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Handlungsfeld 2 · Thema 2.1

Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen

Wie aus der Ausbildungsordnung ein konkreter, rechtssicherer betrieblicher Ausbildungsplan entsteht.

Der betriebliche Ausbildungsplan übersetzt die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung in die konkrete Ausbildungspraxis des Unternehmens. Er zeigt, wann, wo, durch wen und mit welchen Aufgaben die vorgeschriebenen Kompetenzen vermittelt werden.

Kernpunkte

• Ausgangspunkt ist immer die Ausbildungsordnung des jeweiligen anerkannten Ausbildungsberufs. Sie enthält u. a. Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsdauer und Prüfungsanforderungen. Der Betrieb darf diese Mindestinhalte nicht unterschreiten.

• Ausbildungsrahmenplan in betriebliche Realität übertragen: Die dort genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden passenden Abteilungen, Arbeitsplätzen, Projekten oder Lernstationen zugeordnet. Nicht abdeckbare Inhalte müssen z. B. über Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrgänge oder externe Schulungen geplant werden.

• Sachliche Gliederung erstellen: Inhalte werden nach Lernfeldern, Prozessen oder Kompetenzbereichen geordnet. Wichtig ist eine sinnvolle Lernprogression: vom Einfachen zum Komplexen, von angeleiteten Tätigkeiten zu selbstständigem Handeln.

• Zeitliche Gliederung erstellen: Die Inhalte werden auf Ausbildungsjahre, Monate oder Einsatzphasen verteilt. Zu berücksichtigen sind Berufsschulzeiten, Urlaubszeiten, Prüfungen, Probezeit, saisonale Abläufe, betriebliche Spitzenzeiten und Wiederholungs- bzw. Vertiefungsphasen.

• Individuelle Anpassung: Der Plan muss zum konkreten Auszubildenden passen, z. B. bei Ausbildungsbeginn, Verkürzung, Teilzeitberufsausbildung, Vorbildung, Behinderung oder Minderjährigkeit. Trotzdem müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vollständig vermittelt werden.

• Koordination mit Berufsschule: Betriebliche Ausbildungsinhalte sollten möglichst mit dem Rahmenlehrplan bzw. den Lernfeldern der Berufsschule abgestimmt werden. So entstehen bessere Lernverknüpfungen zwischen Theorie und Praxis.

• Kontrolle und Fortschreibung: Der Plan ist Steuerungsinstrument. Ausbildungsnachweise, Feedbackgespräche und Lernerfolgskontrollen zeigen, ob Inhalte planmäßig vermittelt wurden. Bei betrieblichen Änderungen ist der Plan anzupassen.

• Keine ausbildungsfremden Tätigkeiten einplanen: Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen. Dauerhafte Hilfsarbeiten ohne Lernziel sind unzulässig.

Rechtsgrundlagen

• BBiG § 5 Abs. 1: regelt Inhalte der Ausbildungsordnung, u. a. Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

• BBiG § 11 Abs. 1: wesentliche Vertragsinhalte sind niederzulegen, insbesondere Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung.

• BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4: Ausbildende müssen planmäßig ausbilden und dürfen Auszubildenden keine ausbildungsfremden Tätigkeiten übertragen.

• BBiG § 15: Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.

• BBiG §§ 27, 28: Eignung der Ausbildungsstätte sowie persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals.

• JArbSchG §§ 8–17, § 32: bei minderjährigen Auszubildenden Arbeitszeit, Ruhezeiten, Berufsschule, Prüfungen und ärztliche Erstuntersuchung beachten.

• BetrVG §§ 96–98, § 99: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Berufsbildung und Einstellungen, soweit ein Betriebsrat besteht.

• AEVO § 3: beschreibt die berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfelder der Ausbildertätigkeit.

Prüfungstipp

In der AEVO-Prüfung klar unterscheiden: Die Ausbildungsordnung ist verbindliche Rechtsgrundlage, der Ausbildungsrahmenplan ist die staatliche Grobstruktur, der betriebliche Ausbildungsplan ist die konkrete Umsetzung im Betrieb. Nenne immer sachliche und zeitliche Gliederung sowie den Umgang mit nicht im Betrieb vermittelbaren Inhalten.

Wichtige Begriffe

Ausbildungsordnung

Bundesweit geltende Rechtsverordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie legt Mindestinhalte, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen fest.

Ausbildungsrahmenplan

Bestandteil der Ausbildungsordnung und Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung. Er dient als Vorlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Konkreter Plan des Ausbildungsbetriebs, der Inhalte, Zeiten, Lernorte und Verantwortliche festlegt. Er setzt die Ausbildungsordnung im jeweiligen Betrieb um.

Sachliche Gliederung

Inhaltliche Ordnung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie zeigt, welche Kompetenzen an welchen Lernorten oder Stationen vermittelt werden.

Zeitliche Gliederung

Verteilung der Ausbildungsinhalte auf Ausbildungsabschnitte, Monate oder Jahre. Sie berücksichtigt Lernfortschritt, Berufsschule, Prüfungen, Urlaub und betriebliche Abläufe.

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