Kompetenzerwartungen klar definieren
Was soll gelernt werden – und warum? Ohne klares Lernziel ist nicht entscheidbar, wo KI unterstützen darf und wo sie das Lernen ersetzt.
Künstliche Intelligenz verändert Lernen und Arbeiten im Betrieb. Damit sie Kompetenzaufbau unterstützt statt ersetzt, braucht es klare Kompetenzerwartungen, verbindliche Prinzipien und ein Verständnis der digitalen Welt aus drei Perspektiven (Dagstuhl-Dreieck).
Was soll gelernt werden – und warum? Ohne klares Lernziel ist nicht entscheidbar, wo KI unterstützen darf und wo sie das Lernen ersetzt.
Trotz KI bleibt die Förderung der Lernmotivation zentral: KI-Kompetenz braucht Fachkompetenz als Fundament.
Regeln für die KI-Nutzung offen vereinbaren – umsetzbar, nachvollziehbar und für alle Auszubildenden gleich.
Keine sensiblen Daten in externe Services: keine Personaldaten, Beurteilungen oder Betriebsinterna in offene KI-Tools.
KI-Nutzung kennzeichnen: Welche Tools wurden eingesetzt und wofür? Das gilt für Ausbildende wie Auszubildende.
Lösungen müssen verstanden werden – erklärbar und fachlich robust. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Menschen.
Phänomene, Gegenstände und Situationen der digitalen vernetzten Welt werden aus drei Perspektiven erschlossen. Für die Ausbildung heißt das: Nicht nur bedienen lernen, sondern verstehen und bewerten.
Wie funktioniert das?
Hinterfragt und bewertet die Wirkprinzipien der Systeme: Daten, Modelle, Algorithmen, Erweiterungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Sie vermittelt Problemlösestrategien und schafft das Hintergrundwissen zur Mitgestaltung.
Wie wirkt das?
Untersucht die Wechselwirkungen mit Individuum und Gesellschaft: Wie wirken digitale Medien, wie beurteilt man Informationen, entwickelt eigene Standpunkte und nimmt Einfluss auf Entwicklungen?
Wie nutze ich das?
Zielgerichtete Auswahl von Systemen und deren effektive, effiziente und sichere Nutzung für individuelle und kooperative Vorhaben: Warum wird welches Werkzeug gewählt und wie wird es beherrscht?
Die Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“ wurde im Februar 2016 von Expertinnen und Experten aus Informatik, Fachdidaktik, Medienpädagogik, Wirtschaft und Schulpraxis auf Schloss Dagstuhl verfasst und von der Gesellschaft für Informatik (GI) herausgegeben. Sie ist die Grundlage des Dagstuhl-Dreiecks.
Bildung in der digitalen vernetzten Welt muss aus technologischer, gesellschaftlich-kultureller und anwendungsbezogener Perspektive betrachtet werden.
Es braucht einen eigenständigen Lernbereich für die grundlegenden Konzepte und Kompetenzen der digitalen vernetzten Welt.
Daneben ist es Aufgabe aller Fächer, fachliche Bezüge zur digitalen Bildung zu integrieren.
Digitale Bildung muss kontinuierlich über alle Stufen hinweg im Sinne eines Spiralcurriculums erfolgen.
Eine fundierte Aus- und Weiterbildung der Lehrenden in Informatik und Medienbildung ist unerlässlich.
Digitale Kommunikation ist Voraussetzung für Teilhabe in allen Lebensbereichen. Souverän handelt nur, wer Technik, gesellschaftliche Wirkung und Anwendung zusammen denkt – etwa bei der Nutzung sozialer Netzwerke oder Apps im Betrieb.
Auszubildende sollen digitale Systeme verstehen, erklären, im Hinblick auf Wechselwirkungen bewerten und ihre Gestaltungsmöglichkeiten erkennen – nicht nur ihre Nutzungsmöglichkeiten kennen.
Digitale Bildung wirkt nur, wenn sie strukturell im Ausbildungsplan verankert ist und über die gesamte Ausbildungszeit spiralförmig wiederkehrt – nicht als isolierter Medien-Workshop.
Die Makrodidaktik setzt den Rahmen: Ausbildungspläne, standardisierte Berufsbildpositionen und Unterrichtsmethoden. Die Mikrodidaktik übersetzt Fachinhalte in konkrete Lernphasen in der Ausbildung – hier findet der Einsatz von KI-Chatbots statt.
