Handlungsfeld 1, 2, 3
Berufsschule
Gleichberechtigter Lernort für Fachtheorie und allgemeine Bildung.
Die Berufsschule unterrichtet nach Rahmenlehrplan in Lernfeldern und ergänzt um allgemein bildende Fächer. Unterrichtsformen sind Teilzeitunterricht (i. d. R. 12 Stunden/Woche an ein bis zwei Tagen) und Blockunterricht (bis zu 13 Wochen/Jahr).
Ausbildende müssen zum Besuch anhalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) und freistellen (§ 15 BBiG). Für Jugendliche gelten die Beschäftigungsverbote des § 9 JArbSchG.
Rechtsgrundlagen
- BBiG §§ 14, 15
- JArbSchG § 9
