Das duale System – zwei Lernorte, ein Ziel
Betrieb und Berufsschule bilden gemeinsam aus – auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage.
Die duale Berufsausbildung verbindet die betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (Bundesrecht) mit dem Unterricht in der Berufsschule nach den Schulgesetzen der Länder. Beide Lernorte arbeiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Methoden auf dasselbe Ziel hin: die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden.
Der Begriff „dual“ steht für eine ganze Reihe von Dualitäten: zwei Lernorte, zwei Gesetzgeber, zwei didaktische Grundlagen, zwei Aufsichtsinstanzen und eine Doppelrolle der Lernenden als Auszubildende und zugleich Berufsschülerinnen und Berufsschüler.
Im Betrieb werden betriebsbezogene, konkrete Fertigkeiten und Kenntnisse auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans vermittelt (Beispiel Kaufleute für Büromanagement: „Entgeltformen im Ausbildungsbetrieb erläutern“). Die Berufsschule vermittelt dazu betriebsunabhängige, grundlegende berufsbezogene Inhalte nach Rahmenlehrplan (Beispiel: „Grundzüge der Entgeltformen unterscheiden und die Problematik der gerechten Abstufung erörtern“).
Rechtsgrundlagen: BBiG §§ 1, 2, 14, 15 · Schulgesetze der Länder · KMK-Rahmenlehrpläne
Prüfungstipp: Prüfungsklassiker: Nennen Sie drei Dualitäten des dualen Systems und ordnen Sie Rechtsgrundlage sowie Aufsicht dem jeweiligen Lernort zu.
