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Wissen · Digitalisierung

KI in der Ausbildungspraxis.

Künstliche Intelligenz verändert Lernen und Arbeiten im Betrieb. Damit sie Kompetenzaufbau unterstützt statt ersetzt, braucht es klare Kompetenzerwartungen, verbindliche Prinzipien und ein Verständnis der digitalen Welt aus drei Perspektiven (Dagstuhl-Dreieck).

Tipps für die Ausbildungspraxis

Kompetenzerwartungen klar definieren

Was soll gelernt werden – und warum? Ohne klares Lernziel ist nicht entscheidbar, wo KI unterstützen darf und wo sie das Lernen ersetzt.

Lernmotivation bleibt relevant

Trotz KI bleibt die Förderung der Lernmotivation zentral: KI-Kompetenz braucht Fachkompetenz als Fundament.

Transparente, realistische Auflagen

Regeln für die KI-Nutzung offen vereinbaren – umsetzbar, nachvollziehbar und für alle Auszubildenden gleich.

Datenschutzprinzip

Keine sensiblen Daten in externe Services: keine Personaldaten, Beurteilungen oder Betriebsinterna in offene KI-Tools.

Transparenzprinzip

KI-Nutzung kennzeichnen: Welche Tools wurden eingesetzt und wofür? Das gilt für Ausbildende wie Auszubildende.

Verantwortungsprinzip

Lösungen müssen verstanden werden – erklärbar und fachlich robust. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Menschen.

Dagstuhl-Dreieck: digitale vernetzte Welt

Phänomene, Gegenstände und Situationen der digitalen vernetzten Welt werden aus drei Perspektiven erschlossen. Für die Ausbildung heißt das: Nicht nur bedienen lernen, sondern verstehen und bewerten.

01

Technologische Perspektive

Wie funktioniert das?

Hinterfragt und bewertet die Wirkprinzipien der Systeme: Daten, Modelle, Algorithmen, Erweiterungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Sie vermittelt Problemlösestrategien und schafft das Hintergrundwissen zur Mitgestaltung.

02

Gesellschaftlich-kulturelle Perspektive

Wie wirkt das?

Untersucht die Wechselwirkungen mit Individuum und Gesellschaft: Wie wirken digitale Medien, wie beurteilt man Informationen, entwickelt eigene Standpunkte und nimmt Einfluss auf Entwicklungen?

03

Anwendungsbezogene Perspektive

Wie nutze ich das?

Zielgerichtete Auswahl von Systemen und deren effektive, effiziente und sichere Nutzung für individuelle und kooperative Vorhaben: Warum wird welches Werkzeug gewählt und wie wird es beherrscht?

Dagstuhl-Erklärung (2016): die fünf Forderungen

Die Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“ wurde im Februar 2016 von Expertinnen und Experten aus Informatik, Fachdidaktik, Medienpädagogik, Wirtschaft und Schulpraxis auf Schloss Dagstuhl verfasst und von der Gesellschaft für Informatik (GI) herausgegeben. Sie ist die Grundlage des Dagstuhl-Dreiecks.

  1. 01

    Bildung in der digitalen vernetzten Welt muss aus technologischer, gesellschaftlich-kultureller und anwendungsbezogener Perspektive betrachtet werden.

  2. 02

    Es braucht einen eigenständigen Lernbereich für die grundlegenden Konzepte und Kompetenzen der digitalen vernetzten Welt.

  3. 03

    Daneben ist es Aufgabe aller Fächer, fachliche Bezüge zur digitalen Bildung zu integrieren.

  4. 04

    Digitale Bildung muss kontinuierlich über alle Stufen hinweg im Sinne eines Spiralcurriculums erfolgen.

  5. 05

    Eine fundierte Aus- und Weiterbildung der Lehrenden in Informatik und Medienbildung ist unerlässlich.

