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Handlungsfeld 1, 2, 3, 4

BBiG – Berufsbildungsgesetz

Zentrales Gesetz der Berufsbildung: Vertrag, Pflichten, Prüfungen, Eignung.

Das Berufsbildungsgesetz ist die rechtliche Grundlage der dualen Berufsausbildung. Es definiert Berufsbildung (§ 1), regelt das Berufsausbildungsverhältnis (§§ 10 ff.), Pflichten von Ausbildenden (§ 14) und Auszubildenden (§ 13), Vergütung (§ 17), Kündigung (§ 22), Zeugnis (§ 16) sowie Prüfungswesen und zuständige Stellen.

Für Ausbilderinnen und Ausbilder besonders prüfungsrelevant sind die Eignungsvorschriften (§§ 27–30): Eignung der Ausbildungsstätte, persönliche und fachliche Eignung.

Rechtsgrundlagen

  • BBiG §§ 1, 10–23, 27–30
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