1. Fortbildungsstufe
Geprüfte:r Berufsspezialist:in
Unterhalb des Bachelor-Niveaus angesiedelt. Die Qualifikationen erweitern und vertiefen die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen und vermitteln neue Inhalte; allein mit der Ausbildung sind sie nicht erreichbar. Verordnet wird diese Stufe nur bei klarem Bedarf am Arbeitsmarkt, in der Regel gemeinsam mit einem Abschluss der zweiten Stufe.
- Regelzugang
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Rechtsgrundlage
- § 53b BBiG / § 42b HwO
- Beispiele
- Geprüfte:r Servicetechniker:in · Geprüfte:r Fachberater:in