Übertragung auf die betriebliche Ausbildung

Kommunikation und Kooperation als Beispiel

Digitale Kommunikation ist Voraussetzung für Teilhabe in allen Lebensbereichen. Souverän handelt nur, wer Technik, gesellschaftliche Wirkung und Anwendung zusammen denkt – etwa bei der Nutzung sozialer Netzwerke oder Apps im Betrieb.

Nicht nur bedienen, sondern verstehen

Auszubildende sollen digitale Systeme verstehen, erklären, im Hinblick auf Wechselwirkungen bewerten und ihre Gestaltungsmöglichkeiten erkennen – nicht nur ihre Nutzungsmöglichkeiten kennen.

Verankerung statt Einzelaktion

Digitale Bildung wirkt nur, wenn sie strukturell im Ausbildungsplan verankert ist und über die gesamte Ausbildungszeit spiralförmig wiederkehrt – nicht als isolierter Medien-Workshop.

Chatbot-Didaktik: Makro-, Mikrodidaktik und das Graue-Box-Modell

Die Makrodidaktik setzt den Rahmen: Ausbildungspläne, standardisierte Berufsbildpositionen und Unterrichtsmethoden. Die Mikrodidaktik übersetzt Fachinhalte in konkrete Lernphasen in der Ausbildung – hier findet der Einsatz von KI-Chatbots statt.

01

Input

Die Frage bzw. der Prompt der Ausbilderin oder des Ausbilders an die KI. Qualität und Präzision des Inputs bestimmen maßgeblich die Qualität der Antwort.

02

Throughput – die „Graue Box“

Daten und Algorithmen der KI. Keine Black-Box, da Trainingsdaten und Filterprozesse zumindest teilweise bekannt sind – aber eben auch keine transparente White-Box.

03

Output

Die Antwort der KI muss von Ausbilder:innen fachlich interpretiert, geprüft und eingeordnet werden. Verantwortung bleibt beim Menschen.

04

Feedback-Loop = Promptengineering

Bei unzureichenden oder falschen Antworten trainieren Ausbilder:innen die KI durch „geschicktes“ Nachfragen mit neuen Inputs – ein iterativer Kreislauf.

Graue-Box-Modell der Chatbot-Didaktik, Dr. Wolfgang König (2023), NETZWERK Q 4.0.

Der KI-Lernfahrplan

Der KI-Lernfahrplan steht für einen agilen Lernprozess, den Auszubildende eigenständig mit KI durchlaufen: Ein Lernauftrag wird in kleine Lernschritte unterteilt; nach jedem Schritt reflektieren Auszubildende Ergebnis und Arbeitsweise gemeinsam mit dir. So werden Fehlentwicklungen früh erkannt und nachjustiert.

  1. 01

    Vorbereitungen treffen

    Ausbilder:in

    Klären, unter welchen Bedingungen Auszubildende KI-Chatbots im Betrieb nutzen dürfen (Datenschutz, Urheberrecht). Die eigene Rolle wandelt sich zum agilen Lerncoach.

  2. 02

    Lernziel und Lernauftrag klären, Lernschritte bilden

    Ausbilder:in und Azubi(s)

    Lernziel klar definieren und kommunizieren, den Auftrag in kompakte Lernschritte unterteilen und in einer schriftlichen Lernschritt-Liste festhalten. Je komplexer das Ziel, desto kleinteiliger die Schritte.

  3. 03

    Abnahmekriterien und Ressourcen festlegen

    Ausbilder:in und Azubi(s)

    Jedem Lernschritt ein Abnahmekriterium zuordnen, damit klar ist, wann er erfolgreich abgeschlossen ist. Unterstützende Ressourcen ergänzen, z. B. Fachartikel zum Faktencheck.

  4. 04

    Eigenständiger Lernprozess mit dem KI-Chatbot

    Azubi(s)

    Fragen stellen, Antworten verarbeiten, bewerten und nachhaken. Das Bewerten ist zentral: KI-Chatbots antworten nicht immer korrekt – Auszubildende lernen, Fehler zu erkennen.

