Das deutsche Berufsbildungssystem verbindet betriebliche Praxis, schulische Bildung und öffentlich-rechtliche Kontrolle. Ausbilder müssen diese Strukturen kennen, um Ausbildungswege einzuordnen, Bewerber zu beraten und Schnittstellen korrekt zu gestalten.
Kernpunkte
• Duales System: Die Berufsausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der Betrieb vermittelt berufliche Handlungsfähigkeit in der Praxis, die Berufsschule ergänzt fachtheoretische und allgemeinbildende Inhalte.
• Ausbildungsbetrieb: Er schließt den Ausbildungsvertrag, erstellt den betrieblichen Ausbildungsplan, stellt geeignete Ausbilder und sorgt dafür, dass die Ausbildungsordnung eingehalten wird.
• Berufsschule: Sie ist Aufgabe der Bundesländer. Der Berufsschulunterricht ist mit der betrieblichen Ausbildung abzustimmen; Jugendliche sind für den Unterricht freizustellen.
• Zuständige Stellen: Bei IHK-Berufen ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Sie überwacht die Ausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, berät Betriebe und organisiert Prüfungen.
• Ausbildungsordnungen: Anerkannte Ausbildungsberufe werden bundeseinheitlich geregelt. Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan bilden die Grundlage für betriebliche und schulische Ausbildung.
• Übergangssystem: Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung, Praktika oder schulische Maßnahmen können Jugendlichen den Einstieg in Ausbildung erleichtern, ersetzen aber keinen regulären Berufsabschluss.
• Schnittstellen: Wichtige Übergänge bestehen zwischen Schule und Ausbildung, Ausbildung und Beschäftigung, Ausbildung und Fortbildung sowie Ausbildung und Studium. Beratung leisten unter anderem Kammern, Arbeitsagentur, Berufsschulen und Betriebe.
• Fort- und Weiterbildung: Nach der Erstausbildung ermöglichen geregelte Fortbildungen, z. B. Fachwirt, Meister oder Bachelor Professional, beruflichen Aufstieg.
• Mitbestimmung: In Betrieben mit Betriebsrat bestehen Beteiligungsrechte bei Fragen der Berufsbildung, insbesondere bei Planung, Durchführung und Auswahl von Ausbildern oder Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen
• BBiG § 1: Beschreibt Berufsbildung, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung.
• BBiG § 4: Regelt die Anerkennung von Ausbildungsberufen.
• BBiG § 5: Inhalt der Ausbildungsordnung, z. B. Berufsbild, Ausbildungsdauer, Prüfungsanforderungen.
• BBiG § 10 und § 11: Berufsausbildungsvertrag und dessen Mindestinhalte.
• BBiG § 14: Pflichten des Ausbildenden, insbesondere planmäßige Ausbildung und Freistellung für Berufsschule.
• BBiG § 27 bis § 30: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal.
• BBiG § 34: Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
• BBiG § 37 bis § 50: Prüfungswesen in der Berufsausbildung.
• JArbSchG § 9: Freistellung Jugendlicher für den Berufsschulunterricht.
• JArbSchG § 22: Verbot gefährlicher Arbeiten für Jugendliche.
• AEVO § 2 und § 3: Berufs- und arbeitspädagogische Eignung sowie Handlungsfelder der Ausbilderprüfung.
• BetrVG § 96 bis § 98: Förderung und Durchführung betrieblicher Berufsbildung mit Beteiligung des Betriebsrats.
Prüfungstipp
In der AEVO-Prüfung solltest du das duale System immer als Zusammenspiel von Betrieb, Berufsschule und zuständiger Stelle erklären. Wichtig ist, nicht nur Institutionen aufzuzählen, sondern deren Aufgaben und Schnittstellen praxisnah zu beschreiben, z. B. Freistellung zur Berufsschule, Prüfungsorganisation durch die IHK oder Übergänge in Fortbildung.
