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Karteikarten

Prüfungsmerksätze & eigene Karten

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Karten im Überblick

  • Welche drei Eignungen müssen für die Ausbildung vorliegen?

    Persönliche Eignung (§ 29 BBiG), fachliche Eignung (§ 30 BBiG) und Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Merksatz: Fachliche Eignung

    Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen UND die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt – der AEVO-Schein weist Letztere nach.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wer ist persönlich NICHT geeignet?

    Wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (§ 25 JArbSchG) oder wiederholt/schwer gegen BBiG-Vorschriften verstoßen hat (§ 29 BBiG).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Die vier Pläne – Merksatz

    Ausbildungsordnung = Recht, Ausbildungsrahmenplan = Anlage mit Mindestinhalten, betrieblicher Ausbildungsplan = Übertragung auf den Betrieb, Rahmenlehrplan = Berufsschule (KMK).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Was regelt jede Ausbildungsordnung mindestens? (5 Mindestinhalte, § 5 BBiG)

    Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Gründe für betriebliche Ausbildung

    Fachkräftesicherung, passgenaue Qualifizierung, geringere Einarbeitungs- und Rekrutierungskosten, Imagegewinn, Altersstruktur sichern.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung im Verbund – wann sinnvoll?

    Wenn der Betrieb nicht alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermitteln kann. Formen: Leitbetrieb mit Partnern, Auftragsausbildung, Konsortium, Verein.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Aufgaben der zuständigen Stelle (IHK/HWK)

    Überwachung und Beratung der Ausbildung, Führen des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse, Prüfungsabnahme, Ausbildungsberater bestellen.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Was gehört in den Ausbildungsvertrag? (§ 11 BBiG)

    Art/Ziel/Gliederung/Dauer, Beginn, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, Hinweis auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Probezeit – Merksatz

    Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate (§ 20 BBiG). In der Probezeit jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündbar – schriftlich!

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Kündigung nach der Probezeit (§ 22 BBiG)

    Ausbildender: nur fristlos aus wichtigem Grund. Auszubildende: fristlos aus wichtigem Grund ODER mit 4 Wochen Frist bei Berufsaufgabe/Berufswechsel. Immer schriftlich mit Gründen.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Pflichten des Ausbildenden (§ 14 BBiG)

    Ausbildungspflicht, Bereitstellen der Ausbildungsmittel, Freistellung für Berufsschule/Prüfung, Charakterförderung, keine ausbildungsfremden/gefährdenden Arbeiten, Führen des Ausbildungsnachweises ermöglichen.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)

    Lernpflicht, Teilnahme an Berufsschule/Prüfungen, Weisungsbindung, Betriebsordnung beachten, sorgsamer Umgang mit Werkzeugen, Schweigepflicht, Ausbildungsnachweis führen, Benachrichtigung bei Fernbleiben.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Ärztliche Untersuchung Jugendlicher

    Erstuntersuchung vor Beschäftigungsbeginn (nicht älter als 14 Monate), Nachuntersuchung nach einem Jahr (§§ 32, 33 JArbSchG).

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Arbeitszeit Jugendlicher (JArbSchG)

    Max. 8 Std./Tag und 40 Std./Woche, 5-Tage-Woche, Nachtruhe 20–6 Uhr, Pausen: 30 Min. bei > 4,5 Std., 60 Min. bei > 6 Std.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Urlaub Jugendlicher (§ 19 JArbSchG)

    Unter 16 J.: 30 Werktage; unter 17 J.: 27 Werktage; unter 18 J.: 25 Werktage – jeweils zu Jahresbeginn maßgeblich.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Auswahlverfahren – typische Instrumente

    Anforderungsprofil, Sichtung der Bewerbung, Einstellungstest, strukturiertes Interview, Praktikum/Probearbeiten, Assessment – immer AGG-konform.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Die 4 Stufen der Vier-Stufen-Methode

    1. Vorbereiten, 2. Vormachen und Erklären, 3. Nachmachen und Erklären lassen, 4. Üben und Abschluss/Kontrolle.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Die 6 Stufen der Leittextmethode

    Informieren – Planen – Entscheiden – Ausführen – Kontrollieren – Bewerten (vollständige Handlung).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Lernziele – die drei Lernbereiche

    Kognitiv (Wissen), affektiv (Einstellung/Haltung), psychomotorisch (Fertigkeiten).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Merksatz SMART für Lernziele

    Spezifisch, Messbar, Attraktiv/Akzeptiert, Realistisch, Terminiert.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Lernzieltaxonomie (kognitiv)

    Kennen – Verstehen – Anwenden – Analysieren – Synthetisieren – Beurteilen (steigender Schwierigkeitsgrad).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Handlungskompetenz besteht aus …

    Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Personal-/Selbstkompetenz – zusammen berufliche Handlungsfähigkeit.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Feedbackregeln – Merksatz

    Zeitnah, konkret, beschreibend statt wertend, Ich-Botschaften, erst Positives, dann Verbesserung, Ziele vereinbaren.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Motivation: intrinsisch vs. extrinsisch

    Intrinsisch = aus der Tätigkeit selbst (Interesse, Erfolgserlebnis). Extrinsisch = von außen (Geld, Lob, Noten, Druck).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Konfliktgespräch – Ablauf

    Vorbereiten (Fakten sammeln) – Gesprächseinstieg – Sichtweisen anhören – Ursachen klären – Lösungen entwickeln – Vereinbarung + Termin zur Kontrolle – Dokumentation.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Beurteilungsfehler (typische Prüfungsfrage)

    Halo-Effekt, Milde-/Strenge-Effekt, Tendenz zur Mitte, Erster Eindruck, Sympathie, Kontrast-/Reihenfolgeeffekt, Projektion.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Ausbildungsnachweis – Merksatz

    Pflicht des Auszubildenden (§ 13 BBiG), Ermöglichung während der Ausbildungszeit durch den Ausbildenden (§ 14 BBiG), regelmäßige Kontrolle und Abzeichnung – Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Lernbeeinträchtigung – Maßnahmen

    Ursachen klären, Gespräch mit Azubi/Eltern/Berufsschule, Assistierte Ausbildung (AsA), Nachhilfe, Lernplan anpassen, ggf. Verlängerung nach § 8 BBiG.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG)

    Ausbildungszeit zurückgelegt (oder Ende innerhalb 2 Monaten), Ausbildungsnachweise geführt, Vertrag im Verzeichnis eingetragen, Teil 1 abgelegt (bei gestreckter Prüfung).

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Vorzeitige Zulassung (§ 45 BBiG)

    Möglich bei überdurchschnittlichen Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule – Anhörung von Ausbildendem und Berufsschule.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG)

    Auf Antrag des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle, wenn die Verlängerung zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist; Ausbildender wird angehört. Bei Nichtbestehen bis zur nächsten Prüfung, max. 1 Jahr (§ 21 BBiG).

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Ende des Ausbildungsverhältnisses (§ 21 BBiG)

    Mit Ablauf der Ausbildungszeit – bei bestandener Prüfung bereits mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Zeugnisarten (§ 16 BBiG)

    Einfaches Zeugnis: Art, Dauer, Ziel, Fertigkeiten/Kenntnisse. Qualifiziertes Zeugnis auf Verlangen zusätzlich: Verhalten und Leistung.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Weiterbildung – die Aufstiegsfortbildungen

    Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional (z. B. Meister, Fachwirt), Master Professional (z. B. Betriebswirt) – nach BBiG-Fortbildungsstufen.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (§ 40 BBiG)

    Mindestens drei Mitglieder: Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule – ehrenamtlich, gleiches Stimmrecht.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Übernahme nach der Ausbildung

    Weiterarbeit nach Ende ohne ausdrückliche Vereinbarung = unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG). Bei JAV-Mitgliedern: Übernahmeanspruch nach BetrVG.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Warum ist betriebliche Ausbildung strategisch für die Fachkräftesicherung?

    Betriebliche Ausbildung schafft passgenaue Fachkräfte für eigene Prozesse, Technologie und Qualitätsstandards. So werden Bedarf, Nachfolgeplanung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit gesichert. (BBiG §1 Abs.3)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie reduziert eigene Ausbildung die Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt?

