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Handlungsfeld 3 · Thema 3.3

Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Aus Ausbildungsplan und Arbeitsprozessen werden lernwirksame, prüfungsrelevante Aufgaben für Auszubildende abgeleitet.

Betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben verbinden die Vorgaben des Ausbildungsplans mit realen Arbeits- und Geschäftsprozessen. Ziel ist nicht bloß Beschäftigung, sondern der planmäßige Aufbau beruflicher Handlungsfähigkeit: Auszubildende sollen typische Aufgaben zunehmend selbstständig, fachgerecht, sicher und verantwortungsbewusst bearbeiten.

Kernpunkte

• Ausgangspunkt ist der betriebliche Ausbildungsplan. Er konkretisiert den Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufs für den Betrieb und ordnet Inhalte zeitlich und sachlich.

• Geeignete Aufgaben werden aus echten betrieblichen Prozessen abgeleitet, z. B. Kundenauftrag bearbeiten, Ware prüfen, Angebot erstellen, Maschine einrichten oder Reklamation dokumentieren.

• Jede Lern- und Arbeitsaufgabe braucht ein klares Lernziel: Was soll der Auszubildende danach wissen, können oder beurteilen können? Lernziele sollten beobachtbar und überprüfbar formuliert sein.

• Die Aufgabe muss zum Ausbildungsstand passen. Sie darf weder unterfordern noch überfordern und soll einen erkennbaren Lernfortschritt ermöglichen.

• Bewährt ist die Orientierung an der vollständigen Handlung: informieren, planen, entscheiden, ausführen, kontrollieren und bewerten. So werden Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz gefördert.

• Der Ausbilder legt Rahmenbedingungen fest: Arbeitsauftrag, benötigte Materialien, Zeitrahmen, Qualitätsanforderungen, Sicherheitsregeln, Ansprechpartner und Kriterien der Erfolgskontrolle.

• Lernaufgaben sollen zunehmend komplexer werden: anfangs stark angeleitet, später teilselbstständig und schließlich selbstständig mit Auswertung.

• Wichtig ist die Reflexion: Nach der Aufgabe werden Ergebnis, Vorgehen, Fehler, Verbesserungen und Transfer auf ähnliche Situationen besprochen.

• Arbeitsaufgaben dürfen nicht nur der Arbeitsleistung des Betriebs dienen. Sie müssen einen Ausbildungszweck haben und in den Ausbildungsplan passen.

• Bei Jugendlichen sind Arbeitszeit, Pausen, gefährliche Arbeiten und Aufsicht besonders zu beachten.

Rechtsgrundlagen

• BBiG § 5: Ausbildungsordnungen enthalten u. a. Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

• BBiG § 11 Abs. 1 Nr. 1: Die Vertragsniederschrift muss Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung enthalten.

• BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 1: Ausbildende müssen dafür sorgen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird.

• BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 5: Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

• AEVO § 3 Abs. 1 Nr. 3: Ausbilder müssen Ausbildung durchführen können; dazu gehört die Entwicklung und Gestaltung betrieblicher Lern- und Arbeitsaufgaben.

• JArbSchG §§ 8, 11, 13, 14 und 22: Regeln zu Arbeitszeit, Ruhepausen, Freizeit, Nachtruhe und gefährlichen Arbeiten bei Jugendlichen.

• BetrVG § 98: Besteht ein Betriebsrat, hat er bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen.

Prüfungstipp

In der AEVO-Prüfung sollte deutlich werden: Eine gute Lernaufgabe ist aus dem Ausbildungsplan abgeleitet, betrieblich realistisch, rechtlich zulässig, methodisch geplant und wird ausgewertet. Nenne immer Lernziel, Ablauf, Unterstützung, Kontrolle und Reflexion.

Wichtige Begriffe

Betrieblicher Ausbildungsplan

Betriebsspezifische Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans. Er legt fest, wann und wo welche Ausbildungsinhalte im Betrieb vermittelt werden.

Lern- und Arbeitsaufgabe

Praxisnahe Aufgabe mit erkennbarem Ausbildungszweck. Sie verbindet produktive Tätigkeit mit geplantem Kompetenzerwerb.

Berufliche Handlungsfähigkeit

Fähigkeit, berufliche Aufgaben selbstständig, fachgerecht und verantwortungsbewusst zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.

Vollständige Handlung

Didaktisches Modell mit den Schritten informieren, planen, entscheiden, ausführen, kontrollieren und bewerten. Es fördert selbstständiges berufliches Handeln.

Lernziel

Beschreibung des angestrebten Lernergebnisses. Es macht deutlich, welche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten nach der Aufgabe beherrscht werden sollen.

Alle Ausbildungsmethoden ausführlich erklärt – mit Ablauf, Eignung, Vorteilen, Grenzen und Prüfungstipp.Zu den Ausbildungsmethoden
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