Praktische AEVO-Prüfung im Detail
Anforderungen an Unterweisungsentwurf, Durchführung bzw. Präsentation und Fachgespräch – aufbereitet nach der IHK-Handreichung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausgabe 14, Stand Dezember 2025).
So formulierst du das Lernziel: vom Ausbildungsrahmenplan zum Feinlernziel
Der Weg ist eine Übersetzung vom Ausbildungsrahmenplan in beobachtbares Verhalten.
- Richtlernziel – die große Richtung. Beispiel: „Kundenorientierte Kommunikation“.
- Groblernziel – meist aus dem Ausbildungsrahmenplan übernommen. Im Entwurf wird das Thema aus dem Ausbildungsrahmenplan als Grobziel angegeben. Beispiel: „Kunden situationsgerecht informieren und beraten“.
- Feinlernziel – konkret und prüfbar: Was soll die/der Auszubildende nach genau dieser Unterweisung können? Es beschreibt das Verhalten nach dem Lernprozess, wahrnehmbar und überprüfbar.
- Lernerfolgskontrolle – Woran erkenne ich, dass das Feinlernziel erreicht wurde?
Formel für das Feinlernziel
Inhalt + Verhalten + Bedingung + Beurteilungsmaßstab
„Der Auszubildende kann nach der Unterweisung ein telefonisches Kundengespräch anhand des betrieblichen Gesprächsleitfadens selbstständig, vollständig und unter Einhaltung der vereinbarten Servicestandards durchführen.“
| Inhalt | telefonisches Kundengespräch |
| Verhalten | durchführen |
| Bedingung | anhand des betrieblichen Gesprächsleitfadens |
| Beurteilungsmaßstab | selbstständig, vollständig, nach Servicestandards |
Damit lässt sich hinterher prüfen: Kann sie/er es – oder noch nicht?
Vier Denkfragen
- Was steht im Ausbildungsrahmenplan? (Ausgangspunkt)
- Welche konkrete berufliche Tätigkeit steckt dahinter? (raus aus der Verordnung, rein in den Betriebsalltag)
- Was soll die/der Auszubildende anschließend sichtbar tun können? (beobachtbares Verb)
- Woran erkenne ich gute Leistung? (Beurteilungsmaßstab)
Das passt zur AEVO: In Handlungsfeld 3 werden aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen konkrete Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelt.
Verben
Gut: durchführen, erstellen, auswählen, erklären, zuordnen, prüfen, montieren, ausfüllen, berechnen, vergleichen, dokumentieren, kontrollieren, präsentieren
Schwierig: kennen, wissen, verstehen, kennenlernen – „verstehen“ lässt sich kaum beobachten.
Statt „Der Auszubildende versteht die Rechnungserstellung“ besser: „Der Auszubildende kann eine Kundenrechnung anhand der vorliegenden Auftragsdaten selbstständig und fehlerfrei erstellen.“
Merkhilfe
Richtlernziel → Groblernziel → betriebliche Situation → beobachtbare Handlung → Qualitätsmaßstab → Feinlernziel
Was soll sie/er tun können, womit, wie selbstständig und wie gut?
Beispiel komplett
- Richtlernziel: Kundenorientierung
- Groblernziel: Kunden beraten und informieren
- Betriebliche Situation: Ein Kunde meldet telefonisch eine technische Störung.
- Feinlernziel: Der Auszubildende kann nach der Unterweisung eine telefonische Störungsmeldung mithilfe des betrieblichen Ticketsystems selbstständig, vollständig und gemäß den festgelegten Servicestandards aufnehmen.
- Lernerfolgskontrolle: Der Auszubildende bearbeitet einen neuen Beispielfall selbstständig.
Das Feinlernziel entsteht aus dem Groblernziel durch Konkretisierung auf eine einzelne, beobachtbare berufliche Handlung.
Gesamtdauer
max. 30 Min.
15 Min. Praxis + 15 Min. Fachgespräch
Gewichtung
50 / 50
Durchführung/Präsentation & Fachgespräch
Punkte
100
mind. 50 Punkte zum Bestehen
Auszubildende
1 – 3
Rollenübernahme möglich
Zwei Wege: Durchführung oder Präsentation
Nach § 4 Abs. 3 AEVO besteht die praktische Prüfung aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Anstelle der Präsentation kann eine praktische Ausbildungssituation durchgeführt werden.
- Durchführung: reale Ausbildungseinheit mit „Auszubildenden“, Aktivität des Ausbilders muss erkennbar und bewertbar sein.
