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Handlungsfeld 1, 2, 3

Berufsschule

Gleichberechtigter Lernort für Fachtheorie und allgemeine Bildung.

Die Berufsschule unterrichtet nach Rahmenlehrplan in Lernfeldern und ergänzt um allgemein bildende Fächer. Unterrichtsformen sind Teilzeitunterricht (i. d. R. 12 Stunden/Woche an ein bis zwei Tagen) und Blockunterricht (bis zu 13 Wochen/Jahr).

Ausbildende müssen zum Besuch anhalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) und freistellen (§ 15 BBiG). Für Jugendliche gelten die Beschäftigungsverbote des § 9 JArbSchG.

Rechtsgrundlagen

  • BBiG §§ 14, 15
  • JArbSchG § 9
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Siehe auch