Handlungsfeld 1, 3
Lernortkooperation
Abstimmung zwischen Betrieb, Berufsschule und weiteren Lernorten.
Instrumente sind direkter Kontakt zu Lehrkräften, Ausbildersprechtage, Lehrerinformationstage, gemeinsame Arbeitskreise und der Abgleich von Rahmenlehrplan und betrieblichem Ausbildungsplan (didaktische Parallelität).
Weitere Lernorte: überbetriebliche Bildungsstätten, Ausbildungsverbund (§ 10 Abs. 5 BBiG), Bildungsträger und Auslandsaufenthalte (§ 76 BBiG).
Rechtsgrundlagen
- AEVO § 3 Abs. 1 Nr. 5
- BBiG § 10 Abs. 5