  5. 05

    Präsentation des Lernergebnisses

    Azubi(s)

    Das Ergebnis wird mündlich oder schriftlich präsentiert und mit dem Abnahmekriterium verglichen – inklusive Chatverlauf als Dokumentation.

  6. 06

    Gemeinsame Reflexion und Feedback

    Ausbilder:in und Azubi(s)

    Leitfragen: Was lief gut? Was waren die Herausforderungen? Wie können wir den Prozess verbessern? Bei Bedarf wird die Lernschritt-Liste nachjustiert und der Schritt erneut durchlaufen.

KI-Chatbot-Lernkreislauf

Der Lernfahrplan basiert auf einem geschlossenen Kreislauf: Der Lernauftrag kommt von der Ausbilderin oder dem Ausbilder, die Bearbeitung erfolgt eigenständig mit einem oder mehreren KI-Chatbots – und beide Seiten nehmen Gelerntes mit.

01

Ausbilder:in definiert den Lernauftrag

Ausbilder:in

Lernziel, Lernauftrag und Abnahmekriterien werden festgelegt und transparent kommuniziert.

02

Azubi bearbeitet den Lernauftrag mit KI-Chatbots

Azubi(s)

Eigenständige Bearbeitung mit einem oder mehreren KI-Chatbots (z. B. ChatGPT oder Perplexity), inklusive Bewertung und Nachhaken.

03

Azubi stellt das Lernergebnis vor

Azubi(s)

Präsentation des Ergebnisses – mündlich oder schriftlich – gemeinsam mit dem Chatverlauf als Nachweis des Arbeitswegs.

04

Gemeinsames Besprechen: Lernergebnis und Arbeit mit dem Chatbot

Ausbilder:in und Azubi(s)

Besprochen wird beides: das inhaltliche Lernergebnis und die Arbeitsweise mit dem KI-Chatbot. Daraus entsteht der nächste Lernauftrag.

Der Kreislauf ist doppelt lernwirksam: Auszubildende nehmen Gelerntes aus der Arbeit mit dem Chatbot mit, Ausbilder:innen nehmen aus Präsentation und Reflexion mit, wie der nächste Lernauftrag geschnitten sein muss. Quelle: König, Wolfgang (2024): KI-Chatbot-Lernkreislauf, DOI 10.13140/RG.2.2.31355.32806.

Beispiel einer Lernschritt-Liste

Lernauftrag: „Verstehe die fünf Sicherheitsregeln für das Schalten an elektrischen Anlagen.“ Ohne Vorerfahrung startet die Liste mit drei Schritten: Bedienung von ChatGPT lernen, Sicherheitsregeln recherchieren, Regeln mit dem KI-Chatbot lernen.

LernschrittAbnahmekriteriumRessourcen
Lerne die Bedienung von ChatGPT.Du hast eine Bedienungsanleitung erarbeitet und kannst die verschiedenen Bedienweisen nennen (Fragen und Nachfragen stellen, zu Dokumenten chatten).–
Lerne, wie ChatGPT als Lernmedium genutzt werden kann.Du weißt, dass und wie du den KI-Chatbot als Tutor oder Quizgenerator einsetzen kannst.–
Die fünf Sicherheitsregeln recherchieren.Die Sicherheitsregeln wurden korrekt und vollständig recherchiert.Fachartikel
Lernen der Regeln mit dem KI-Chatbot.Du kannst die fünf Sicherheitsregeln ohne Notizen oder Hilfsmittel korrekt wiedergeben.Fachbeitrag

Nachjustierung

Die oben gezeigte Liste ist bereits erweitert: In der Präsentation der selbst erarbeiteten ChatGPT-Bedienungsanleitung fiel auf, dass der Chatbot nicht als Lernmedium beschrieben wurde. Deshalb wurde der Schritt „Lerne, wie ChatGPT als Lernmedium genutzt werden kann“ ergänzt. Wird ein Abnahmekriterium nicht erfüllt, wird der Lernauftrag kleinteiliger aufgeteilt und der Schritt erneut durchlaufen – bis alle Schritte der Liste erfolgreich abgeschlossen sind.

