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Handlungsfeld 1

Ausbildungsordnung

Rechtsverordnung mit Berufsbild, Dauer, Rahmenplan und Prüfungsanforderungen.

Eine Ausbildungsordnung regelt verbindlich die Mindestanforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufs: Bezeichnung, Ausbildungsdauer, Berufsbildpositionen, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen (§ 5 BBiG).

Ausgebildet werden darf grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 4 BBiG). Die Ausbildungsordnung ist Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan und die Prüfungen.

Rechtsgrundlagen

  • BBiG §§ 4, 5
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Siehe auch