    Durch gezielte Ausbildung intern verfügbarer Talente sinkt der Bedarf an externen Bewerbern, Recruiting‑Risiken und Abhängigkeit von Fachkräftemärkten. Arbeitgeber profitieren von stabiler Personalplanung und geringerem Rekrutierungsaufwand.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wodurch sinken Einarbeitungskosten nach Abschluss der Ausbildung?

    Absolventen kennen Produkte, Abläufe, IT‑Systeme und Unternehmenskultur. Dadurch verkürzt sich die Anlern‑/Einarbeitungszeit, Fehlbesetzungen und damit verbundene Kosten werden vermindert.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie fördert Ausbildung Wissenserhalt und Qualitätsentwicklung im Betrieb?

    Erfahrene Mitarbeitende geben Fach‑ und Erfahrungswissen systematisch weiter; Ausbilder sichern Qualitätsmaßstäbe und Standards. Voraussetzung: fachliche/pädagogische Eignung der Ausbilder. (BBiG §14, §28)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Warum darf Ausbildung nicht als kurzfristige Arbeitskraftnutzung verstanden werden?

    Ziel ist Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit, nicht nur Ausnutzung von Arbeitskraft. Betrieb muss planmäßige Ausbildung, geeignete Mittel und qualifizierte Ausbilder bereitstellen. (BBiG §1 Abs.3, §14, §27)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Nenne 3 betriebliche und 2 gesellschaftliche Nutzen der Ausbildung (kurz begründet)

    Betrieb: 1) Passgenaue Fachkräfte (geringere Einarbeitung), 2) Innovationsimpulse (aktuelles Wissen), 3) Employer Branding (Image & Bindung). Gesellschaft: 1) Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, 2) Stabilität des dualen Systems und regionale Fachkräftebasis.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Faktoren analysieren Sie für den zukünftigen Personalbedarf?

    Unternehmensziele, Altersstruktur, Fluktuation, technische Entwicklungen, Expansion und Nachfolgebedarf analysieren. Ergebnis: Anzahl, Qualifikation, Zeitpunkt und Einsatzbereiche künftiger Fachkräfte ableiten.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie leiten Sie den Ausbildungsbedarf aus dem Fachkräftebedarf ab?

    Aus dem zukünftigen Bedarf bestimmen: welche anerkannten Ausbildungsberufe, wie viele Auszubildende, Ausbildungsbeginn und -dauer. Abgleich mit Ausbildungsordnungen und Betriebszielen (BBiG §4, §5).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Woran erkennen Sie, ob Ihr Betrieb ausbildungsfähig ist?

    Der Betrieb muss die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können. Fehlende Inhalte: Kooperation, Verbund- oder überbetriebliche Ausbildungsstätte prüfen. (BBiG §§27–30, §14, §5).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Kapazitäten sind für eine planmäßige Ausbildung erforderlich?

    Pädagogisch/fachlich geeignete Ausbilder (AEVO §§2,3), Fachkräfte, geeignete Arbeitsplätze, Lernmittel, Zeit für Anleitung, realistischer Ausbildungsplan; Berufsschulzeiten, Prüfungsphasen und JArbSchG beachten.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie bewerten Sie Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung?

    Kosten: Ausbildungsvergütung, Ausbilderzeit, Lernmittel, Prüfungs- und Verwaltungskosten. Nutzen: produktive Mitarbeit, geringere Rekrutierungskosten, passgenaue Qualifikation, bessere Bindung und Innovationspotenzial. Risiken: Abbruch, Nichtbestehen; Gegenmaßnahmen: sorgfältige Auswahl, Probezeit, Lernbegleitung.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Mitbestimmungs- und Rechtsgrundlagen sind bei Personalplanung und Ausbildung relevant?

    Wesentliche Normen: BBiG §§1,4,5,14,27–30; AEVO §§2,3; BetrVG §§92,96–99 (Informations-/Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats); JArbSchG §§8–10 (Schutz Jugendlicher). Betriebsrat: Informations- und Beratungsrechte.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Erklären Sie kurz das duale System und seine Lernorte.

    Zweigliedriges System: Ausbildungsbetrieb vermittelt praxisorientierte berufliche Handlungskompetenz, Berufsschule ergänzt fachtheoretische und allgemeinbildende Inhalte. Inhalte sind abzustimmen; Freistellung für Unterricht erforderlich. Rechtsgrundlagen: BBiG §1, BBiG §14, JArbSchG §9.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Nennen Sie drei zentrale Pflichten des Ausbildungsbetriebs.

    Pflichten: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags und Einhaltung der Mindestinhalte (BBiG §10 ff.), Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans, Bereitstellung geeigneter Ausbilder und Ausbildungseinrichtung sowie planmäßige Ausbildung und Freistellung für Berufsschule (BBiG §14, §§27–30).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Aufgaben haben die zuständigen Stellen (z. B. IHK)?

    Zuständige Stellen überwachen die Ausbildung, führen das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (BBiG §34), beraten Betriebe und Auszubildende, organisieren und führen Prüfungen durch (BBiG §§37–50) sowie wirken bei Anerkennung von Ausbildungsberufen mit (BBiG §4).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wozu dienen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne?

    Sie legen bundeseinheitlich Berufsbild, Ausbildungsinhalte, -dauer und Prüfungsanforderungen fest und sind die rechtliche Grundlage für betriebliche und schulische Ausbildung. Rechtsgrundlage: BBiG §5 (Inhalt), BBiG §4 (Anerkennung von Berufen).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Nennen Sie Beispiele für Übergangssysteme in die Ausbildung.

    Beispiele: Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung (EQ), Praktika, schulische Fördermaßnahmen. Sie erleichtern den Zugang zur Ausbildung, ersetzen aber keinen regulären Berufsabschluss. Beratung durch Arbeitsagentur, Kammern, Berufsschulen wichtig. (BBiG §1).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Berufsbildung?

    Der Betriebsrat ist bei Planung und Durchführung der betrieblichen Berufsbildung zu beteiligen, z. B. Auswahl von Ausbildern, Vorschläge zu Ausbildungsmaßnahmen und Beteiligung an Prüfungsfragen. Relevante Vorschriften: BetrVG §§96–98.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Womit beginnt die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf im Betrieb?

    Mit der Analyse des betrieblichen Fachkräftebedarfs (Wachstum, Altersstruktur, Digitalisierung, Fluktuation, neue Geschäftsfelder). Ergebnis bestimmt Priorität und Anzahl der Ausbildungsplätze. (AEVO §3 — Ausbildungsvoraussetzungen prüfen)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie prüfe ich, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf passt?

    Abgleich von Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen mit den betrieblichen Aufgaben. Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen gemäß BBiG §4/§5; Lücken ggf. durch Verbund-/üL-Maßnahmen schließen.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Kriterien beurteilen die Eignung der Ausbildungsstätte?

    Geeignete Räume, Arbeitsmittel, Maschinen, IT, Auftragslage und Arbeitsorganisation müssen die Ausbildungsinhalte ermöglichen. Fehlende Inhalte durch Verbund- oder überbetriebliche Lehrgänge ergänzen. (BBiG §27, §14)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche personellen Voraussetzungen muss der Betrieb sichern?

    Vorhandensein geeigneter Ausbildender mit fachlicher, persönlicher und pädagogischer Eignung; angemessenes Verhältnis Fachkräfte/Auszubildende; regelmäßige Anleitung und Betreuung. (BBiG §28, §30, §27; AEVO §3)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Warum ist die Zielgruppe bei der Berufswahl wichtig?

    Schulische Voraussetzungen, Interessen, Entwicklungs- und Förderbedarf müssen zum Beruf passen; bei Minderjährigen besondere Schutz- und Beschäftigungsregeln beachten. (JArbSchG §22)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie begründe ich die Berufsauswahl prüfungsrelevant kurz?

    Argumentationskette: Fachkräftebedarf → passender anerkannter Ausbildungsberuf (BBiG §4/§5) → geeignete Ausbildungsstätte & Ausbilder (BBiG §27, §28/30) → Vermittlung laut Ausbildungsordnung (BBiG §14) → Nutzen/Zukunftsfähigkeit; Mitbestimmung beachten (BetrVG §§96–98).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wann gilt ein Betrieb als ausbildungsgeeignet?

    Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte müssen Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen. Es müssen ausreichend Fachkräfte und geeignete Ausbilder vorhanden sein; Verhältnis Azubis/Fachkräfte angemessen. (BBiG §§27,14; §5)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Rolle hat die Ausbildungsordnung bei der Eignungsprüfung?

    Maßstab ist die Ausbildungsordnung: Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. Betrieb muss zeigen, dass er die Inhalte planmäßig und vollständig vermitteln kann. (BBiG §5)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Was tun, wenn der Betrieb einzelne Ausbildungsinhalte nicht selbst vermitteln kann?

    Fehlende Inhalte führen nicht automatisch zur Ungeeignetheit. Ergänzung durch überbetriebliche Lehrgänge, externe Bildungsmaßnahmen oder Verbundausbildung möglich. Externe Abschnitte im Ausbildungsplan und der Vertragsniederschrift angeben. Verantwortung bleibt beim Ausbildenden. (BBiG §§27,11,14)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Regelungen sind bei einer Verbundausbildung nötig?

    Zuständigkeiten, Inhalte, Zeiträume, Kosten, Weisungsrechte, Arbeitsschutz und Dokumentation müssen schriftlich geregelt sein (z. B. Leitbetrieb/Partner, Konsortium, Auftragsausbildung). Vertraglich Ausbildender bleibt grundsätzlich verantwortlich. (BBiG §§11,27)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wer prüft und überwacht die Eignung der Ausbildungsstätte?

    Die zuständige Stelle (i. d. R. IHK) prüft und überwacht die Eignung, berät Betriebe und kann bei Mängeln Maßnahmen ergreifen bis zur Untersagung des Einstellens oder Ausbildens. (BBiG §§32,33)

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Besonderheiten gelten bei Jugendlichen und bei bestehendem Betriebsrat?

    Bei Jugendlichen JArbSchG beachten: Arbeitszeit, Verbot gefährlicher Arbeiten, Berufsschulbesuch, ärztliche Erstuntersuchung (z. B. §§8,9,22,32). Bei Betriebsrat Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrechte nach BetrVG §§96–98, §99 bei Berufsbildung und Einstellungen.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ziel berufsvorbereitender Maßnahmen?

    Vorbereitung, nicht Ersatz: Erwerb fachlicher Grundlagen, Schlüsselqualifikationen, Arbeitsverhalten, Zuverlässigkeit und Berufsorientierung, um an eine reguläre Ausbildung herangeführt zu werden. Rechtsgrundlage: §1 Abs.1,2 BBiG; §3 Abs.2 Nr.6 AEVO.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Für welche Jugendlichen sind Maßnahmen besonders geeignet?

    Bei fehlendem Ausbildungsplatz, schwachen Schulnoten, Sprachdefiziten, sozialen Benachteiligungen, Lernbeeinträchtigungen oder unklarer Berufswahl. Ziel: Vermittlung von Ausbildungsreife und Berufsorientierung (§§51 ff. SGB III als Fördermöglichkeit).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Formen berufsvorbereitender Maßnahmen gibt es?

    Betriebliche Praktika, Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbausteine, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Bildungsträger mit Praxisphasen) und Kooperationen mit Berufsschulen, Agentur für Arbeit und Kammern. Relevante Regelungen: §§51 ff. SGB III; §§68–70 BBiG.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Was ist Einstiegsqualifizierung (EQ)? Zweck und Rechtsgrundlage?

    EQ = betriebliches Langzeitpraktikum mit Qualifizierungsplan zum Kennenlernen von Beruf, Betrieb und Bewerber; kann bei Erfolg in Ausbildung münden. Förderbar nach §54a SGB III; sinnvoll zur langfristigen Potenzialprüfung und Einarbeitung.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Prüfungen muss der Betrieb vor Aufnahme einer Maßnahme durchführen?

    Passt die Maßnahme zum Zielberuf? Gibt es qualifizierte Betreuer? Sind Arbeitsschutz, JArbSchG-Bestimmungen, Versicherung, Datenschutz und Haftung geklärt? Sind Übernahmechancen realistisch? Betriebsratsbeteiligung prüfen (BetrVG §§96–98).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Worauf kommt es pädagogisch an bei der Umsetzung?

    Klare Lernziele, strukturierter Ablauf, einfache Arbeitsaufträge, regelmäßiges Feedback, dokumentierte Qualifizierungsbausteine und Abschlußbeurteilung. Qualifizierungsbausteine sollen aus Ausbildungsberufen ableitbar und nachvollziehbar dokumentiert sein (§§68–70 BBiG).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wer trägt die Gesamtverantwortung in der Ausbildung? Ausbildender vs. Ausbilder?

    Ausbildender = Vertragspartner (Unternehmen) und trägt die Gesamtverantwortung für ordnungsgemäße Ausbildung (BBiG §14, §§28–30). Ausbilder plant, steuert, kontrolliert und muss persönlich/fachlich geeignet sein; vermittelt berufliche Handlungsfähigkeit (AEVO §3).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Darf der Ausbilder Aufgaben an Ausbildungsbeauftragte delegieren?

    Ja. Ausbildungsbeauftragte können Ausbildungsinhalte am Arbeitsplatz vermitteln, ersetzen den Ausbilder nicht. Delegation erfordert klare Aufgaben-, Grenzen- und Eskalationsregelung; Ausbilder bleibt verantwortlich und muss kontrollieren (BBiG §14).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Punkte müssen zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden?

    Einsatzorte, Lernziele, Zeiträume, Unterweisungen, Feedbackgespräche und Beurteilungen. Grundlage ist der betriebliche Ausbildungsplan/Ausbildungsrahmenplan; regelmäßige Abstimmung verhindert Lücken und Widersprüche (AEVO §3, BBiG §14).

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wie sollte die Zusammenarbeit Betrieb ↔ Berufsschule gestaltet sein?

    Abstimmung zu Inhalten, Fehlzeiten, Leistungsstand und Prüfungs­vorbereitung; Freistellungspflichten beachten (BBiG §15). Austausch nur soweit datenschutzrechtlich zulässig und organisatorisch möglich; Ziel: verzahnte Ausbildung.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Wann sind Betriebsrat und JAV einzubeziehen?

    Bei Maßnahmen, die Ausbildungsbedingungen, Auswahl von Ausbildern, Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder Interessen der Auszubildenden betreffen. Beteiligungsrechte: BetrVG §§96–98; Aufgaben der JAV: BetrVG §70.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Welche Kontrollpflichten bleiben beim Ausbilder trotz Delegation?

    Überwachung von Lernfortschritt, Berichtsheft, Anwesenheit, Verhalten, Arbeitsschutz und Einhaltung des Ausbildungsplans; rechtzeitiges Eingreifen bei Lücken/Widersprüchen. Rechtsgrundlage: BBiG §14, Pflichten Auszubildende BBiG §13, JArbSchG bei Minderjährigen.

    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausgangspunkt für den betrieblichen Ausbildungsplan?

    Die Ausbildungsordnung des anerkannten Berufs ist bindend: enthält Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsdauer und Prüfungsanforderungen. Betriebsplan darf diese Mindestinhalte nicht unterschreiten. (BBiG §5 Abs.1)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie wird der Ausbildungsrahmenplan in den Betrieb übertragen?

    Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten den passenden Abteilungen, Arbeitsplätzen, Projekten oder Lernstationen zuordnen. Nicht abdeckbare Inhalte über Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrgänge oder externe Schulungen planen.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Was bedeutet sachliche Gliederung und Lernprogression?

    Sachliche Gliederung nach Lernfeldern, Prozessen oder Kompetenzbereichen. Lernprogression sicherstellen: vom Einfachen zum Komplexen, von angeleiteten Tätigkeiten zu selbstständigem Handeln. (AEVO §3)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Punkte umfasst die zeitliche Gliederung?