Strukturierter Lernprozess

Klare Struktur und Orientierung: Welche Schritte sind zu durchlaufen, welche Ziele zu erreichen? Wissen wird systematisch aufgebaut.

Individualisiertes Lernen

Lerntempo und Lernweg passen sich an. Die wiederkehrende Reflexion KI-generierter Antworten stärkt kritisches Denken und Problemlösen.

Dokumentation und Nachverfolgbarkeit

Alle Beteiligten sehen, wo die oder der Auszubildende steht und wo Schwierigkeiten auftraten – gezielte Unterstützung wird möglich.

Vorbereitung auf die moderne Arbeitswelt

Wie beim Taschenrechner verschiebt sich die Kompetenz: Bedienen können und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.

Quellen: Leitfaden „Der KI-Lernfahrplan – KI-Chatbots systematisch in der Ausbildung einsetzen“, NETZWERK Q (Stand April 2026) sowie NETZWERK Q 4.0 (September 2024); Autor: Dr. Wolfgang König; König 2024, KI-Chatbot-Lernframework.

Chancen und Risiken im Lernprozess

  • Maßvoller und gut strukturierter KI-Einsatz kann lernunterstützend wirken.
  • Wer Aufgaben komplett durch KI übernehmen lässt (Offloading), lernt nichts.
  • Teufelskreis: Wer jetzt nichts lernt, kommt später erst recht nicht mit und kann die Ausgaben von KI nicht prüfen.

Forschungsgrundlage: Kulik & Fletcher (2016) zur Wirksamkeit von Tutoring-Systemen, Blanc, Reichow & Paaßen (2023) zur Bedeutung von Interaktion und Ausbildungspersonal sowie Hammond & Gibbons (2005) zur Scaffolding-Theorie: nur so viel Unterstützung wie nötig.

Rechtsrahmen

EU-KI-Verordnung (AI Act) – was für Ausbildungsbetriebe gilt

Die KI-Verordnung (KI-VO) der EU ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie reguliert KI-Systeme nach ihrem Risiko und trifft Ausbildungsbetriebe vor allem in der Rolle als Betreiber – also als Unternehmen, die fremdentwickelte KI im Betrieb einsetzen. Ein KI-System im Sinne von Art. 3 Abs. 1 KI-VO ist ein maschinengestütztes, teilautonomes System, das aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet. Reine Datenverarbeitung (z. B. Lohnabrechnungssoftware) fällt nicht darunter.

Risikoklassen

Einsatz verboten

Unannehmbares Risiko

Manipulative Systeme, Social Scoring, biometrische Identifizierung – und ausdrücklich: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 f KI-VO). Ausnahme: rein medizinische oder sicherheitstechnische Zwecke, z. B. Müdigkeitserkennung.

Streng reguliert

Hohes Risiko

Personalmanagement (Bewerberauswahl, Entscheidungen über Fortbildung, Beförderung, Kündigung, Leistungsüberwachung) und Bildung (Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Prüfungsaufsicht). Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3, wenn nur eng begrenzte Hilfsaufgaben ohne wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung.

Transparenzpflichten

Begrenztes Risiko

Chatbots, KI-generierte Texte, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes): Menschen müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte vor sich haben (Art. 50 KI-VO).

Nicht reguliert

Minimales Risiko

Die große Mehrheit der eingesetzten Systeme, z. B. KI-gestützte Spam-Filter. Keine besonderen Pflichten aus der KI-VO.

