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Handlungsfeld 1 · Thema 1.2

Bei der Personalplanung mitwirken und die Vorteile der betrieblichen Ausbildung beurteilen

Personalplanung mit Ausbildungsbedarf verknüpfen und Nutzen betrieblicher Ausbildung fundiert bewerten.

Betriebliche Ausbildung ist ein Instrument der strategischen Personalplanung: Das Unternehmen deckt künftigen Fachkräftebedarf nicht nur am Arbeitsmarkt, sondern entwickelt Nachwuchs gezielt selbst. Ausbilder wirken mit, indem sie Bedarf, Ausbildungsmöglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen und wirtschaftliche Vorteile einschätzen.

Kernpunkte

• Personalbedarf analysieren: Ausgangspunkt sind Unternehmensziele, Altersstruktur, Fluktuation, technische Entwicklungen, Expansion oder Nachfolgebedarf. Zu planen sind Anzahl, Qualifikation, Zeitpunkt und Einsatzbereiche künftiger Fachkräfte.

• Ausbildungsbedarf ableiten: Aus dem zukünftigen Fachkräftebedarf wird bestimmt, in welchen anerkannten Ausbildungsberufen, wie viele Auszubildende und zu welchem Ausbildungsbeginn benötigt werden.

• Ausbildungsfähigkeit prüfen: Der Betrieb muss die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung vermitteln können. Fehlen Inhalte, sind Kooperationen, Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildungsstätten möglich.

• Kapazitäten berücksichtigen: Notwendig sind geeignete Ausbilder, Fachkräfte, Arbeitsplätze, Lernmittel, Zeit für Anleitung sowie ein realistischer Ausbildungsplan. Auch Berufsschulzeiten, Prüfungsphasen und Jugendarbeitsschutz sind einzuplanen.

• Kosten und Nutzen bewerten: Kosten entstehen z. B. durch Ausbildungsvergütung, Ausbilderzeit, Lernmittel, Prüfungsgebühren und Verwaltung. Nutzen entsteht durch produktive Mitarbeit, geringere Rekrutierungskosten, passgenaue Qualifikation und bessere Bindung.

• Vorteile der Ausbildung: Unternehmen sichern Fachkräfte, fördern Wissenstransfer, stärken Arbeitgeberimage, erhöhen Innovationsfähigkeit und senken das Risiko von Fehlbesetzungen. Auszubildende lernen betriebliche Abläufe, Kultur und Qualitätsstandards früh kennen.

• Risiken beachten: Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen der Prüfung, fehlende Übernahme oder unzureichende Ausbildungsqualität können den Nutzen mindern. Gegenmaßnahmen sind sorgfältige Auswahl, Probezeitgespräche, Lernbegleitung und strukturierte Ausbildungsplanung.

• Mitbestimmung einbeziehen: In Betrieben mit Betriebsrat bestehen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalplanung, Berufsbildung und Einstellungen.

Rechtsgrundlagen

• BBiG § 1: Ziele und Begriffe der Berufsbildung, insbesondere Berufsausbildung als Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit.

• BBiG § 4: Ausbildung grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen.

• BBiG § 5: Ausbildungsordnungen regeln u. a. Berufsbild, Ausbildungsdauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

• BBiG §§ 10, 11: Berufsausbildungsverhältnis und Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags.

• BBiG § 14: Pflichten des Ausbildenden, insbesondere planmäßige Ausbildung und Bereitstellung von Ausbildungsmitteln.

• BBiG §§ 27–30: Eignung der Ausbildungsstätte sowie persönliche und fachliche Eignung von Ausbildenden und Ausbildern.

• AEVO §§ 2, 3: Berufs- und arbeitspädagogische Eignung sowie Handlungsfelder der Ausbildertätigkeit.

• BetrVG §§ 92, 96–98, 99: Personalplanung, Förderung und Durchführung betrieblicher Berufsbildung sowie Mitbestimmung bei Einstellungen.

• JArbSchG §§ 8–10, 22, 32–33: Arbeitszeit, Berufsschule, gefährliche Arbeiten und ärztliche Untersuchungen bei Jugendlichen.

Prüfungstipp

In der AEVO-Prüfung nicht nur Vorteile aufzählen: Immer den Zusammenhang zwischen künftigem Personalbedarf, Ausbildungsberuf, betrieblicher Eignung, Kosten-Nutzen-Abwägung und Rechtsgrundlagen herstellen.

Wichtige Begriffe

Personalplanung

Systematische Ermittlung des künftigen Personalbedarfs nach Anzahl, Qualifikation, Zeitpunkt und Einsatzort.

Ausbildungsbedarf

Aus dem Personalbedarf abgeleiteter Bedarf an Auszubildenden in bestimmten anerkannten Ausbildungsberufen.

Ausbildungsordnung

Rechtsverordnung, die verbindliche Mindestinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufs festlegt, z. B. Dauer, Berufsbild und Prüfungsanforderungen.

Ausbildungsfähigkeit

Fähigkeit eines Betriebs, die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sachlich, personell und zeitlich ordnungsgemäß zu vermitteln.

Übernahmequote

Anteil der Auszubildenden, die nach erfolgreichem Abschluss in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden; Kennzahl für den Ausbildungserfolg.

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