    Inhalte auf Ausbildungsjahre, Monate oder Einsatzphasen verteilen. Berufsschulzeiten, Urlaub, Prüfungen, Probezeit, saisonale Abläufe, betriebliche Spitzen sowie Wiederholungs- und Vertiefungsphasen berücksichtigen. (BBiG §11 Abs.1)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie individuell anpassen, ohne Mindestinhalte zu verletzen?

    Pläne an Vorbildung, Verkürzung, Teilzeit, Behinderung oder Minderjährigkeit anpassen, dabei alle vorgeschriebenen Inhalte vollständig vermitteln. Minderjährige: JArbSchG §§8–17, §32 beachten.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie kontrollieren/aktualisieren und welche Tätigkeiten sind verboten?

    Als Steuerungsinstrument: Ausbildungsnachweise, Feedbackgespräche und Lernerfolgskontrollen nutzen; bei Änderungen Plan fortschreiben. Dauerhafte ausbildungsfremde Hilfsarbeiten sind unzulässig. (BBiG §14 Abs.1 Nr.1+4; §15)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Betriebsrat frühzeitig einbeziehen: Welche Rechte hat er bei der Berufsbildung?

    Informations-, Beratungs- und teils Mitbestimmungsrechte z. B. bei Ausbildungsplanung, Auswahlverfahren, Versetzungen, Beurteilungsgrundsätzen und betrieblichen Bildungsmaßnahmen. (BetrVG §§96–98; BBiG §14)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Aufgaben hat die JAV in der Ausbildung?

    Vertretung der Interessen Jugendlicher <18 und Auszubildender <25, enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Einbringen von Beschwerden und Anliegen der Auszubildenden. (BetrVG §§60, 70)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Ist der Betriebsrat bei der Einstellung von Auszubildenden zu beteiligen?

    Ja — in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen zu beteiligen; Zustimmungs‑/Mitbestimmungsrechte nach §99 BetrVG gelten auch für Auszubildende. (BetrVG §99)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wer entscheidet über Arbeitszeit, Pausen und Ordnung; was gilt für minderjährige Azubis?

    Der Betriebsrat hat Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Pausen, betrieblicher Ordnung und vorübergehender Mehrarbeit (BetrVG §87 Abs.1 Nr.1–3). Für minderjährige Auszubildende sind zwingend die Schutzvorschriften des JArbSchG (z. B. §§8,11,13,14,22) einzuhalten.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Pflicht besteht vor jeder Kündigung eines Auszubildenden?

    Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören; unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. In Prüfungsfällen immer prüfen, ob Anhörung stattfand. (BetrVG §102; BBiG §22)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Grenze der Mitwirkung: Wer trägt die Verantwortung für die Ausbildung?

    Der Ausbildende bleibt verantwortlich für sachliche und zeitliche Gliederung, Anleitung, Kontrolle und Fürsorge. Betriebsrat und JAV haben Mitwirkungsrechte, ersetzen aber nicht die Ausbilderverantwortung. (BBiG §14; AEVO §3)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wann ist Kooperationsbedarf in der Ausbildung gegeben?

    Kooperation ist nötig, wenn Betrieb Inhalte, Zeiten oder Rahmen nicht allein sicherstellen kann. Ausgangspunkte: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, betrieblicher Ausbildungsplan. Früh prüfen, welche Fertigkeiten fehlen und externe Partner einbinden. (BBiG §§14,27)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche typischen Kooperationspartner sind relevant?

    Berufsschule, überbetriebliche Bildungsstätten, Verbundbetriebe, Fachabteilungen, Personalabteilung, Betriebsrat/JAV, zuständige IHK, Erziehungsberechtigte (bei Minderjährigen) sowie ggf. Agentur für Arbeit oder Integrationsfachdienste.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Worauf ist bei der Abstimmung mit der Berufsschule zu achten?

    Betrieb und Berufsschule müssen sich ergänzen: Abstimmung zu Block-/Teilzeitunterricht, Leistungsstand, Fehlzeiten, Prüfungsanforderungen und Förderbedarf. Datenschutz/Vertraulichkeit wahren und regelmäßigen Informationsaustausch pflegen. (BBiG §§14,15)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Was muss eine Vereinbarung für überbetriebliche/Verbundausbildung regeln?

    Schriftlich festhalten: Zuständigkeiten, konkrete Lernziele und Inhalte, Dauer/Zeiträume, Ansprechpartner, Kostenregelung, Nachweise/Beurteilung, Dokumentation und Evaluations-/Reklamationswege. Klärung, wie Zeiten auf Ausbildungsdauer angerechnet werden. (BBiG §27, §76)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie wird interne Kooperation mit Fachabteilungen geplant?

    Der betriebliche Ausbildungsplan ist verbindliche Grundlage: welche Inhalte, wann und wo, wer fachlich anleitet, benötigte Mittel und Lernnachweise. Regelmäßige Abstimmungsgespräche und klare Verantwortlichkeiten sichern Umsetzung und Kontrollen.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie gehe ich bei Problemen, Fehlzeiten oder Konflikten vor?

    Früh moderieren, Ursachen analysieren, konkrete Maßnahmen vereinbaren (Förderpläne, Nachholen, Sanktionen), Lernzielkontrollen und Dokumentation durchführen. Bei Bedarf Betriebsrat/JAV einbeziehen (BetrVG §§96–98, §70) und JArbSchG bei Minderjährigen beachten.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Ziel der Auswahl von Auszubildenden?

    Feststellen, ob Bewerber fachlich für den Beruf, in den Betrieb und zu den Anforderungen der Ausbildung passen; transparent, berufsbezogen und fair entscheiden. (AEVO §3 Abs.2 Nr.4)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie erstelle ich ein Anforderungsprofil?

    Aus der Ausbildungsordnung ableiten: schulische, fachliche, soziale und persönliche Anforderungen (z. B. Sprachvermögen, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit). Profil schriftlich festhalten und gewichten.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Auswahlkriterien sind unzulässig?

    Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität u. ä. ist verboten. Kriterien ausschließlich ausbildungs- und berufsbezogen wählen. (AGG §§1,7,11)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie sichere ich Objektivität im Auswahlverfahren?

    Strukturierte Verfahren (gleiche Fragen, Bewertungsbögen, Punkteskalen), kombinierte Auswahlinstrumente (Tests, Arbeitsproben, Praktika) und lückenlose Dokumentation zur Nachvollziehbarkeit. (AEVO §3 Abs.2 Nr.4)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Was ist bei Datenschutz und bei minderjährigen Bewerbern zu beachten?

    Nur erforderliche Bewerberdaten erheben/ verarbeiten (DSGVO Art.5, Art.6; BDSG §26). Gesundheitsdaten sehr eingeschränkt. Bei Minderjährigen Jugendarbeitsschutz, Einwilligung Erziehungsberechtigter und Erstuntersuchung beachten (JArbSchG §32).

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Mitbestimmungsrechte und Eignungsanforderungen sind relevant?

    Betriebsrat kann bei Ausschreibung, Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien mitbestimmen (BetrVG §§93–99). Ausbildungsstätte und Ausbildende müssen persönlich/fachlich geeignet sein (BBiG §§28–30).

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wer sind die Vertragspartner? Zustimmung bei Minderjährigen?

    Vertragspartner: Ausbildender und Auszubildender. Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; diese unterschreiben in der Praxis mit. Rechtsgrundlage: BBiG §10.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Mindestangaben muss der Ausbildungsvertrag enthalten?

    Mindestinhalte: Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte(n), Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsregelungen. Rechtsgrundlage: BBiG §11.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Warum dem Vertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan beifügen?

    Der betriebliche Ausbildungsplan leitet die sachliche und zeitliche Gliederung aus dem Ausbildungsrahmenplan ab und zeigt, wann welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Grundlage: Ausbildungsordnung / BBiG §11 (Vertragsniederschrift).

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Regeln gelten für die Probezeit im Ausbildungsverhältnis?

    Probezeit: mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Rechtsgrundlagen: BBiG §§20, 22.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Was ist vor Ausbildungsbeginn bei minderjährigen Auszubildenden zwingend vorzulegen?

    Vor Beginn muss die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegen; ohne diese darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Diese Bescheinigung ist der Eintragung beizufügen. Rechtsgrundlage: JArbSchG §32.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wann und wie ist die Eintragung bei IHK/HWK zu veranlassen und was wird geprüft?