Die Frage bzw. der Prompt der Ausbilderin oder des Ausbilders an die KI. Qualität und Präzision des Inputs bestimmen maßgeblich die Qualität der Antwort.
Daten und Algorithmen der KI. Keine Black-Box, da Trainingsdaten und Filterprozesse zumindest teilweise bekannt sind – aber eben auch keine transparente White-Box.
Die Antwort der KI muss von Ausbilder:innen fachlich interpretiert, geprüft und eingeordnet werden. Verantwortung bleibt beim Menschen.
Bei unzureichenden oder falschen Antworten trainieren Ausbilder:innen die KI durch „geschicktes“ Nachfragen mit neuen Inputs – ein iterativer Kreislauf.
Graue-Box-Modell der Chatbot-Didaktik, Dr. Wolfgang König (2023), NETZWERK Q 4.0.
Der KI-Lernfahrplan steht für einen agilen Lernprozess, den Auszubildende eigenständig mit KI durchlaufen: Ein Lernauftrag wird in kleine Lernschritte unterteilt; nach jedem Schritt reflektieren Auszubildende Ergebnis und Arbeitsweise gemeinsam mit dir. So werden Fehlentwicklungen früh erkannt und nachjustiert.
Ausbilder:in
Klären, unter welchen Bedingungen Auszubildende KI-Chatbots im Betrieb nutzen dürfen (Datenschutz, Urheberrecht). Die eigene Rolle wandelt sich zum agilen Lerncoach.
Ausbilder:in und Azubi(s)
Lernziel klar definieren und kommunizieren, den Auftrag in kompakte Lernschritte unterteilen und in einer schriftlichen Lernschritt-Liste festhalten. Je komplexer das Ziel, desto kleinteiliger die Schritte.
Ausbilder:in und Azubi(s)
Jedem Lernschritt ein Abnahmekriterium zuordnen, damit klar ist, wann er erfolgreich abgeschlossen ist. Unterstützende Ressourcen ergänzen, z. B. Fachartikel zum Faktencheck.
Azubi(s)
Fragen stellen, Antworten verarbeiten, bewerten und nachhaken. Das Bewerten ist zentral: KI-Chatbots antworten nicht immer korrekt – Auszubildende lernen, Fehler zu erkennen.
Azubi(s)
Das Ergebnis wird mündlich oder schriftlich präsentiert und mit dem Abnahmekriterium verglichen – inklusive Chatverlauf als Dokumentation.
Ausbilder:in und Azubi(s)
Leitfragen: Was lief gut? Was waren die Herausforderungen? Wie können wir den Prozess verbessern? Bei Bedarf wird die Lernschritt-Liste nachjustiert und der Schritt erneut durchlaufen.
Der Lernfahrplan basiert auf einem geschlossenen Kreislauf: Der Lernauftrag kommt von der Ausbilderin oder dem Ausbilder, die Bearbeitung erfolgt eigenständig mit einem oder mehreren KI-Chatbots – und beide Seiten nehmen Gelerntes mit.
Ausbilder:in
Lernziel, Lernauftrag und Abnahmekriterien werden festgelegt und transparent kommuniziert.
Azubi(s)
Eigenständige Bearbeitung mit einem oder mehreren KI-Chatbots (z. B. ChatGPT oder Perplexity), inklusive Bewertung und Nachhaken.
Azubi(s)
Präsentation des Ergebnisses – mündlich oder schriftlich – gemeinsam mit dem Chatverlauf als Nachweis des Arbeitswegs.
Ausbilder:in und Azubi(s)
Besprochen wird beides: das inhaltliche Lernergebnis und die Arbeitsweise mit dem KI-Chatbot. Daraus entsteht der nächste Lernauftrag.
Der Kreislauf ist doppelt lernwirksam: Auszubildende nehmen Gelerntes aus der Arbeit mit dem Chatbot mit, Ausbilder:innen nehmen aus Präsentation und Reflexion mit, wie der nächste Lernauftrag geschnitten sein muss. Quelle: König, Wolfgang (2024): KI-Chatbot-Lernkreislauf, DOI 10.13140/RG.2.2.31355.32806.
