Betriebliche Ausbildung ist ein Instrument der strategischen Personalplanung: Das Unternehmen deckt künftigen Fachkräftebedarf nicht nur am Arbeitsmarkt, sondern entwickelt Nachwuchs gezielt selbst. Ausbilder wirken mit, indem sie Bedarf, Ausbildungsmöglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen und wirtschaftliche Vorteile einschätzen.
Kernpunkte
• Personalbedarf analysieren: Ausgangspunkt sind Unternehmensziele, Altersstruktur, Fluktuation, technische Entwicklungen, Expansion oder Nachfolgebedarf. Zu planen sind Anzahl, Qualifikation, Zeitpunkt und Einsatzbereiche künftiger Fachkräfte.
• Ausbildungsbedarf ableiten: Aus dem zukünftigen Fachkräftebedarf wird bestimmt, in welchen anerkannten Ausbildungsberufen, wie viele Auszubildende und zu welchem Ausbildungsbeginn benötigt werden.
• Ausbildungsfähigkeit prüfen: Der Betrieb muss die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung vermitteln können. Fehlen Inhalte, sind Kooperationen, Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildungsstätten möglich.
• Kapazitäten berücksichtigen: Notwendig sind geeignete Ausbilder, Fachkräfte, Arbeitsplätze, Lernmittel, Zeit für Anleitung sowie ein realistischer Ausbildungsplan. Auch Berufsschulzeiten, Prüfungsphasen und Jugendarbeitsschutz sind einzuplanen.
• Kosten und Nutzen bewerten: Kosten entstehen z. B. durch Ausbildungsvergütung, Ausbilderzeit, Lernmittel, Prüfungsgebühren und Verwaltung. Nutzen entsteht durch produktive Mitarbeit, geringere Rekrutierungskosten, passgenaue Qualifikation und bessere Bindung.
• Vorteile der Ausbildung: Unternehmen sichern Fachkräfte, fördern Wissenstransfer, stärken Arbeitgeberimage, erhöhen Innovationsfähigkeit und senken das Risiko von Fehlbesetzungen. Auszubildende lernen betriebliche Abläufe, Kultur und Qualitätsstandards früh kennen.
• Risiken beachten: Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen der Prüfung, fehlende Übernahme oder unzureichende Ausbildungsqualität können den Nutzen mindern. Gegenmaßnahmen sind sorgfältige Auswahl, Probezeitgespräche, Lernbegleitung und strukturierte Ausbildungsplanung.
• Mitbestimmung einbeziehen: In Betrieben mit Betriebsrat bestehen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalplanung, Berufsbildung und Einstellungen.
Rechtsgrundlagen
• BBiG § 1: Ziele und Begriffe der Berufsbildung, insbesondere Berufsausbildung als Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit.
• BBiG § 4: Ausbildung grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen.
• BBiG § 5: Ausbildungsordnungen regeln u. a. Berufsbild, Ausbildungsdauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.
• BBiG §§ 10, 11: Berufsausbildungsverhältnis und Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags.
• BBiG § 14: Pflichten des Ausbildenden, insbesondere planmäßige Ausbildung und Bereitstellung von Ausbildungsmitteln.
• BBiG §§ 27–30: Eignung der Ausbildungsstätte sowie persönliche und fachliche Eignung von Ausbildenden und Ausbildern.
• AEVO §§ 2, 3: Berufs- und arbeitspädagogische Eignung sowie Handlungsfelder der Ausbildertätigkeit.
• BetrVG §§ 92, 96–98, 99: Personalplanung, Förderung und Durchführung betrieblicher Berufsbildung sowie Mitbestimmung bei Einstellungen.
• JArbSchG §§ 8–10, 22, 32–33: Arbeitszeit, Berufsschule, gefährliche Arbeiten und ärztliche Untersuchungen bei Jugendlichen.
Prüfungstipp
In der AEVO-Prüfung nicht nur Vorteile aufzählen: Immer den Zusammenhang zwischen künftigem Personalbedarf, Ausbildungsberuf, betrieblicher Eignung, Kosten-Nutzen-Abwägung und Rechtsgrundlagen herstellen.