    Unverzüglich nach Vertragsschluss beantragt der Ausbildende die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse; beizufügen sind Vertragsniederschrift bzw. Vertragsdaten und bei Minderjährigen die Erstuntersuchungsbescheinigung. IHK/HWK prüft Betriebs- und Ausbilder‑Eignung sowie Vertragserfüllung. Rechtsgrundlagen: BBiG §§34–36, §71; BBiG §11 (Inhalt).

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Passt der Auslandsaufenthalt zum Ausbildungsziel?

    Prüfung: Abgleich mit Ausbildungsrahmenplan (z. B. internationale Kundenkommunikation, andere Arbeitsverfahren, Fremdsprachenpraxis). Kein Urlaub, sondern gezielte Ausbildungsmaßnahme. Prüfungsstart: immer mit dem Ausbildungsziel. (§2 Abs.3 BBiG; §3 AEVO)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Wie lange darf ein Ausbildungsabschnitt im Ausland dauern?

    Regel: Teile der Ausbildung sind möglich, die Gesamtdauer im Ausland soll höchstens ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen. Bei Aufenthalten >8 Wochen abgestimmter Plan mit zuständiger Stelle erforderlich. (§2 Abs.3, §76 BBiG)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Inhalte muss der Ausbildungsplan für den Auslandsaufenthalt enthalten?

    Vorgabe: Lernziele, konkrete Tätigkeiten, Zeitraum, Einsatzort, Ansprechpartner vor Ort, Betreuung, Nachweise/Beurteilung. Schriftliche Festlegung; bei längeren Aufenthalten Abstimmung mit der zuständigen Stelle. (§76 BBiG; §11 BBiG)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Was regelt der Ausbildungsvertrag bzw. die Zusatzvereinbarung für Auslandsmaßnahmen?

    Regeln zu Kostenübernahme, Fortzahlung der Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Unterkunft, Versicherungen, Rückkehrregelung und Freistellung für Berufsschule sollten schriftlich festgelegt sein. (§11, §17, §15 BBiG)

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Worauf ist bei minderjährigen Auszubildenden im Ausland besonders zu achten?

    Besondere Schutzpflichten: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, Einhaltung von Arbeitszeit-, Ruhe- und Nachtarbeitsbeschränkungen, Verbot gefährlicher Arbeiten, besondere Betreuung und Unterbringung. Prüfung nach JArbSchG §§8,11,14,22.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Organisation & Fördermöglichkeiten sind vor dem Auslandseinsatz zu klären?

    Klären: Visum/Arbeitserlaubnis, A1-Bescheinigung (EU), Kranken-/Unfall-/Haftpflicht, Notfallkontakte. Förderprogramme prüfen (z. B. Erasmus+, AusbildungWeltweit) sowie Fristen und Nachweispflichten des Betriebs.

    HF 2 – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
  • Welche Infos muss ein lernförderlicher Arbeitsauftrag enthalten?

    Kurz: Lernziel, konkreter Arbeitsauftrag, Zeitrahmen, Hilfsmittel, Qualitätsanforderungen und erwartetes Ergebnis; realitätsnah und verständlich formuliert. (AEVO Handlungsfeld 3; BBiG §14)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie passe ich Methoden an individuelle Voraussetzungen an?

    Erststand erheben: Vorwissen, Lerntempo, Sprachkompetenz, Alter, Motivation, Unterstützungsbedarf. Dann passende Methode wählen: Vormachen–Nachmachen–Üben, Leittext, Projektarbeit oder Lernauftrag; Schritte differenzieren und Hilfestellung anbieten.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Nenne 4 Maßnahmen für eine motivierende Lernkultur.

    Sinnbezug herstellen; Auszubildende beteiligen; Erfolgserlebnisse ermöglichen; Wertschätzung, Vertrauen und Anerkennung zeigen. Fehler als Lernchance behandeln und schrittweise Verantwortung übertragen. (AEVO §3; BBiG §14)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Fehlergespräch: Welche Schritte zur konstruktiven Analyse?

    1) Ziel klären 2) Sachliche Wahrnehmung: Was ist passiert? 3) Ursachen ermitteln: Warum? 4) Alternativen/Verbesserungen besprechen 5) Vereinbarung für künftiges Vorgehen. Fehler nicht bloßstellen, sondern als Lernchance nutzen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Worauf achten beim Geben von Rückmeldungen?

    Zeitnah, konkret, beobachtbar, verhaltensbezogen und wertschätzend. Empfehlte Struktur: Wahrnehmung schildern – Wirkung erklären – Verbesserung vereinbaren. Feedback auch aktiv einholen, um Ausbildungsqualität zu steigern. (AEVO Handlungsfeld 3)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie dokumentiere und prüfe ich Lernfortschritte?

    Verwenden: Ausbildungsnachweis, Beobachtungsprotokolle, Beurteilungen, Zielvereinbarungen und regelmäßige Feedbackgespräche. Dokumentation zeigt Lernstände, begründet Fördermaßnahmen und unterstützt Prüfungsreife. Betriebsrat beteiligen (BetrVG §98).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie lange darf die Probezeit dauern und wo ist sie geregelt?

    Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate; die Probezeit muss im Ausbildungsvertrag stehen. Rechtsgrundlagen: BBiG §§10, 11, 20.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Inhalte gehören zum Einstieg (Onboarding) in die Probezeit?

    Kennenlernen Betrieb und Ansprechpartner, Sicherheitsregeln, Arbeitszeiten, Berufsschule, Ausbildungsplan, Erwartungen und erste Aufgaben. Bei Jugendlichen JArbSchG §§8–10 beachten (Arbeitszeit, Schule, Erstuntersuchung).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Warum muss auch in der Probezeit planmäßig ausgebildet werden?

    Probezeit dient Prüfung von Eignung und Passung; planmäßige Ausbildung mit geeigneten ersten Lernaufgaben ermöglicht realistische Einschätzung von Interesse, Lernfähigkeit und Verhalten. Pflichten der Ausbildenden: BBiG §14.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Beobachtungs‑ und Bewertungskriterien sind in der Probezeit wichtig?

    Beobachten: Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit, Sorgfalt, Auffassungsgabe, Kommunikation, Umgang mit Feedback. Beobachtungen sowie Maßnahmen und Ziele dokumentieren für faire, rechtssichere Bewertung (BBiG §14).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie sollten Feedbackgespräche in der Probezeit gestaltet werden?

    Mindestens Start-, Zwischen- und Abschlussgespräch; Rückmeldungen konkret, wertschätzend und entwicklungsorientiert; Fördermaßnahmen und Zielvereinbarungen ableiten und dokumentieren. Relevanz für AEVO §3 (pädagogischer Prozess).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Regeln gelten für die Kündigung in der Probezeit und Beteiligungsrechte?

    Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar; Kündigung schriftlich (BBiG §22). Bei Minderjährigen gegenüber gesetzlichen Vertretern erklären. Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören (BetrVG §102); Mitbestimmung bei Einstellungen (BetrVG §99).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Ausgangspunkt für die Entwicklung betrieblicher Lern- und Arbeitsaufgaben?

    Der betriebliche Ausbildungsplan: konkretisiert den Ausbildungsrahmenplan sachlich und zeitlich und bildet die Grundlage zur Ableitung realer Lernaufgaben. (BBiG §5; BBiG §11 Abs.1 Nr.1)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Nenne 3 geeignete Beispiele für betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben.

    Beispiele: Kundenauftrag bearbeiten, Maschine einrichten, Reklamation dokumentieren. Wichtig: aus echten Geschäftsprozessen abgeleitet und in den Ausbildungsplan integriert.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Was muss ein klares Lernziel einer Lernaufgabe enthalten?

    Konkrete, beobachtbare und prüfbare Vorgaben: was Auszubildende danach wissen, können oder beurteilen sollen (Fach-/Methoden-/Sozial-/Selbstkompetenz). Lernziele messbar formulieren.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie wird die Gestaltung an der ‚vollständigen Handlung‘ ausgerichtet?