Pflichten für Ausbildungsbetriebe

  • KI-Kompetenz sicherstellen: Beschäftigte, die KI einsetzen, müssen geschult werden (Art. 4 KI-VO, gilt seit 2. Februar 2025) – ein direkter Auftrag an das Ausbildungspersonal.
  • Bestimmungsgemäße Verwendung: technische und organisatorische Maßnahmen, damit das System entsprechend der Betriebsanleitung genutzt wird (Art. 26 KI-VO).
  • Menschliche Aufsicht durch Personen mit der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis – inklusive betrieblicher Unterstützung.
  • Geeignete, repräsentative Eingabedaten sicherstellen und automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.
  • Beschäftigte und Betriebsrat vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems informieren; Mitbestimmung nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 90, 95 BetrVG bleibt bestehen.
  • Datenschutz beachten: ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO; Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse ebenfalls prüfen.
  • Laufend überwachen: bei unverhältnismäßigem Risiko System aussetzen, Anbieter informieren, bei schwerwiegenden Vorfällen die Marktüberwachungsbehörde.

Umsetzungsfristen

02.02.2025

Verbotene KI-Systeme müssen abgeschaltet sein (Art. 5); Schulungspflichten treten in Kraft (Art. 4).

02.08.2025

Weitere Teile der Verordnung, u. a. bestimmte Transparenzpflichten (Kap. III Abschn. 4, Kap. V, Art. 78).

02.08.2026

Grundsätzlich vollständige Anwendung der Verordnung.

02.08.2027

Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 müssen umgesetzt sein.

Rollen in der KI-Wertschöpfungskette

Anbieter (Art. 3 Nr. 3)

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Verkehr bringen, verkaufen oder unentgeltlich anbieten.

Betreiber (Art. 3 Nr. 4)

Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Ausbildungsbetriebe, die fremde KI-Tools nutzen, sind in der Regel Betreiber.

Vom Betreiber zum Anbieter (Art. 25)

Man wird Anbieter, wenn man ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen/Logo in Betrieb nimmt, es wesentlich ändert oder den Zweck so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird.

Wann Hochrisiko-Einstufung entfällt (Art. 6 Abs. 3)

  • Sehr spezifische, kleine Aufgabe – z. B. Erkennen von Duplikaten in vielen Bewerbungen.
  • Verbessern eines zuvor menschlich erstellten Ergebnisses – z. B. sprachliche Überarbeitung fertiger Dokumente.
  • Erkennen von Entscheidungsmustern oder Abweichungen, ohne die menschliche Beurteilung ohne Überprüfung zu ersetzen – z. B. Abweichungen vom Benotungsmuster.
  • Vorbereitende Aufgabe für eine Bewertung – z. B. Übersetzung von Originaldokumenten.

Handlungsempfehlung für den Betrieb

  1. 01Alle im Betrieb eingesetzten KI-Systeme erfassen und listen.
  2. 02Rolle klären: Ist der Betrieb Anbieter oder nur Betreiber? Anbieter wird man u. a. durch eigenes Label, wesentliche Änderungen oder Zweckänderung (Art. 25 KI-VO).
  3. 03Risiko bewerten: Entscheidend ist nicht, was das System kann, sondern wofür es eingesetzt wird.
  4. 04Pflichtenkatalog je nach Risikoklasse und Rolle erstellen.
  5. 05Schulungskonzepte für Beschäftigte und Auszubildende sowie Transparenzinformationen für Dritte entwickeln.
  6. 06Datenschutz-, Urheber- und Geheimnisschutzvorgaben mitdenken.

Quelle: BDA – Die Arbeitgeber, „EU AI Act – Was steht drin? Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) und was diese für Arbeitgeber bedeuten“, 13. November 2024. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der Verordnungstext.

Transparenzpflicht

KI-Output kennzeichnen – gilt seit 2. August 2026

Betreiber generativer KI-Systeme, die Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen, müssen diese kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Für die Ausbildung heißt das: KI-erzeugte Unterweisungsmedien, Fotos, Audios oder Videos werden erkennbar als KI-Inhalt ausgewiesen – das ist zugleich gelebtes Transparenzprinzip gegenüber Auszubildenden.

Was gekennzeichnet werden muss

  • Deep Fakes: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken.
  • KI-generierter oder manipulierter Text, der zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird – ohne menschliche Prüfung und ohne redaktionelle Verantwortung.

