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Ablauf der Ausbildereignungsprüfung

So läuft die AdA-Prüfung bei der IHK ab: schriftlicher Teil am Tablet, praktischer Teil mit Unterweisung oder Präsentation. Die folgenden Angaben orientieren sich am Merkblatt der IHK Ostwestfalen – Gebühren und Termine können je nach Kammer leicht abweichen.

Prüfungsgebühr

132,00 €

Teilwiederholung: 66,00 € (50 %)

Schriftlich

3 Stunden

80 Multiple-Choice-Fragen am Tablet

Praktisch

15 + 15 Min.

Unterweisung/Präsentation + Prüfungsgespräch

Bestehen

min. 50 Punkte

in allen Handlungsbereichen

Schriftliche Prüfung

  • Dauer: 180 Minuten (3 Stunden), Durchführung am Tablet.
  • Der Aufgabensatz besteht aus mehreren Ausgangssituationen mit insgesamt etwa 80 Multiple-Choice-Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern.
  • Je Aufgabe ist mindestens eine Lösung richtig; die Anzahl der richtigen Lösungen wird angegeben.
  • Bewertung nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip: nur vollständig richtig markierte Aufgaben zählen. Maximal 100 Punkte, mindestens 50 Punkte zum Bestehen.
  • Am Tablet sind erreichbare Punkte, Gesamtzahl und bereits beantwortete Aufgaben sichtbar. Du kannst blättern, die Reihenfolge frei wählen und Antworten bis zur Abgabe ändern; vor Ablauf der Zeit kommt ein automatischer Hinweis.
  • Das Ergebnis liegt direkt nach Beendigung vor und wird nach Abgabe der Tablets mitgeteilt.
  • Bei 49 Punkten oder weniger wird der schriftliche Teil schriftlich wiederholt – eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
Prüfungssimulation starten

Praktische Prüfung

  • Durchführung einer Ausbildungseinheit oder Präsentation einer Ausbildungssituation (max. 15 Minuten).
  • Anschließendes ca. 15-minütiges Prüfungsgespräch – insgesamt höchstens 30 Minuten.
  • Gewichtung 50 / 50, insgesamt 100 Punkte, mindestens 50 Punkte zum Bestehen.
  • Nachzuweisen sind: Planen – Durchführen – Kontrollieren einer Ausbildungssituation.

Handlungsbereiche der Prüfung

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen
Zu den Lernmodulen →

Termine, Befreiung & Wiederholung

  • Schriftliche Prüfung in der Regel in der ersten Woche jedes Monats (Januar: zweite Woche), vorzugsweise dienstags und/oder mittwochs; die praktische Prüfung folgt in den Wochen danach.
  • Befreiung: Absolventinnen und Absolventen von IHK-Fortbildungs­prüfungen (z. B. Wirtschaftsfachwirt/-in, Bankfachwirt/-in, Handelsfachwirt/-in, Industriefachwirt/-in, Technische/-r Fachwirt/-in, Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation) können auf Antrag vom schriftlichen Teil befreit werden – Fachwirtezeugnis der Anmeldung beifügen.
  • Wiederholung: Nicht bestandene Prüfungen und Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden, frühestens zum nächsten Prüfungstermin. Ein mindestens ausreichender selbstständiger Prüfungsteil muss auf Antrag nicht wiederholt werden, wenn die Anmeldung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Für die praktische Prüfung darf das alte Thema überarbeitet oder ein neues gewählt werden.
  • Zeugnis: Nach Bestehen erhältst du ein Zeugnis sowie ein weiteres mit den erzielten Punkten/Noten per Post.

Ablauf am Prüfungstag

  • Personalausweise einpacken und vorzeigen: Bring deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne gültigen Lichtbildausweis ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
  • Frühzeitig am Prüfungsort einfinden – Meldezeit und Raumangabe stehen auf deinem Zulassungsschreiben.
  • Erlaubte Hilfsmittel (Taschenrechner, Stift, Papier) vorab prüfen; Smartphones und Smartwatches müssen abgeschaltet und außer Reichweite bleiben.
  • Nach der Identitätskontrolle Platz nehmen, die Anleitung der Aufsichtsperson beachten und das Tablet-Prüfungssystem erst starten, wenn dazu aufgefordert wird.

Quellen: Merkblatt zur Ausbildereignungsprüfung, IHK Ostwestfalen (Nr. 6735816) sowie „Handreichung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung“, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Ausgabe 14, Stand Dezember 2025. Gebühren, Termine und Details sind bei der zuständigen IHK zu bestätigen.