Lernauftrag: „Verstehe die fünf Sicherheitsregeln für das Schalten an elektrischen Anlagen.“ Ohne Vorerfahrung startet die Liste mit drei Schritten: Bedienung von ChatGPT lernen, Sicherheitsregeln recherchieren, Regeln mit dem KI-Chatbot lernen.
| Lernschritt | Abnahmekriterium | Ressourcen |
|---|---|---|
| Lerne die Bedienung von ChatGPT. | Du hast eine Bedienungsanleitung erarbeitet und kannst die verschiedenen Bedienweisen nennen (Fragen und Nachfragen stellen, zu Dokumenten chatten). | – |
| Lerne, wie ChatGPT als Lernmedium genutzt werden kann. | Du weißt, dass und wie du den KI-Chatbot als Tutor oder Quizgenerator einsetzen kannst. | – |
| Die fünf Sicherheitsregeln recherchieren. | Die Sicherheitsregeln wurden korrekt und vollständig recherchiert. | Fachartikel |
| Lernen der Regeln mit dem KI-Chatbot. | Du kannst die fünf Sicherheitsregeln ohne Notizen oder Hilfsmittel korrekt wiedergeben. | Fachbeitrag |
Nachjustierung
Die oben gezeigte Liste ist bereits erweitert: In der Präsentation der selbst erarbeiteten ChatGPT-Bedienungsanleitung fiel auf, dass der Chatbot nicht als Lernmedium beschrieben wurde. Deshalb wurde der Schritt „Lerne, wie ChatGPT als Lernmedium genutzt werden kann“ ergänzt. Wird ein Abnahmekriterium nicht erfüllt, wird der Lernauftrag kleinteiliger aufgeteilt und der Schritt erneut durchlaufen – bis alle Schritte der Liste erfolgreich abgeschlossen sind.
Klare Struktur und Orientierung: Welche Schritte sind zu durchlaufen, welche Ziele zu erreichen? Wissen wird systematisch aufgebaut.
Lerntempo und Lernweg passen sich an. Die wiederkehrende Reflexion KI-generierter Antworten stärkt kritisches Denken und Problemlösen.
Alle Beteiligten sehen, wo die oder der Auszubildende steht und wo Schwierigkeiten auftraten – gezielte Unterstützung wird möglich.
Wie beim Taschenrechner verschiebt sich die Kompetenz: Bedienen können und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.
Quellen: Leitfaden „Der KI-Lernfahrplan – KI-Chatbots systematisch in der Ausbildung einsetzen“, NETZWERK Q (Stand April 2026) sowie NETZWERK Q 4.0 (September 2024); Autor: Dr. Wolfgang König; König 2024, KI-Chatbot-Lernframework.
Forschungsgrundlage: Kulik & Fletcher (2016) zur Wirksamkeit von Tutoring-Systemen, Blanc, Reichow & Paaßen (2023) zur Bedeutung von Interaktion und Ausbildungspersonal sowie Hammond & Gibbons (2005) zur Scaffolding-Theorie: nur so viel Unterstützung wie nötig.
Rechtsrahmen
Die KI-Verordnung (KI-VO) der EU ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie reguliert KI-Systeme nach ihrem Risiko und trifft Ausbildungsbetriebe vor allem in der Rolle als Betreiber – also als Unternehmen, die fremdentwickelte KI im Betrieb einsetzen. Ein KI-System im Sinne von Art. 3 Abs. 1 KI-VO ist ein maschinengestütztes, teilautonomes System, das aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet. Reine Datenverarbeitung (z. B. Lohnabrechnungssoftware) fällt nicht darunter.
Einsatz verboten
Manipulative Systeme, Social Scoring, biometrische Identifizierung – und ausdrücklich: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 f KI-VO). Ausnahme: rein medizinische oder sicherheitstechnische Zwecke, z. B. Müdigkeitserkennung.
Streng reguliert
Personalmanagement (Bewerberauswahl, Entscheidungen über Fortbildung, Beförderung, Kündigung, Leistungsüberwachung) und Bildung (Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Prüfungsaufsicht). Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3, wenn nur eng begrenzte Hilfsaufgaben ohne wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung.
Transparenzpflichten
Chatbots, KI-generierte Texte, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes): Menschen müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte vor sich haben (Art. 50 KI-VO).