    Schritte: informieren, planen, entscheiden, ausführen, kontrollieren, bewerten. Fördert fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenz und ermöglicht Transfer in andere Situationen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Rahmenbedingungen muss der Ausbilder festlegen?

    Arbeitsauftrag, Materialien, Zeitrahmen, Qualitätsanforderungen, Sicherheitsregeln, Ansprechpartner und Erfolgskriterien. Bei Jugendlichen Arbeitszeit/Pausen und Gefahrenschutz beachten. (BBiG §14 Abs.1 Nr.5; JArbSchG §§8,11,13,14,22)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie sollen Lernaufgaben im Verlauf der Ausbildung aufgebaut sein?

    Zunehmende Komplexität: anfangs stark angeleitet, dann teilselbstständig, schließlich selbstständig inklusive Auswertung/Reflexion. Prüfungsrelevant: immer Lernziel, Ablauf, Unterstützung, Kontrolle und Reflexion darstellen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Was ist Ausgangspunkt für die Auswahl von Methode und Medium?

    Das Lernziel: kognitive Ziele → Lehrgespräch, Erklärvideo, Lernauftrag; psychomotorische → Demonstration, Üben, Vier‑Stufen‑Methode; affektive → Feedback, Rollenspiel, Reflexion. (AEVO §3)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Zielgruppenmerkmale beeinflussen die Methodenwahl?

    Alter, Vorwissen, Sprachstand, Motivation, Lerntempo, Lernschwierigkeiten, digitale Kompetenzen und Praxiserfahrung. Daraus folgen Anpassung von Sprache, Tempo, Hilfen und Medienwahl.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wann eignet sich die Vier‑Stufen‑Methode? Nenne die Schritte.

    Ideal für klar strukturierte praktische Fertigkeiten (z.B. Maschine einstellen). Schritte: 1) Vormachen, 2) Erklären, 3) Nachmachen und erklären lassen, 4) Üben mit Rückmeldung. Sicherheitsaufgaben nur mit Unterweisung/Aufsicht.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie wählt man Ausbildungsmedien zielgerichtet aus? Nenne Kriterien.

    Medien sollen verständlich, aktuell, fachlich korrekt, barrierearm und datenschutzkonform sein. Passende Komplexität, Praxisnähe und Zugänglichkeit prüfen. Beispiele: Modelle, Videos, Checklisten, Lernplattformen. (BBiG §14 Abs.1 Nr.3)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Warum Methodenmix verwenden und wie Lernerfolg sichern?

    Wechseln zwischen Erklären, Vormachen, Erarbeiten, Üben, Anwenden, Reflektieren erhöht Aufmerksamkeit und Transfer. Lernerfolg kontrollieren mit Beobachtung, Kontrollfragen, Arbeitsproben, Feedback und Selbstreflexion; bei Bedarf Methode/Tempo/Medium anpassen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Sicherheits‑ und Rechtsaspekte müssen beachtet werden?

    Unterweisung, Aufsicht, Berechtigungen, geeignete Schutzmaßnahmen und Datenschutz beachten (ArbSchG §12, JArbSchG §§22,29). Ausbildungsmittel bereitzustellen (BBiG §14). Betriebsrat ist mitzubestimmen (BetrVG §98).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Woran erkennen Sie Lernschwierigkeiten bei Azubis?

    Hinweise: wiederholt schlechte Noten, Fehlerhäufung, langsames Tempo, fehlende Motivation, Prüfungsangst, Fehlzeiten, Probleme im Berichtsheft. Wichtig: sachliche Beobachtung über Zeitraum und erste Dokumentation.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie analysieren Sie Ursachen von Lernproblemen kurz und systematisch?

    Ganzheitlich prüfen: Wissenslücken, Lernmethoden, Sprachdefizite, private Belastungen, Über-/Unterforderung, Betriebskonflikte, Gesundheit, fehlende Struktur. Gespräche + Lehrkräfte/Unterlagen heranziehen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie führe ich ein lernförderliches Beratungsgespräch?

    Wertschätzend, vertraulich, lösungsorientiert: offene Fragen, aktives Zuhören, konkrete Beispiele, gemeinsame Ziele und Maßnahmen vereinbaren; Vorwürfe vermeiden. Pflicht: individuelle Unterstützung nach AEVO §3 Abs.3 Nr.5.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche individuellen Fördermaßnahmen planen Sie konkret?

    Maßnahmen: Lernziele kleinschrittig, Inhalte wiederholen, Übungsaufgaben, Lerntandem, Medienwechsel, Lernzeiten festlegen, Prüfungssimulationen. Förderziele mit Termin, Verantwortlichen und Erfolgskontrolle im betrieblichen Ausbildungsplan festhalten (BBiG §14).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wann und wie die Berufsschule bzw. externe Hilfe einbeziehen?

    Mit Einverständnis Azubi Lehrkraft kontaktieren zur Abstimmung von Leistungsstand/Fehlzeiten. Bei andauernden Problemen Agentur, Kammer, Bildungsanbieter, sozialpädagogische Begleitung oder Nachteilsausgleich prüfen. Jugendliche sind für Berufsschule freizustellen (JArbSchG §9).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wann dokumentieren und wann Ausbildungsdauer verlängern? (Prüfungstipp)

    Dokumentieren: Beobachtungen, Gespräche, Maßnahmen, Ergebnisse — schützt Azubi & Betrieb. Systematisch: beobachten, Ursache klären, beraten, Maßnahmen, extern prüfen, kontrollieren. Bei Zielgefährdung Verlängerung prüfen (BBiG §8) und AEVO §3 beachten.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Was sind zusätzliche Ausbildungsangebote und ihr Zweck?

    Lernangebote über den Ausbildungsrahmenplan hinaus (z. B. Produktschulungen, Projekte, Auslandsaufenthalte). Zweck: Defizite ausgleichen, Stärken fördern, auf Spezialgebiete vorbereiten. Reguläre Ausbildungsziele haben Vorrang (BBiG §14).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wodurch unterscheidet sich ein Zusatzangebot von einer Zusatzqualifikation?

    Zusatzangebot: betriebliche/außerbetriebliche Förderung ohne formalen Prüfungsanspruch. Zusatzqualifikation: formal nachweisbar/prüfbar, kann in Ausbildungsordnungen vorgesehen sein. Prüfung/Zeugnis separat (BBiG §§5, 49).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie prüfst du Bedarf und Eignung eines Zusatzangebots?

    Kriterien: Passung zum Ausbildungsberuf, Leistungsstand, Interesse/Entwicklungsziel des Azubis, betrieblicher Bedarf, Zeitliche Vereinbarkeit mit Ausbildungsrahmen. AEVO §3 verlangt lernzielgerechte Auswahl; BBiG §14 beachten.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Angaben müssen bei Planung eines Zusatzangebots transparent geregelt sein?

    Klare Planung: Lernziel, Inhalte, Zeitraum, Lernort, Kosten, Betreuung, Nachweis/Prüfungsform, evtl. Freistellung. Wesentliche Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte schriftlich festhalten (BBiG §11, §15).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Rechtsgrenzen und Beteiligungsrechte gelten (Jugendliche, Betriebsrat)?

    Bei Minderjährigen Arbeitszeit- und Schutzvorschriften beachten (JArbSchG §§8–10). Betriebsrat ist bei Berufsbildungsmaßnahmen zu beteiligen (BetrVG §§96–98). Freistellungspflichten und Ausbildungsziel beachten (BBiG §§15,14).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie begründe und dokumentiere ich ein Zusatzangebot in der AEVO-Prüfung?

    Begründung: Warum geeignet (Passung, Zielgruppe), Organisation, Rechtsgrenzen, wie Lernerfolg gemessen wird. Dokumentation: Ausbildungsnachweis, Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, Zeugnisvermerk. Zusatzprüfungen werden separat bescheinigt (BBiG §49).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Was ist die Kernaufgabe des Ausbildenden bei sozialer und persönlicher Entwicklung?

    Berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln, charakterlich fördern, Fürsorge und Vorbildfunktion wahrnehmen (Zuverlässigkeit, Kommunikation, Verantwortungsbewusstsein). Rechtsgrundlage: BBiG §14 Abs.1; AEVO §3 Abs.1 Nr.3.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Nenne 4 konkrete Maßnahmen zur Förderung sozialer Entwicklung.

    Azubis in Teamarbeit einbinden; klare Kommunikationsregeln & Feedbackkultur etablieren; Verantwortung schrittweise übertragen; als Vorbild agieren. (Praxisbeispiele in Prüfungsantwort bringen.) AEVO §3 Abs.1 Nr.3.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche persönlichen Faktoren beeinflussen den Förderbedarf von Auszubildenden?

    Alter/Reife, schulische Vorbildung, Sprachkenntnisse, psychische/soziale Belastungen und aktueller Lernstand. Fördermaßnahmen müssen individuell angepasst und ggf. Jugendschutz beachten (JArbSchG).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Nenne 6 Frühwarnsignale für Entwicklungs‑ bzw. Konfliktprobleme.

    Häufige Fehlzeiten, Leistungsabfall, Rückzug/Isolation, Aggressivität, Unpünktlichkeit oder Regelverstöße, Konzentrations‑/Motivationsprobleme. Früherkennen erlaubt rechtzeitiges Eingreifen und Dokumentation.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Kurzplan für ein klärendes Gespräch bei Konflikten (Schritte)?

    Zeitnah Vier‑Augen‑Gespräch; konkrete Beobachtungen statt Vorwürfe; Ich‑Botschaften; aktives Zuhören; Ursachen & Interessen klären; gemeinsame Ziele/Vereinbarungen festlegen; Maßnahmen dokumentieren; escalieren wenn nötig. AEVO §3 Abs.4.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wann muss sofort konsequent gehandelt werden und welche Stellen einbinden?

    Bei Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, sexueller Belästigung oder Gefährdungen sofort intervenieren. Einbinden: Betriebsrat/JAV (BetrVG §§84/85/70), Personal/HR, Berufsschule, Beratungsstellen, bei Minderjährigen Eltern; rechtlich: JArbSchG §§28–31.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Informationsquellen eignen sich zur Leistungsfeststellung in der Ausbildung?

    Arbeitsproben, Beobachtungen am Arbeitsplatz, Fachgespräche, Lernerfolgskontrollen, Ausbildungsnachweise, Rückmeldungen aus Fachabteilungen und Berufsschulzeugnisse. Grundlage: Abgleich mit Ausbildungsordnung und betrieblichem Plan (BBiG §14).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche Bewertungskriterien sollen vorher festgelegt werden?

    Fachkompetenz, Arbeitsqualität, -menge, Selbstständigkeit, Sorgfalt, Lernbereitschaft, Sozialverhalten, Zuverlässigkeit. Kriterien müssen ausbildungsbezogen, messbar und vorher bekannt sein (AEVO §3).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie sichert man Objektivität bei Beurteilungen und welche Fehler vermeiden?

    Auf konkrete, dokumentierte Beobachtungen stützen; mehrere Beobachtungszeitpunkte/Personen einbeziehen. Fehler: Halo-Effekt, Milde/Strenge, Tendenz zur Mitte, First/Last-Impression, Vorurteile. Sachlichkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Woran erkennt man bei der Auswertung von Beurteilungen Förderbedarf?

    Soll-Ist-Vergleich: Welche Lernziele erreicht? Wo bestehen Lücken? Ursachen prüfen: Motivation, Verständnis, Anleitung, Arbeitsumfeld, persönliche Belastungen. Prüfungsergebnisse als Hinweis nutzen (z. B. BBiG §§37–38).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Nenne konkrete Fördermaßnahmen bei Leistungsdefiziten (3–6 Beispiele).

    Zusätzliche Übungsaufgaben, Lernaufträge, Nachschulungen, Patensystem/Job-Coaching, Versetzung in passende Abteilung, intensivere Anleitung oder Prüfungsvorbereitung. Immer Erfolgskriterien und Fristen vereinbaren.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Kurz: Ablauf und Dokumentation eines Fördergesprächs?

    Vorbereiten; Anlass & Ziel nennen; Selbst‑einschätzung einholen; konkrete Beobachtungen schildern; Ursachen klären; Maßnahmen, Termine & Erfolgskriterien vereinbaren; Ergebnis sachlich und datenschutzkonform dokumentieren (BDSG §26). Beteiligungs-/Zustimmungsrechte beachten (BetrVG §94).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Was bedeutet interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung?

    Respektvoller, handlungsfähiger Umgang mit verschiedenen kulturellen Prägungen, Sprachen, Werten und Kommunikationsstilen; Ziel: gleiche Lernchancen, Konfliktvermeidung und funktionierende Teamarbeit. (AEVO §3 Abs.4 Nr.8; BBiG §1 Abs.3)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie gestalte ich Vielfalt als Normalität im Ausbildungsalltag?

    Faire, nachvollziehbare und gleiche Ausbildungsbedingungen schaffen (keine Sonderbehandlung), betriebliche Regeln transparent machen (Pünktlichkeit, Sicherheit, Kleidung) und Informationszugang sicherstellen; Benachteiligung vorbeugen (AGG §1).

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie reflektiere ich als Ausbilder meine eigene Haltung?

    Eigene Vorurteile, Stereotype und unbewusste Bewertungen regelmäßig hinterfragen; nicht vorschnell von Verhalten auf „die Kultur“ schließen; Feedback einholen, Fälle dokumentieren und Fortbildungen nutzen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie sichere ich Kommunikation mit sprachlich heterogenen Auszubildenden?

    Klare, einfache und überprüfbare Anweisungen; Rückfragen ausdrücklich erlauben; Verständniskontrolle durch Wiederholenlassen, Vormachen, Visualisierungen und Checklisten; Fachbegriffe erklären, Berichtsheft/Tandem nutzen.

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie löse ich interkulturelle Konflikte professionell?

    Sachlich klären: Was ist passiert? Welche betrieblichen Regeln/Ausbildungsziele gelten? Lösung verbindlich festlegen; moderierend vermitteln; bei Diskriminierung Schutz- und Sanktionsebenen nutzen. (AEVO §3 Abs.4 Nr.8; AGG §7 Abs.1; BetrVG §§75,80)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Welche betrieblichen Grenzen gelten bei religiösen oder kulturellen Bedürfnissen?

    Bedürfnisse (Speisewahl, Feiertage, Gebetszeiten) soweit möglich berücksichtigen; Grenzen durch Arbeitsschutz, Ausbildungsziel und Betriebsablauf sowie Gleichbehandlung beachten. (BBiG §14 Abs.1; AGG §1)

    HF 3 – Ausbildung durchführen
  • Wie prüfen Sie den Ausbildungsstand und schließen Lücken?

    Abgleich: Ausbildungsrahmenplan, betrieblicher Plan und Ausbildungsnachweise mit tatsächlich vermittelten Fertigkeiten. Lücken dokumentieren, gezielte Übungen/Einsätze planen und Erfolge kontrollieren. Rechtspflicht: planmäßige Ausbildung (§14 BBiG).

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Welche Prüfungsanforderungen müssen Sie klären?

    Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, gestreckte Abschlussprüfung, praktische vs. schriftl. Teile, Gewichtungen, Bestehensregeln und Fristen klären. Zuständigkeiten und Prüfungsgegenstand prüfen. Rechtsgrundlagen: §§37,38,43–46 BBiG; AEVO §3.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Was gehört in einen realistischen Lernplan?

    Gemeinsam vereinbaren: Termine, Lernziele, Wiederholungsphasen, Übungsaufgaben, betriebliche Einsatzzeiten, Etappen mit Erfolgskontrollen. Realistische Zeitfenster und regelmäßige Reviews zur Anpassung. Orientierung: planmäßige Ausbildung (§14 BBiG).

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Wie bereiten Sie praxisnah unter prüfungsähnlichen Bedingungen vor?

    Üben von Prüfungsaufgaben, Fachgesprächen, Arbeitsproben, Präsentationen oder Kundenaufträgen unter Zeit- und Dokumentationsbedingungen. Feedback konkret, wertschätzend, handlungsorientiert und mit Verbesserungsschritten. Ziel: Prüfungssicherheit und Handlungskompetenz.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Wie erkennen und unterstützen Sie Lernschwierigkeiten?

