Eine erfolgreiche Abschlussprüfung entsteht nicht erst kurz vor dem Termin. Ausbilder planen die Vorbereitung frühzeitig, gleichen Ausbildungsstand und Prüfungsanforderungen ab und unterstützen Auszubildende fachlich, organisatorisch und motivierend bis zum Ausbildungsende.
Kernpunkte
• Ausbildungsstand prüfen: Ausbildungsrahmenplan, betrieblicher Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweise werden mit den tatsächlich vermittelten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten abgeglichen. Lücken werden gezielt geschlossen.
• Prüfungsanforderungen klären: Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, gestreckte Abschlussprüfung, praktische Prüfungsformen, schriftliche Bereiche, Gewichtungen und Bestehensregeln müssen bekannt sein.
• Lernplan erstellen: Gemeinsam mit dem Auszubildenden werden Termine, Lernziele, Wiederholungsphasen, Übungsaufgaben und betriebliche Einsatzzeiten festgelegt. Wichtig sind realistische Etappen und regelmäßige Erfolgskontrollen.
• Praxisnah vorbereiten: Typische Prüfungsaufgaben, Fachgespräche, Arbeitsproben, Präsentationen oder Kundenaufträge werden unter prüfungsähnlichen Bedingungen geübt. Feedback sollte konkret, wertschätzend und handlungsorientiert sein.
• Lernschwierigkeiten erkennen: Bei Leistungsdefiziten helfen Ursachenanalyse, Zusatzübungen, Lernpartnerschaften, Nachhilfe, ausbildungsbegleitende Unterstützung und Gespräche mit Berufsschule oder zuständiger Stelle.
• Anmeldung sicherstellen: Der Ausbildende sorgt rechtzeitig für die Anmeldung zur Abschlussprüfung und prüft, ob Zulassungsvoraussetzungen wie Ausbildungszeit, Zwischenprüfung bzw. Teil 1, Ausbildungsnachweise und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses erfüllt sind.
• Freistellung organisieren: Auszubildende sind für Prüfungen freizustellen. Der Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist ebenfalls besonders zu beachten.
• Ausbildungsende begleiten: Bei Bestehen endet das Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen kann der Auszubildende die Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen, höchstens um ein Jahr.
• Zeugnis und Perspektive: Zum Abschluss ist ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Zusätzlich sollten Anschlussbeschäftigung, Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten besprochen werden.
Rechtsgrundlagen
• § 14 BBiG: Pflichten des Ausbildenden, insbesondere planmäßige Ausbildung, charakterliche Förderung, kostenlose Ausbildungsmittel und Anhalten zum Führen der Ausbildungsnachweise.
• § 15 BBiG: Freistellung und Anrechnung für Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen.
• § 16 BBiG: Anspruch auf ein Zeugnis nach Beendigung der Berufsausbildung.
• § 21 Abs. 2 und 3 BBiG: Ende des Ausbildungsverhältnisses bei Bestehen; Verlängerung bei Nichtbestehen auf Verlangen des Auszubildenden.
• §§ 37, 38 BBiG: Abschlussprüfung und Prüfungsgegenstand.
• §§ 43–46 BBiG: Zulassung zur Abschlussprüfung und Entscheidung über die Zulassung.
• § 10 JArbSchG: Freistellung Jugendlicher für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
• §§ 96–98 BetrVG: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Berufsbildung, soweit ein Betriebsrat besteht.
• § 3 AEVO: Handlungsfeld „Ausbildung abschließen“, insbesondere Prüfungsvorbereitung, Anmeldung, Zeugnis und Beratung zu Entwicklungsmöglichkeiten.
Prüfungstipp
In der AEVO-Prüfung wird häufig erwartet, dass Sie nicht nur Lernmethoden nennen, sondern auch rechtssicher handeln: Zulassung prüfen, Anmeldung fristgerecht veranlassen, Freistellung beachten, Ausbildungsnachweise kontrollieren und bei Nichtbestehen die Verlängerungsmöglichkeit nach § 21 Abs. 3 BBiG kennen.