Die EU-Icons und ihre Verwendung

Grundlegendes Symbol („AI“)

Wenn KI an der Erstellung von Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) oder veröffentlichtem Text beteiligt war oder wenn ein eigenes Textlabel bzw. eine interaktive zweite Ebene ergänzt wird.

Beispiel: Deep-Fake-Video mit dem Hinweis „voices generated with“ plus Basissymbol.

Vollständig KI-generiert

Wenn der gesamte Inhalt vollständig von KI erzeugt wurde – ohne von Menschen geschaffene Elemente und ohne menschliche redaktionelle Kontrolle (außer dem Prompt).

Beispiel: Komplett KI-generierte Videos, KI-komponierte Musik, KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen.

Teilweise KI-modifiziert („AI MODIFIED“)

Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte teilweise mit KI verändert wurden – etwa zu einem Deepfake oder zu Text in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Beispiel: Gesichtstausch in einem authentischen Foto; leere Wohnung wird per KI möbliert.

Die Symbole sind frei verfügbar (schwarz, weiß, jeweils auch mit 50 % Transparenz) und Bestandteil des EU-Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Nutzertests zeigen: Die Erkennbarkeit steigt deutlich, wenn das Symbol mit einem Textlabel kombiniert wird.

Einschränkungen und Ausnahmen

  • Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke: Offenlegung nur in geeigneter Weise, ohne den Genuss des Werks zu behindern.
  • Gesetzlich zugelassene Nutzung zur Aufdeckung, Verhinderung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten.
  • KI-generierter Text, der menschlich geprüft wurde und für den eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Quelle: Europäische Kommission, „EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“ / Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Abschnitt 2).

Art. 4 KI-VO

KI-Kompetenz im Ausbildungsbetrieb aufbauen

Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. „KI-Kompetenz“ (Art. 3 Nr. 56 KI-VO) meint die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, KI sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglicher Schäden bewusst zu sein. Für Ausbilder:innen ist das ein direkter Qualifizierungsauftrag – auch gegenüber Auszubildenden.

Vier Grundsteine

01

Individuellen Bedarf ermitteln

Wer entwickelt, betreibt oder nutzt welche KI-Systeme, zu welchem Zweck – und welche Risiken sind damit verbunden?

02

Maßnahmen ausgestalten

Vorkenntnisse, Ausbildung und Tätigkeit der Personen, Einsatzkontext, Risiko und die eigene Rolle in der KI-Wertschöpfungskette berücksichtigen.

03

Regelmäßig auffrischen

KI-Kompetenz ist ein kontinuierlicher Prozess: Begriff, Nutzungskontext und Technologie verändern sich laufend.

04

Dokumentieren

Art der Maßnahmen, inhaltlicher und zeitlicher Umfang sowie teilnehmende Personen festhalten – als Nachweis der Erfüllung von Art. 4 KI-VO.

Was die KI-VO ausdrücklich nicht verlangt

  • Keine formalisierten oder standardisierten Trainingsmaßnahmen vorgeschrieben.
  • Keine (externe) Zertifizierung der durchgeführten Maßnahmen erforderlich.
  • Kein verpflichtender KI-Beauftragter.
  • Keine regelmäßigen Vorabprüfungen durch Aufsichtsbehörden – ein Mangel an KI-Kompetenz kann aber als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Empfohlen wird ein interdisziplinärer und stufenweiser Aufbau: technische, rechtliche und ethische Aspekte zusammen denken und die Inhalte an Vorkenntnisse und Tätigkeit anpassen. Formate reichen vom Selbstlernkurs über Workshops bis zu mehrstufigen Fortbildungsprogrammen, intern wie extern. Kostenfreie Unterstützung bieten u. a. das AI Office der EU-Kommission (KI-Pakt), die European Digital Innovation Hubs, die KI-Trainer:innen der Mittelstand-Digital Zentren und der KI-Campus.

Quelle: Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“, Juni 2025. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.