    Ursachenanalyse (Fach, Lerntechnik, Motivation), Zusatzübungen, Lernpartnerschaften, Nachhilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen, Gespräche mit Berufsschule/zuständiger Stelle. Bei Bedarf Coaching/Anpassung des Einsatzplans. Verlängerungsmöglichkeit bei Nichtbestehen: §21 Abs.3 BBiG.

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Welche rechtlichen Pflichten bei Anmeldung, Freistellung und Ausbildungsende beachten?

    Rechtzeitig Anmeldung veranlassen, Zulassungsvoraussetzungen prüfen (Ausbildungszeit, Teil‑1/ Zwprüfung, Nachweise, Eintragung). Auszubildende freistellen (§15 BBiG, §10 JArbSchG). Bei Bestehen endet Ausbildungsverhältnis (§21 Abs.2 BBiG), Zeugnis ausstellen (§16 BBiG).

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Unterschied Anmeldung vs. Zulassung?

    Ausbilder meldet fristgerecht an und reicht vollständige Unterlagen ein; die zuständige Stelle (z. B. IHK) entscheidet eigenständig über die Zulassung. Prüfungstipp: Anmeldung ≠ Zulassung. (AEVO §3 Abs.4 Nr.1; BBiG §§43–46)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Wie plane ich Prüftermine und Anmeldefristen?

    Früh prüfen: IHK‑Prüfungsordnung, Rundschreiben, Online‑Portale; Termine und Anmeldefristen in den Ausbildungsplan aufnehmen und Auszubildende rechtzeitig informieren. (BBiG §47; AEVO §3)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Welche Unterlagen/Schritte sind für die Anmeldung nötig?

    Formulare/Online‑Antrag ausfüllen, Unterschriften (ggf. gesetzliche Vertreter) einholen; Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweise, Nachweis Zwischenprüfung/Teil 1 beifügen und vollständig einreichen. (BBiG §§34,36,43; AEVO §3)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Welche Zulassungsvoraussetzungen prüfen?

    Zu prüfen: eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis, zurückgelegte Ausbildungszeit, Teilnahme/Nachweis Zwischenprüfung bzw. Teil 1 und ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise; besondere Zulassungsfälle beachten. (BBiG §§43–46, §48)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Was bei Nachteilsausgleich oder besonderen Hilfsmitteln melden?

    Besonderheiten melden: beantragter Nachteilsausgleich, benötigte Hilfsmittel, organisatorische Einschränkungen oder Änderungen im Ausbildungsverhältnis. Rückfragen der zuständigen Stelle zügig beantworten. (BBiG §§43–46; §§34,36)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Welche Pflichten hat der Ausbilder bei Freistellung und Prüfungs¬mitteln?

    Auszubildende für Prüfungen freistellen; notwendige Ausbildungsmittel für Prüfungen kostenlos bereitstellen; bei Jugendlichen besondere Freistellung vor schriftlicher Prüfung beachten. (AEVO §3; BBiG §§14,15; JArbSchG §10)

    HF 4 – Ausbildung abschließen
  • Anspruch auf schriftliches Zeugnis bei Beendigung: Was gilt?

    Jeder Auszubildende erhält bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis; elektronisch nur mit Einwilligung der Auszubildenden. Hat der Ausbildende nicht selbst ausgebildet, soll der Ausbilder mitunterzeichnen. (§16 Abs.1 BBiG)

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  • Unterschied einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis (Kurz)

    Einfaches Zeugnis: Art, Dauer, Ziel der Ausbildung sowie erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Qualifiziertes Zeugnis: auf Verlangen zusätzlich Beurteilung von Leistung und Verhalten (z.B. Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit, Teamverhalten). (§16 Abs.2 BBiG)

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  • Welche Unterlagen sind Grundlage für Zeugnisformulierungen?

    Heranzuziehen sind Ausbildungsnachweise, Beurteilungsbögen, Feedbackgespräche, Versetzungsberichte, Projektarbeiten und betriebliche Lernziele. Maßstab sind Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan. (§14 Abs.1 BBiG; §3 Abs.4 Nr.3 AEVO)

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  • Welche Grundsätze muss ein Zeugnis erfüllen?

    Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend, klar, vollständig und verständlich formuliert sein. Es darf den beruflichen Werdegang nicht unnötig erschweren, aber auch keine falschen positiven Aussagen enthalten.

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  • Welche Angaben gehören nicht ins Zeugnis?

    Unzulässig sind Angaben zu Krankheit, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Gewerkschafts‑ oder Parteizugehörigkeit, politischen Ansichten, privaten Umständen oder Abmahnungen — diese Informationen dürfen nicht im Zeugnis stehen.

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  • Form, Unterzeichnung und Mitbestimmung bei Beurteilungen

    Zeugnis muss schriftlich sein; elektronisch nur mit Einwilligung der Auszubildenden. Ausbilder soll mitunterschreiben, wenn er nicht selbst ausgebildet hat. In mitbestimmten Betrieben bedürfen Personalbeurteilungsgrundsätze der Zustimmung des Betriebsrats; Beschäftigte können Beurteilungen erörtern und Akteneinsicht verlangen. (§16 Abs.1 BBiG; §94 Abs.2, §82 Abs.2, §83 Abs.1 BetrVG)

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  • Warum Auszubildende über Entwicklungswege und Weiterbildung informiert werden müssen?

    Ziel: Orientierung kurz vor Ausbildungsende, Perspektiven aufzeigen und langfristige berufliche Handlungsfähigkeit fördern – ohne Zusage auf Übernahme. Rechtsgrundlage: AEVO §3 Abs.4; BBiG §1 Abs.4.

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  • Nenne betriebliche Entwicklungswege (Kurzliste).

    Mögliche Wege: Übernahme in verschiedenen Einsatzabteilungen, Fachlaufbahn, Projektaufgaben, Schicht-/Teamleitung, spätere Ausbildereignung, interne Talentprogramme, duales Studium. Beratung realistisch mit Personalplanung abgleichen.

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  • Unterscheide Anpassungs-, Aufstiegsfortbildung und Umschulung (je 1 Satz).

    Anpassungsfortbildung: Wissen aktuell halten (z. B. neue Software, Vorschriften). Aufstiegsfortbildung: höhere Verantwortung z. B. Meister, Fachwirt, Bachelor/Master Professional; ggf. Aufstiegs-BAföG. Umschulung: Neuorientierung in einen anderen Beruf. Rechtsgrundlagen: BBiG §1 Abs.4–5; §§53 ff.

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  • Wie berät man individuell, wertschätzend und prüfungsrelevant?

    Vorgehen: Leistungsstand und Prüfungsnoten analysieren, Interessen und Sozialverhalten erfragen, Entwicklungspotenzial benennen; vertraulich, nachvollziehbar und motivierend beraten, Entwicklungsplan dokumentieren. Prüfungstipp: strukturiert (Analyse → Optionen → Förderungen → Grenzen).

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  • Welche Informationsquellen und Fördermittel sollten genannt werden?

    Quellen: interne Weiterbildungsprogramme, Personalabteilung, Betriebsrat, IHK/HWK, Bundesagentur für Arbeit, Bildungsträger. Fördermittel: Betriebsunterstützung, Bildungsurlaub (Landesrecht), Aufstiegs-BAföG, Stipendien, Agentur-Angebote. Keine verbindlichen Zusagen ohne Abstimmung.

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  • Welche Grenzen hat der Ausbilder bei Beratungen und welche Fristen/Formen sind sinnvoll?

    Grenzen: Ausbilder berät fachlich/betrieblich, trifft aber nicht allein Personalentscheidungen (Übernahme, Vergütung). Aussagen müssen mit Personalplanung/Betriebsvereinbarungen übereinstimmen. Sinnvoll: Abschluss- oder Übernahmegespräche, Feedback im letzten Ausbildungsabschnitt. Relevante Regeln: AEVO §3 Abs.4; BBiG §16; BetrVG §§96–98; JArbSchG §§8–10.

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