- Präsentation: zusätzlich zeitliche Gliederung darstellen; ein Vortrag ohne visuelle Hilfsmittel (Flipchart, Pinnwand, Objektkamera, Laptop) erfüllt die Kriterien nicht. Ein Laptop wird von der IHK nicht gestellt.
Mögliche Ausbildungssituationen
- Gespräch über konkretes Fehlverhalten (Kritikgespräch)
- Einweisung von Ausbildungsbeauftragten
- Abstimmung eines gemeinsamen Projekts mit der Berufsschule
- Einführung eines neuen Ausbildungsberufs im Betrieb
- Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
- Planung einer Ausbildungsreihe
- Beurteilungsgespräch mit dem/der Auszubildenden
- Ausbildungseinheit (klassischer Fall)
Isolierte Handlungen (z. B. bloßes Ausfüllen eines Formulars) sind ungeeignet – gefragt ist eine berufliche Handlungssituation mit Berufsbezug, Sinn- und Problemgehalt.
Aufbau des Unterweisungsentwurfs
- Allgemeine Angaben: Name, Ausbildungsberuf, Thema und Themeneinordnung (Auszug aus der Ausbildungsordnung beifügen), Anzahl der Auszubildenden, Ausbildungsstand (Monat des Ausbildungsjahres), Lernort, Zeitdauer (max. 15 Minuten)
- Kurzanalyse der Lerngruppe und der Lernvoraussetzungen
- Didaktische Entscheidungen / Einordnung der Stoffauswahl (vorherige und nachfolgende Unterweisung)
- Handlungskompetenz: Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz mit Begründung
- Methodische Entscheidungen / Methodenwahl mit Begründung
- Motivation und Problembewusstsein
- Sicherung des Lernerfolgs / Lernerfolgskontrolle
- Planungsskizze: lfd. Nr. · Phasen und Inhalte · Unterweisungsmethoden · Medien/Ausbildungsmittel
Der Entwurf kann digital eingereicht werden. Auf dem Deckblatt stehen Prüfungsdatum, Name, Geburtsdatum, Art der Prüfung (Durchführung/Präsentation), Thema und die unterschriebene Erklärung der eigenständigen Erstellung.
Fachgespräch – typische Fragerichtungen
- Phasen der Unterweisung
- Strukturierung bzw. Ablauf
- Gestaltung von Medien und Arbeitsmitteln
- Adressatenanalyse
- Didaktische Entscheidungen
- Methodische Entscheidungen
- Handlungskompetenzen
- Motivation
- Themenwahl / Ausbildungssituation
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Berufs- und Arbeitspädagogik
Bewertet werden außerdem Selbsteinschätzung/Reflexion, der Umgang mit Hinweisen und Einwendungen sowie das Gesamtverhalten.
Handlungsorientiert unterweisen
Die Ausbildungseinheit muss mit einer konkreten betrieblichen Handlungssituation verbunden sein: Welche Kompetenzen sind nötig, um den Anforderungen einer Arbeitssituation oder eines Arbeitsplatzes gerecht zu werden? Leitende Fragen bei der Konstruktion:
- Gibt es einen direkten Berufs- bzw. Arbeitsbezug dieser Handlung?
- Lässt die Situation einen Sinn- bzw. Anforderungscharakter erkennen, der stabile Lernmotivation erzeugt?
- Enthält die Situation einen Problemgehalt für den/die Auszubildende(n)?
Das Thema muss sich schlüssig aus dem betrieblichen Ausbildungsplan bzw. dem Ausbildungsrahmenplan ableiten lassen. Die Unterweisung ist in der Vernetzung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz darzustellen – mit konkretem Bezug zur Lernsituation.
Beispiele beruflicher Handlungssituationen
- Kundenaufträge bearbeiten (z. B. eine spezielle Elektroinstallation)
- Meldungen der Qualitätskontrolle bearbeiten (z. B. zu hohe Ausschussraten)
- Kundenanfragen bearbeiten (Rückruf, Antwortschreiben, technische Information)
- Brandschutzauflagen umsetzen
- Kundenreklamation bearbeiten
- Schadensersatzforderungen bearbeiten
- Möglichkeit eigener Reparaturarbeiten abwägen
- Arbeitsabläufe optimieren (z. B. Bildung von Teams)
Motivation: intrinsisch und extrinsisch
Motivation heißt, während des gesamten Lernvorgangs eine positive Lernhaltung zu schaffen: Interesse wecken, begeistern, vorhandenes Interesse entdecken und fördern.
