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Handlungsfeld 1 · Thema 1.4

Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

Es geht darum, passende Ausbildungsberufe anhand betrieblicher, rechtlicher und pädagogischer Kriterien auszuwählen.

Die Auswahl eines Ausbildungsberufs ist eine zentrale Planungsentscheidung. Der Betrieb muss prüfen, welcher anerkannte Ausbildungsberuf zu seinen Geschäftsprozessen, seinem Fachkräftebedarf und seinen Ausbildungsmöglichkeiten passt. In der AEVO-Prüfung wird erwartet, dass die Auswahl nicht nur genannt, sondern nachvollziehbar begründet wird.

Kernpunkte

• Ausgangspunkt ist der betriebliche Bedarf: Der Betrieb analysiert, welche Fachkräfte künftig benötigt werden, z. B. wegen Wachstum, Altersstruktur, Digitalisierung, Fluktuation oder neuen Geschäftsfeldern.

• Abgleich mit anerkannten Ausbildungsberufen: Ausgebildet werden soll grundsätzlich in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Maßgeblich sind Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung.

• Passung zu Geschäftsprozessen prüfen: Der Beruf muss zu den tatsächlichen betrieblichen Tätigkeiten passen. Ein Betrieb sollte die wesentlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im eigenen Arbeitsalltag vermitteln können.

• Ausbildungsstätte beurteilen: Räume, Arbeitsmittel, Maschinen, IT-Systeme, Auftragslage und Arbeitsorganisation müssen geeignet sein. Fehlende Inhalte können ggf. durch Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrgänge oder Kooperationen ergänzt werden.

• Personelle Voraussetzungen sichern: Es müssen geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder vorhanden sein. Sie benötigen persönliche und fachliche Eignung sowie berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz.

• Zielgruppe berücksichtigen: Schulische Voraussetzungen, Interessen, Entwicklungspotenzial und Förderbedarf möglicher Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Beruf passen. Bei minderjährigen Auszubildenden sind besondere Schutzvorschriften zu beachten.

• Wirtschaftlichkeit und Nutzen begründen: Ausbildung verursacht Kosten, bringt aber Nutzen durch Nachwuchssicherung, geringere Rekrutierungskosten, betriebsspezifische Qualifikation und Bindung von Fachkräften.

• Zukunftsfähigkeit beachten: Der Beruf sollte langfristig relevant sein, z. B. im Hinblick auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Kundenanforderungen und technische Entwicklungen.

• Mitbestimmung einbeziehen: Besteht ein Betriebsrat, sind seine Beteiligungsrechte bei Fragen der Berufsbildung zu beachten.

Rechtsgrundlagen

• BBiG § 4: Regelt die Anerkennung von Ausbildungsberufen und den Grundsatz, dass für anerkannte Ausbildungsberufe nach der Ausbildungsordnung auszubilden ist.

• BBiG § 5: Bestimmt Inhalte der Ausbildungsordnung, insbesondere Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

• BBiG § 14: Pflichten des Ausbildenden, insbesondere Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Bereitstellung geeigneter Ausbildungsmittel.

• BBiG § 27: Eignung der Ausbildungsstätte; Art und Einrichtung des Betriebs sowie Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden müssen passen.

• BBiG § 28 und § 30: Anforderungen an Ausbildende und Ausbilder, insbesondere persönliche und fachliche Eignung.

• JArbSchG § 22: Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche bei gefährlichen Arbeiten.

• BetrVG §§ 96 bis 98: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Förderung, Einrichtungen und Durchführung betrieblicher Berufsbildung.

• AEVO § 3: Beschreibt die berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfelder, u. a. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen.

Prüfungstipp

Begründe die Berufsauswahl immer mit einer klaren Argumentationskette: Fachkräftebedarf → passender anerkannter Ausbildungsberuf → geeignete Ausbildungsstätte und Ausbilder → vollständige Vermittlung laut Ausbildungsordnung → Nutzen für Betrieb und Auszubildende. Nenne dabei konkrete Kriterien statt allgemeiner Aussagen.

Wichtige Begriffe

Anerkannter Ausbildungsberuf

Ein staatlich geregelter Beruf, für den eine Ausbildungsordnung besteht. Er bildet die rechtliche Grundlage für eine geordnete duale Ausbildung.

Ausbildungsordnung

Rechtsverordnung, die Mindestinhalte eines Ausbildungsberufs festlegt. Dazu gehören u. a. Ausbildungsdauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

Ausbildungsrahmenplan

Teil der Ausbildungsordnung, der die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitlich und sachlich gliedert. Er dient als Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.

Eignung der Ausbildungsstätte

Der Betrieb muss nach Art, Einrichtung und Personal in der Lage sein, die Ausbildungsinhalte ordnungsgemäß zu vermitteln. Fehlende Inhalte können durch Kooperationen ergänzt werden.

Fachkräftebedarf

Zukünftiger Bedarf des Betriebs an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er ist ein wesentliches Argument für die Auswahl eines bestimmten Ausbildungsberufs.

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