Handlungsfeld 4 · § 2 Nummer 4 AEVO
Ausbildung abschließen
Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 4 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen.
4 Kompetenzen · 4 Lernmodule · 39 Übungsaufgaben · ca. 20 % der schriftlichen Prüfung
Inhaltliche Schwerpunkte
Auf die Abschlussprüfung vorbereiten
Prüfungsanforderungen kennen, Ausbildungsstand mit dem Ausbildungsrahmenplan abgleichen, gezielt üben, Prüfungsangst abbauen.
Anmeldung und Zulassung
Anmeldung durch den Ausbildenden, Zulassungsvoraussetzungen (§ 43 BBiG), vorzeitige Zulassung bei überdurchschnittlichen Leistungen (§ 45 Abs. 1 BBiG), Externenprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Prüfungsformen
Gestreckte und traditionelle Abschlussprüfung, Zwischenprüfung, mündliche Ergänzungsprüfung, Wiederholungsprüfung (§ 37 Abs. 1 BBiG).
Ende des Ausbildungsverhältnisses
Ende mit Ablauf der Ausbildungszeit oder mit Bestehen der Prüfung (§ 21 BBiG); Verlängerung auf Antrag bei Nichtbestehen.
Zeugnis
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis nach § 16 BBiG, wahr und wohlwollend formuliert.
Perspektiven aufzeigen
Übernahme, Anschlussverträge (§ 24 BBiG), Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker, Studium, DQR-Niveaus 4 bis 7.
Kompetenzen und Lernmodule
Jede Kompetenz aus § 3 Absatz 4 AEVO ist genau einem Lernmodul zugeordnet.
- 4.1Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und Ausbildung zum Erfolg führen
Prüfungsvorbereitung, Anmeldung, Freistellung und Abschluss der Ausbildung rechtssicher und lernwirksam gestalten.
- 4.2Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen.
Für die Anmeldung zu Prüfungen sorgen und mit der zuständigen Stelle zusammenarbeiten
Ausbilder sorgen fristgerecht für Prüfungsanmeldungen, Zulassungsvoraussetzungen und die Zusammenarbeit mit der IHK.
- 4.3Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken.
Schriftliches Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen
Wie Ausbilder ein rechtssicheres Ausbildungszeugnis aus Leistungsbeurteilungen ableiten und formulieren.
- 4.4Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.
Über betriebliche Entwicklungswege und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
Ausbilder informieren Auszubildende transparent über Übernahme, Karrierepfade und passende Weiterbildungen nach der Ausbildung.
Rechtsgrundlagen
- § 21, § 24 BBiGEnde des Ausbildungsverhältnisses und Weiterarbeit.
- § 37, § 43, § 45 BBiGPrüfung, Zulassung und vorzeitige Zulassung.
- § 16 BBiGZeugnis.
- § 78a BetrVGÜbernahme von JAV-Mitgliedern.
Prüfungsrelevanz
Schriftliche Prüfung
- • Zulassungsvoraussetzungen und Fristen zuordnen
- • Folgen des Nichtbestehens und Verlängerungsanspruch kennen
- • Fortbildungswege und DQR-Niveaus einordnen
Praktische Prüfung
- • Im Fachgespräch Perspektiven nach der Ausbildung aufzeigen
- • Erklären, wie Lernerfolge dokumentiert und rückgemeldet werden
Typische Stolpersteine
- • Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, nicht mit dem Prüfungstag
- • Die Wiederholungsprüfung ist zweimal möglich
- • Verlängerung bei Nichtbestehen nur auf Verlangen der Auszubildenden
