeit * Kommunikationsund Kritikfähigkeit * Teamfähigkeit * Verantwortungsbewusstsein * Lernfähigkeit

HF 3 · Modul 3.4: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen

R

Rahmenplan

In der beruflichen Weiterbildung gibt der Rahmenplan (früher Rahmenstoffplan) Empfehlungen zu den Lernzielen und Lerninhalten. Die angegebenen Stunden der einzelnen Qualifikationsbereiche dienen der Orientierung und geben Hinweise über das Ausmaß der zu lernenden Inhalte. Aussagen über die Lernintensität werden mittels verschiedener Taxonomiestufen formuliert. Für die Prüfungsausschüsse stellt eine wichtige Orientierung eine praxisnahe und lernzielorientierte Aufgabenstellung dar. Rahmenpläne entstehen durch ehrenamtliche Mitarbeit von Experten aus der beruflichen Praxis.

HF 2 · Modul 2.1: Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen

Richtlernziel

Richtlernziele geben die Richtung an, in der das Lernen erfolgen soll. Sie sind die oberste Stufe der Zielbeschreibung. Richtlernziele beschreiben allgemeine Prinzipien mit einem geringem Grad an Eindeutigkeit (Beispiele sind berufliche Handlungsfähigkeit erwerben oder mit Kunden angemessen kommunizieren können). Richtlernziele lassen große Interpretationsspielräume zu.

HF 3 · Modul 3.3: Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Rollenspiel

Das Rollenspiel dient dazu, Sozialkompetenz und kommunikative Fähigkeiten der Auszubildenden zu fördern. Typische Themen für ein Rollenspiel sind Konfliktgespräche, Reklamationsgespräche oder andere Situationen aus dem betrieblichen Alltag. Die Auszubildenden übernehmen Rollen und/oder betätigen sich in möglichen simulierten Praxissituationen, um vor allem Handlungsund Entscheidungsfähigkeit in lebensnahen, jedoch entlasteten Situationen zu entwickeln und zu trainieren. Die von den Auszubildenden gespielten Fälle sind realitätsnah, entbinden sie jedoch von möglichen Konsequenzen ihrer Handlung bzw. Entscheidung.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

S

Schadensersatz in der Ausbildung

Sofern das Ausbildungsverhältnis im Anschluss an die Probezeit vorzeitig gelöst wird, kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz verlangen, wenn der andere Vertragspartner den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist eng mit dem Begriff Haftung verbunden. Haftungsfälle können insbesondere auftreten - bei Nichterfüllung von Vertragspflichten - aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum anderer widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.") Grundsätzlich haftet jeder für den von ihm angerichteten Schaden.

HF 2 · Modul 2.5: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

Schlüsselqualifikationen

Das sind überfachliche, berufsübergreifende Qualifikationen wie Entscheidungsfähigkeit, Urteilsvermögen, Kreativität, logisches Denken. Unter beruflicher Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben verstanden. Die Förderung von beruflicher Handlungskompetenz ist heute nahezu in allen Ausbildungsordnungen vorgeschrieben. Das Ausbildungsziel wird realisiert, indem neben Fachinhalten auch Schlüsselqualifikationen vermittelt und gefördert werden. Schlüsselqualifikationen sind dauerhaft verwertbare funktionsund berufsübergreifende Fähigkeiten, die es ermöglichen, berufliche Probleme zu lösen.

HF 3 · Modul 3.7: Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen

Ü

V

Z