Handlungsfeld 1
Ausbildungsordnung
Rechtsverordnung mit Berufsbild, Dauer, Rahmenplan und Prüfungsanforderungen.
Eine Ausbildungsordnung regelt verbindlich die Mindestanforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufs: Bezeichnung, Ausbildungsdauer, Berufsbildpositionen, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen (§ 5 BBiG).
Ausgebildet werden darf grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 4 BBiG). Die Ausbildungsordnung ist Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan und die Prüfungen.
Rechtsgrundlagen
- BBiG §§ 4, 5