- Intrinsisch: Der Grund liegt in der Handlung selbst – der fertige Kerzenständer nach dem Montieren, die nutzbare Excel-Tabelle nach der Berechnung. Führt in der Regel zu besseren Lernergebnissen.
- Extrinsisch: Lernen wegen positiver Folgen oder zur Vermeidung negativer Konsequenzen – Anerkennung, Belohnung, Bestehen der Abschlussprüfung.
Die Phase der Motivation darf in keiner Unterweisung fehlen – zu Beginn und im Verlauf.
Methodenwahl & Lernerfolgssicherung
- Adressatenbezug, Lerntempo und Ausgangssituation beachten: Fördert die Methode Selbstständigkeit und Eigenaktivität? Ein Methodenwechsel kann wesentlich beitragen.
- Auch in 15 Minuten sind komplexere Methoden (oder Teile davon) möglich – Leittext-, Projekt-, Fallmethode, Rollenspiel, Beobachtung.
- Die Aktivität des Ausbilders muss erkennbar und bewertbar sein.
- Jede Lerneinheit braucht eine Sicherung des Lernerfolgs als Rückmeldung darüber, ob das Ziel erreicht wurde.
Andere Ausbildungssituationen: Gliederung
Wird statt der Ausbildungseinheit eine andere Ausbildungssituation gewählt (z. B. Kritikgespräch, Einweisung von Ausbildungsbeauftragten), dienen diese Punkte als Orientierung für Planung und Durchführung:
- Allgemeine Angaben: Name, Thema, Adressatenkreis, Veranstaltungsort, Zeitdauer (max. 15 Minuten)
- Beschreibung und Charakterisierung der Ausgangssituation (z. B. Einrichtung eines neuen Ausbildungsgangs, Kritikgespräch)
- Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung
- Zielformulierung (zu vermittelnde Qualifikation, Erwartungen, Gesprächsziel, angestrebte Ergebnisse)
- Didaktische Entscheidungen
- Methodische Entscheidungen
- Lösungsalternative mit Begründung (Erläuterung der eigenen Lösung)
Beurteilungsbogen: Durchführung
- 5Eröffnung (Begrüßung, Zeitrahmen)
- 40Durchführung: Ziel, Adressatenbezug, Phasen, Übung/Transfer, Themeneinordnung, Arbeitssicherheit, Didaktik/Methodik, Handlungskompetenz, Motivation, Lern- und Arbeitsmittel, Lernerfolgskontrolle, Führungsverhalten, Medien
- 5Gesamtverhalten (Mimik, Gestik, Blickkontakt, freies Sprechen)
- 50Fachgespräch (Reflexion, Umgang mit Einwänden, Fachfragen)
Beurteilungsbogen: Präsentation
- 5Eröffnung (Begrüßung, Thema & Ziel, Zeitrahmen)
- 15Ausgangssituation (Betrieb, Ausbildungsordnung, Adressatenanalyse, Rahmenbedingungen, didaktisch-methodische Entscheidungen, Kompetenzzuwachs)
- 20Darstellung des Ablaufs (Phasen, Ausbilder-/Azubi-Verhalten, Motivation, Aktivierung, Kommunikation, Lernmittel, Lernerfolgssicherung)
- 5Medieneinsatz (Aufbau, Layout, Anschaulichkeit, Strukturierung)
- 5Gesamtverhalten
- 50Fachgespräch
Bewertungsschlüssel (Punkte / Note)
| 100 – 92 | sehr gut |
| 91 – 81 | gut |
| 80 – 67 | befriedigend |
| 66 – 50 | ausreichend |
| 49 – 30 | mangelhaft |
| 29 – 0 | ungenügend |
Wiederholungsprüfung (§ 26 Prüfungsordnung)
- Nicht bestandene Prüfungen und Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden.
- Es gilt jeweils das in der Wiederholungsprüfung erzielte Ergebnis.
- Ein bestandener (mindestens ausreichender) selbstständiger Prüfungsteil muss auf Antrag nicht wiederholt werden, wenn die Anmeldung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.
- Ein nicht bestandener schriftlicher Teil (49 Punkte oder weniger) wird schriftlich wiederholt – eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
- Wiederholung frühestens zum nächsten Prüfungstermin.
Quelle: „Handreichung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung“, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Ausgabe 14, Stand Dezember 2025. Die Bewertungskriterien und ihre Gewichtung sind ein Vorschlag des Prüfungsausschusses; Details können je nach Kammer abweichen.
