Handlungsfeld 1
Verbundausbildung und Kooperation
Fehlende Ausbildungsinhalte gemeinsam abdecken.
Kann ein Betrieb nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln, ist Ausbildung im Verbund möglich: Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, Auftragsausbildung, Ausbildungsverein oder Ausbildungskonsortium.
Ergänzend können überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBS) und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte genutzt werden. Verantwortlich bleibt der Vertragspartner des Ausbildungsvertrags.
Rechtsgrundlagen
- BBiG §§ 10, 27
