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Wissen · Karrierewege

Höherqualifizierende Berufsbildung.

Was kommt nach der Ausbildung? Die drei Fortbildungsstufen nach BBiG und HwO, ihre Abschlussbezeichnungen, die Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen im DQR und der Weg, auf dem eine Fortbildungsordnung entsteht. Prüfungsrelevant für das Handlungsfeld „Ausbildung abschließen“ und für die Beratung deiner Auszubildenden.

Drei Stufen

Karriere mit Beruf

Mit der BBiG-Novelle 2020 wurde das Drei-Stufen-Modell gesetzlich verankert. Der Begriff „Aufstiegsfortbildung“ wurde durch „höherqualifizierende Berufsbildung“ ersetzt, und jede Stufe erhielt eine einheitliche Abschlussbezeichnung.

01

1. Fortbildungsstufe

Geprüfte:r Berufsspezialist:in

DQR 5mind. 400 Stunden

Unterhalb des Bachelor-Niveaus angesiedelt. Die Qualifikationen erweitern und vertiefen die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen und vermitteln neue Inhalte; allein mit der Ausbildung sind sie nicht erreichbar. Verordnet wird diese Stufe nur bei klarem Bedarf am Arbeitsmarkt, in der Regel gemeinsam mit einem Abschluss der zweiten Stufe.

Regelzugang
Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Rechtsgrundlage
§ 53b BBiG / § 42b HwO
Beispiele
Geprüfte:r Servicetechniker:in · Geprüfte:r Fachberater:in
02

2. Fortbildungsstufe

Bachelor Professional

DQR 6mind. 1.200 Stunden

Zielt auf Fach- und Führungsfunktionen, in denen Leitungsprozesse eigenständig gesteuert und ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Gleichwertig zum akademischen Bachelor auf DQR-Niveau 6.

Regelzugang
Ausbildungsabschluss oder Abschluss der 1. Fortbildungsstufe
Rechtsgrundlage
§ 53c BBiG / § 42c HwO
Beispiele
Fachwirt:in · Industrie-, Fach- und Handwerksmeister:in · Operative Professionals (IT)
03

3. Fortbildungsstufe

Master Professional

DQR 7mind. 1.600 Stunden

Qualifiziert für die verantwortliche Führung von Organisationen sowie die Bearbeitung neuer, komplexer Aufgaben wie die Entwicklung von Verfahren und Produkten. Alternative zu Hochschulabschlüssen auf Masterniveau.

Regelzugang
Abschluss der 2. Fortbildungsstufe
Rechtsgrundlage
§ 53d BBiG / § 42d HwO
Beispiele
Geprüfte:r Betriebswirt:in – Master Professional in Business Management · Geprüfte:r Berufspädagog:in · Strategische:r Professional (IT)

Der Mindestlernumfang unterscheidet nicht zwischen Unterricht, Selbstlernen und Praxis. Alle drei Stufen sind konsekutiv über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.

Gleichwertigkeit

Formale Abschlüsse auf den DQR-Ebenen 4 bis 7

Der Deutsche Qualifikationsrahmen ordnet formale Qualifikationen acht Niveaustufen zu – unterteilt in Fachkompetenz (Wissen, Fertigkeiten) und personale Kompetenz (Sozialkompetenz, Selbstständigkeit). Berufliche und akademische Abschlüsse stehen dort gleichwertig nebeneinander. Wichtig: Der DQR ist ein Transparenzinstrument, aus dem keine Berechtigungen folgen.

DQRFortbildung nach BBiG/HwOFachschulenDuales/Triales StudiumHochschulstudium
7Master Professional (neu), Betriebswirt:in, Berufspädagog:in, Strategische:r Professional—Master praxisintegrierendMaster
6Bachelor Professional (neu), Meister:in, Fachwirt:in, Operative IT-ProfessionalsFachschulabschlüsse, z. B. Techniker:in, Erzieher:inBachelor ausbildungs- bzw. praxisintegrierend (trial: plus Fortbildung)Bachelor
5Berufsspezialist:in (neu), Fachberater:in, Servicetechniker:in———
4Duale Ausbildungsberufe (3 bis 3,5 Jahre)——Allgemeine Hochschulreife

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Zuordnung zum DQR erfolgt erst im Nachgang zum Ordnungsverfahren und wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Alle acht DQR-Niveaus und die offizielle Zuordnungsliste (Stand 08/2025) →

Regelungswege

Vier Wege zum anerkannten Abschluss

Fortbildungsordnungen des Bundes

§§ 53–53d BBiG, §§ 42–42d HwO

Bundesweit gültige Rechtsverordnungen. Sie werden im Ordnungsverfahren unter Federführung des BIBB erarbeitet und vom zuständigen Bundesministerium (meist BMBF) erlassen.

Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen

§ 54 BBiG, § 42f HwO

Kammerregelungen für den jeweiligen Geltungsbereich – zulässig, solange keine bundesweite Regelung für den Abschluss existiert.

Meisterprüfungsverordnungen im Handwerk

§ 45 Abs. 1, § 51a Abs. 2 HwO

Regeln die Anforderungen der Meisterprüfung in Gewerben der Anlagen A und B zur HwO. Sie entstehen nicht im Sachverständigenverfahren des BIBB.

Bildungsgänge der Fachschulen

Landesrecht

Fachschulen und Fachakademien der Länder, z. B. „Staatlich geprüfte:r Techniker:in“ oder Erzieher:in. Auch sie dürfen die neuen Abschlussbezeichnungen nutzen.

Nachlesen: BBiG im Volltext · Handwerksordnung · Schulwesen & duales System

Entstehung

So entsteht eine Fortbildungsordnung

Wie in der Ordnungsarbeit der Ausbildungsberufe gilt das Konsensprinzip: Ohne Zustimmung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wird keine Verordnung erlassen.

  1. 01

    Vorverfahren

    • Initiative der Spitzenorganisationen der Sozialpartner
    • Stellungnahmen werden vom zuständigen Bundesministerium eingeholt
    • Weisung an das BIBB (Weisungsverfahren) oder Ministerverfahren
  2. 02

    Hauptverfahren (i. d. R. 12 Monate)

    • Projektbeginn im BIBB, Berufung der Sachverständigen des Bundes
    • Erarbeitung des Verordnungsentwurfs nach dem Konsensprinzip
    • Anhörung der Spitzenorganisationen und des BIBB-Hauptausschusses
  3. 03

    Erlass

    • Erlass durch das zuständige Bundesministerium (i. d. R. BMBF)
    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
    • Rahmenplan der Kammerorganisationen als unverbindliche Empfehlung
Inhalt

Was eine Fortbildungsordnung festlegen muss

§ 53 Abs. 2 BBiG / § 42 Abs. 2 HwO

  • Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  • Fortbildungsstufe
  • Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfung
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
  • Prüfungsverfahren

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung gliedert sich in Prüfungsteile, Prüfungsbereiche und Qualifikationsinhalte. In der Praxis kommen mindestens zwei Prüfungsinstrumente zum Einsatz – etwa schriftlich zu bearbeitende Aufgaben und ein Fachgespräch, oft kombiniert mit einer Präsentation oder einer Projektarbeit. Die Gewichtung der Bereiche ergibt zusammen 100 %.

Der Rahmenplan der Kammerorganisationen ist nicht Bestandteil der Verordnung und rechtlich unverbindlich.

Für die Prüfung

Prüfungsmerksätze

  • Die Fortbildungsordnung enthält – anders als die Ausbildungsordnung – keinen Rahmenplan und kein Curriculum. Geregelt sind nur Prüfung und Zulassung.
  • Der Weg zur Prüfung ist frei: Vorbereitungskurse sind Marktangebote und für die Zulassung ohne Bedeutung.
  • Der DQR ist ein Transparenzinstrument – aus der Zuordnung folgen keine Berechtigungen.
  • Meister:innen im Handwerk dürfen den Titel „Bachelor Professional“ zusätzlich und rückwirkend führen.
  • Die Ausbildereignung (AEVO) kann Bestandteil eines Fortbildungsabschlusses sein; Befreiungen vom schriftlichen Teil sind möglich.
  • Alle drei Stufen sind konsekutiv über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.

Quellen: BIBB, „Höherqualifizierende Berufsbildung: Karriere mit Beruf“; BIBB (Hrsg.), „Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen“, 2. Auflage, Bonn 2023 (CC BY-SA 4.0).