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Handlungsfeld 1

Verbundausbildung und Kooperation

Fehlende Ausbildungsinhalte gemeinsam abdecken.

Kann ein Betrieb nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln, ist Ausbildung im Verbund möglich: Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, Auftragsausbildung, Ausbildungsverein oder Ausbildungskonsortium.

Ergänzend können überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBS) und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte genutzt werden. Verantwortlich bleibt der Vertragspartner des Ausbildungsvertrags.

Rechtsgrundlagen

  • BBiG §§ 10, 27
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Siehe auch