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Handlungsfeld 4 · § 2 Nummer 4 AEVO

Ausbildung abschließen

Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 4 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen.

4 Kompetenzen · 4 Lernmodule · 39 Übungsaufgaben · ca. 20 % der schriftlichen Prüfung

Inhaltliche Schwerpunkte

Auf die Abschlussprüfung vorbereiten

Prüfungsanforderungen kennen, Ausbildungsstand mit dem Ausbildungsrahmenplan abgleichen, gezielt üben, Prüfungsangst abbauen.

Anmeldung und Zulassung

Anmeldung durch den Ausbildenden, Zulassungsvoraussetzungen (§ 43 BBiG), vorzeitige Zulassung bei überdurchschnittlichen Leistungen (§ 45 Abs. 1 BBiG), Externenprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG).

Prüfungsformen

Gestreckte und traditionelle Abschlussprüfung, Zwischenprüfung, mündliche Ergänzungsprüfung, Wiederholungsprüfung (§ 37 Abs. 1 BBiG).

Ende des Ausbildungsverhältnisses

Ende mit Ablauf der Ausbildungszeit oder mit Bestehen der Prüfung (§ 21 BBiG); Verlängerung auf Antrag bei Nichtbestehen.

Zeugnis

Einfaches und qualifiziertes Zeugnis nach § 16 BBiG, wahr und wohlwollend formuliert.

Perspektiven aufzeigen

Übernahme, Anschlussverträge (§ 24 BBiG), Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker, Studium, DQR-Niveaus 4 bis 7.

Kompetenzen und Lernmodule

Jede Kompetenz aus § 3 Absatz 4 AEVO ist genau einem Lernmodul zugeordnet.

  1. 4.1

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

    Lernmodul

    Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen

    Prüfungsvorbereitung, Anmeldung, Freistellung und Abschluss der Ausbildung rechtssicher und lernwirksam gestalten.

  2. 4.2

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen.

    Lernmodul

    Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeiten

    Ausbilder sorgen fristgerecht für Prüfungsanmeldungen, Zulassungsvoraussetzungen und die Zusammenarbeit mit der IHK.

  3. 4.3

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken.

    Lernmodul

    Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen

    Wie Ausbilder ein rechtssicheres Ausbildungszeugnis aus Leistungsbeurteilungen ableiten und formulieren.

  4. 4.4

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.

    Lernmodul

    Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren

    Ausbilder informieren Auszubildende transparent über Übernahme, Karrierepfade und passende Weiterbildungen nach der Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

  • § 21, § 24 BBiGEnde des Ausbildungsverhältnisses und Weiterarbeit.
  • § 37, § 43, § 45 BBiGPrüfung, Zulassung und vorzeitige Zulassung.
  • § 16 BBiGZeugnis.
  • § 78a BetrVGÜbernahme von JAV-Mitgliedern.

Prüfungsrelevanz

Schriftliche Prüfung

  • • Zulassungsvoraussetzungen und Fristen zuordnen
  • • Folgen des Nichtbestehens und Verlängerungsanspruch kennen
  • • Fortbildungswege und DQR-Niveaus einordnen

Praktische Prüfung

  • • Im Fachgespräch Perspektiven nach der Ausbildung aufzeigen
  • • Erklären, wie Lernerfolge dokumentiert und rückgemeldet werden

Typische Stolpersteine

  • • Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, nicht mit dem Prüfungstag
  • • Die Wiederholungsprüfung ist zweimal möglich
  • • Verlängerung bei Nichtbestehen nur auf Verlangen der Auszubildenden