Nicht reguliert
Die große Mehrheit der eingesetzten Systeme, z. B. KI-gestützte Spam-Filter. Keine besonderen Pflichten aus der KI-VO.
02.02.2025
Verbotene KI-Systeme müssen abgeschaltet sein (Art. 5); Schulungspflichten treten in Kraft (Art. 4).
02.08.2025
Weitere Teile der Verordnung, u. a. bestimmte Transparenzpflichten (Kap. III Abschn. 4, Kap. V, Art. 78).
02.08.2026
Grundsätzlich vollständige Anwendung der Verordnung.
02.08.2027
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 müssen umgesetzt sein.
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Verkehr bringen, verkaufen oder unentgeltlich anbieten.
Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Ausbildungsbetriebe, die fremde KI-Tools nutzen, sind in der Regel Betreiber.
Man wird Anbieter, wenn man ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen/Logo in Betrieb nimmt, es wesentlich ändert oder den Zweck so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird.
Quelle: BDA – Die Arbeitgeber, „EU AI Act – Was steht drin? Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) und was diese für Arbeitgeber bedeuten“, 13. November 2024. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der Verordnungstext.
Transparenzpflicht
Betreiber generativer KI-Systeme, die Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen, müssen diese kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Für die Ausbildung heißt das: KI-erzeugte Unterweisungsmedien, Fotos, Audios oder Videos werden erkennbar als KI-Inhalt ausgewiesen – das ist zugleich gelebtes Transparenzprinzip gegenüber Auszubildenden.
Wenn KI an der Erstellung von Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder veröffentlichtem Text beteiligt war oder wenn ein eigenes Textlabel bzw. eine interaktive zweite Ebene ergänzt wird.
Beispiel: Deep-Fake-Video mit dem Hinweis „voices generated with“ plus Basissymbol.
Wenn der gesamte Inhalt vollständig von KI erzeugt wurde – ohne von Menschen geschaffene Elemente und ohne menschliche redaktionelle Kontrolle (außer dem Prompt).
Beispiel: Komplett KI-generierte Videos, KI-komponierte Musik, KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen.
Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise mit KI verändert wurden – etwa zu einem Deepfake oder zu Text in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Beispiel: Gesichtstausch in einem authentischen Foto; leere Wohnung wird per KI möbliert.
Die Symbole sind frei verfügbar (schwarz, weiß, jeweils auch mit 50 % Transparenz) und Bestandteil des EU-Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Nutzertests zeigen: Die Erkennbarkeit steigt deutlich, wenn das Symbol mit einem Textlabel kombiniert wird.
Quelle: Europäische Kommission, „EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“ / Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Abschnitt 2).
Art. 4 KI-VO
Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. „KI-Kompetenz“ (Art. 3 Nr. 56 KI-VO) meint die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, KI sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglicher Schäden bewusst zu sein. Für Ausbilder:innen ist das ein direkter Qualifizierungsauftrag – auch gegenüber Auszubildenden.
01
Wer entwickelt, betreibt oder nutzt welche KI-Systeme, zu welchem Zweck – und welche Risiken sind damit verbunden?
02
Vorkenntnisse, Ausbildung und Tätigkeit der Personen, Einsatzkontext, Risiko und die eigene Rolle in der KI-Wertschöpfungskette berücksichtigen.
03
KI-Kompetenz ist ein kontinuierlicher Prozess: Begriff, Nutzungskontext und Technologie verändern sich laufend.
04
Art der Maßnahmen, inhaltlicher und zeitlicher Umfang sowie teilnehmende Personen festhalten – als Nachweis der Erfüllung von Art. 4 KI-VO.
Empfohlen wird ein interdisziplinärer und stufenweiser Aufbau: technische, rechtliche und ethische Aspekte zusammen denken und die Inhalte an Vorkenntnisse und Tätigkeit anpassen. Formate reichen vom Selbstlernkurs über Workshops bis zu mehrstufigen Fortbildungsprogrammen, intern wie extern. Kostenfreie Unterstützung bieten u. a. das AI Office der EU-Kommission (KI-Pakt), die European Digital Innovation Hubs, die KI-Trainer:innen der Mittelstand-Digital Zentren und der KI-Campus.
Quelle: Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“, Juni 2025. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.