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Handlungsfeld 1, 3

Jugendarbeitsschutzgesetz

Schutzvorschriften für Beschäftigte unter 18 Jahren.

Das JArbSchG gilt für Jugendliche unter 18 Jahren. Zentrale Regelungen: 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8), Fünf-Tage-Woche (§ 15), Ruhepausen von 30 bzw. 60 Minuten (§ 11), Freizeit von mindestens 12 Stunden (§ 13), Nachtruhe (§ 14), Berufsschulfreistellung und Anrechnung (§ 9).

Weitere Punkte: Urlaub gestaffelt nach Alter (§ 19), Verbot gefährlicher Arbeiten (§ 22), Akkordverbot (§ 23), ärztliche Erst- und Nachuntersuchung (§§ 32, 33) sowie Beschäftigungsverbote für persönlich Ungeeignete (§ 25).

Rechtsgrundlagen

  • JArbSchG §§ 8–23, 25, 32, 33
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