Kurz vor dem Ausbildungsende brauchen Auszubildende Orientierung: Welche Einsatzbereiche sind im Betrieb möglich? Welche Qualifizierungen passen zum Berufsziel? Der Ausbilder informiert sachlich, motivierend und realistisch. Ziel ist nicht, eine Stelle zu garantieren, sondern Perspektiven aufzuzeigen und die berufliche Handlungsfähigkeit langfristig zu fördern.
Kernpunkte
• Betriebliche Entwicklungswege darstellen: mögliche Übernahme, Einsatzabteilungen, Fachlaufbahn, Projektaufgaben, Schicht- oder Teamleitung, spätere Ausbildereignung, interne Talentprogramme oder duale Studienmodelle erläutern.
• Individuell beraten: Interessen, Leistungen, Prüfungsergebnisse, Sozialverhalten und Entwicklungspotenzial berücksichtigen. Die Beratung sollte wertschätzend, vertraulich und nachvollziehbar sein.
• Weiterbildungsmöglichkeiten unterscheiden:
• Anpassungsfortbildung: Wissen aktuell halten, z. B. neue Software, Technik, Vorschriften.
• Aufstiegsfortbildung: höhere berufliche Verantwortung, z. B. Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Bachelor Professional oder Master Professional.
• Umschulung: berufliche Neuorientierung, wenn ein anderer Beruf angestrebt oder notwendig wird.
• Informationsquellen nutzen: interne Weiterbildungsprogramme, Personalabteilung, Betriebsrat, IHK, Handwerkskammer, Bundesagentur für Arbeit, Bildungsträger und Förderstellen.
• Finanzierung ansprechen: mögliche Unterstützung durch den Betrieb, Bildungsurlaub nach Landesrecht, Aufstiegs-BAföG, Stipendienprogramme oder Förderangebote der Arbeitsagentur. Dabei keine verbindlichen Zusagen machen, wenn diese nicht abgestimmt sind.
• Zeitpunkt und Form: sinnvoll sind Feedbackgespräche im letzten Ausbildungsabschnitt, Übernahmegespräche, Entwicklungspläne oder ein Abschlussgespräch nach der Prüfung.
• Grenzen beachten: Der Ausbilder berät fachlich und betrieblich, entscheidet aber nicht allein über Übernahme, Vergütung oder Personalmaßnahmen. Aussagen müssen mit Personalplanung und betrieblichen Regelungen übereinstimmen.
Rechtsgrundlagen
• AEVO § 3 Abs. 4: Im Handlungsfeld Ausbildung abschließen gehört dazu, Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.
• BBiG § 1 Abs. 4: Berufliche Fortbildung soll berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen, erweitern oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.
• BBiG § 1 Abs. 5: Berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
• BBiG § 16: Auszubildende haben bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; dieses kann Grundlage für Bewerbungen und Entwicklungsschritte sein.
• BBiG §§ 53 ff. und § 53a: regeln Fortbildungsordnungen und die höherqualifizierende Berufsbildung mit Fortbildungsstufen.
• BetrVG §§ 96 bis 98: Arbeitgeber und Betriebsrat fördern Berufsbildung, beraten Bildungsbedarf und haben Beteiligungsrechte bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen.
• JArbSchG §§ 8 bis 10: Bei minderjährigen Auszubildenden sind Arbeitszeit, Berufsschule, Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zu beachten.
Prüfungstipp
In der AEVO-Prüfung solltest du zeigen, dass Beratung strukturiert erfolgt: Leistungsstand analysieren, Interessen erfragen, betriebliche Möglichkeiten erklären, externe Weiterbildung nennen, Förderoptionen ansprechen und keine unrealistischen Versprechen geben.
