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Handlungsfeld 1, 3

Lernortkooperation

Abstimmung zwischen Betrieb, Berufsschule und weiteren Lernorten.

Instrumente sind direkter Kontakt zu Lehrkräften, Ausbildersprechtage, Lehrerinformationstage, gemeinsame Arbeitskreise und der Abgleich von Rahmenlehrplan und betrieblichem Ausbildungsplan (didaktische Parallelität).

Weitere Lernorte: überbetriebliche Bildungsstätten, Ausbildungsverbund (§ 10 Abs. 5 BBiG), Bildungsträger und Auslandsaufenthalte (§ 76 BBiG).

Rechtsgrundlagen

  • AEVO § 3 Abs. 1 Nr. 5
  • BBiG § 10 Abs. 5
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Siehe auch