Handlungsfeld 3 · § 2 Nummer 3 AEVO
Ausbildung durchführen
Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 3 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert zu fördern.
9 Kompetenzen · 9 Lernmodule · 91 Übungsaufgaben · ca. 40 % der schriftlichen Prüfung – Schwerpunkt der praktischen Prüfung
Inhaltliche Schwerpunkte
Lernziele und Lernzielbereiche
Kognitiv, psychomotorisch, affektiv; Richt-, Grob- und Feinlernziel; operationalisierte Formulierung mit Inhalt, Verhalten und Bedingungen.
Ausbildungsmethoden
Vier-Stufen-Methode, Leittextmethode, Lehrgespräch, Projektmethode, Rollenspiel, Fallstudie, Lerninsel und weitere – siehe Methodenbibliothek.
Lernerfolgskontrolle
Beobachtung, Nachmachen und erklären lassen, Kontrollfragen, Arbeitsprobe, Lernzielkontrolle am Feinlernziel ausgerichtet.
Motivation und Feedback
Intrinsische und extrinsische Motivation, Lob und konstruktive Kritik, Feedbackregeln, Umgang mit Leistungsschwankungen.
Konflikte und schwierige Situationen
Konfliktarten erkennen, Gesprächsführung, Stufen der Reaktion: Gespräch, Ermahnung, Abmahnung, Kündigung.
Interkulturelle Kompetenz und Inklusion
Heterogene Lerngruppen, Nachteilsausgleich, assistierte Ausbildung, Förderung lernbeeinträchtigter Auszubildender.
Beurteilung und Ausbildungsnachweis
Beurteilungsfehler (Halo-Effekt, Milde, Tendenz zur Mitte), Beurteilungsbogen, Kontrolle des Ausbildungsnachweises (§ 13 BBiG).
So formulierst du das Lernziel: vom Ausbildungsrahmenplan zum Feinlernziel
Der Weg ist eine Übersetzung vom Ausbildungsrahmenplan in beobachtbares Verhalten.
- Richtlernziel – die große Richtung. Beispiel: „Kundenorientierte Kommunikation“.
- Groblernziel – meist aus dem Ausbildungsrahmenplan übernommen. Im Entwurf wird das Thema aus dem Ausbildungsrahmenplan als Grobziel angegeben. Beispiel: „Kunden situationsgerecht informieren und beraten“.
- Feinlernziel – konkret und prüfbar: Was soll die/der Auszubildende nach genau dieser Unterweisung können? Es beschreibt das Verhalten nach dem Lernprozess, wahrnehmbar und überprüfbar.
- Lernerfolgskontrolle – Woran erkenne ich, dass das Feinlernziel erreicht wurde?
Formel für das Feinlernziel
Inhalt + Verhalten + Bedingung + Beurteilungsmaßstab
„Der Auszubildende kann nach der Unterweisung ein telefonisches Kundengespräch anhand des betrieblichen Gesprächsleitfadens selbstständig, vollständig und unter Einhaltung der vereinbarten Servicestandards durchführen.“
| Inhalt | telefonisches Kundengespräch |
| Verhalten | durchführen |
| Bedingung | anhand des betrieblichen Gesprächsleitfadens |
| Beurteilungsmaßstab | selbstständig, vollständig, nach Servicestandards |
Damit lässt sich hinterher prüfen: Kann sie/er es – oder noch nicht?
Vier Denkfragen
- Was steht im Ausbildungsrahmenplan? (Ausgangspunkt)
- Welche konkrete berufliche Tätigkeit steckt dahinter? (raus aus der Verordnung, rein in den Betriebsalltag)
- Was soll die/der Auszubildende anschließend sichtbar tun können? (beobachtbares Verb)
- Woran erkenne ich gute Leistung? (Beurteilungsmaßstab)
Das passt zur AEVO: In Handlungsfeld 3 werden aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen konkrete Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelt.
Verben
Gut: durchführen, erstellen, auswählen, erklären, zuordnen, prüfen, montieren, ausfüllen, berechnen, vergleichen, dokumentieren, kontrollieren, präsentieren
Schwierig: kennen, wissen, verstehen, kennenlernen – „verstehen“ lässt sich kaum beobachten.
Statt „Der Auszubildende versteht die Rechnungserstellung“ besser: „Der Auszubildende kann eine Kundenrechnung anhand der vorliegenden Auftragsdaten selbstständig und fehlerfrei erstellen.“
Merkhilfe
Richtlernziel → Groblernziel → betriebliche Situation → beobachtbare Handlung → Qualitätsmaßstab → Feinlernziel
Was soll sie/er tun können, womit, wie selbstständig und wie gut?
Beispiel komplett
- Richtlernziel: Kundenorientierung
- Groblernziel: Kunden beraten und informieren
- Betriebliche Situation: Ein Kunde meldet telefonisch eine technische Störung.
- Feinlernziel: Der Auszubildende kann nach der Unterweisung eine telefonische Störungsmeldung mithilfe des betrieblichen Ticketsystems selbstständig, vollständig und gemäß den festgelegten Servicestandards aufnehmen.
- Lernerfolgskontrolle: Der Auszubildende bearbeitet einen neuen Beispielfall selbstständig.
Das Feinlernziel entsteht aus dem Groblernziel durch Konkretisierung auf eine einzelne, beobachtbare berufliche Handlung.
Kompetenzen und Lernmodule
Jede Kompetenz aus § 3 Absatz 3 AEVO ist genau einem Lernmodul zugeordnet.
- 3.1Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen.
Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben
Lernförderliche Bedingungen, Motivation und Feedback sichern wirksames Lernen und stärken Auszubildende im Betrieb.
- 3.2Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten.
Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
Die Probezeit dient dazu, Eignung, Motivation und Passung im Ausbildungsverhältnis strukturiert zu prüfen.
- 3.3Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten.
Aus dem Ausbildungsplan betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln
Aus Ausbildungsplan und Arbeitsprozessen werden lernwirksame, prüfungsrelevante Aufgaben für Auszubildende abgeleitet.
- 3.4Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen.
Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und einsetzen
Ausbildungsmethoden und Medien passend zu Lernziel, Lernenden, Situation und rechtlichen Vorgaben auswählen und wirksam einsetzen.
- 3.5Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen.
Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen und Lernberatung anbieten
Ausbilder erkennen Lernschwierigkeiten früh, beraten individuell und leiten passende Fördermaßnahmen ein.
- 3.6Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen.
Zusätzliche Ausbildungsangebote und Zusatzqualifikationen anbieten
Zusätzliche Angebote erweitern die Ausbildung gezielt und können als geprüfte Zusatzqualifikation bescheinigt werden.
- 3.7Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig zu erkennen sowie auf eine Lösung hinzuwirken.
Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen
Ausbilder fördern Reife und Teamfähigkeit von Azubis und greifen bei Konflikten früh, fair und rechtssicher ein.
- 3.8Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen.
Leistungen feststellen und bewerten, Beurteilungen auswerten, Fördergespräche führen
Leistungen von Auszubildenden objektiv erfassen, fair bewerten und daraus gezielte Förderung ableiten.
- 3.9Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, interkulturelle Kompetenzen zu fördern.
Interkulturelle Kompetenzen fördern
Ausbilder fördern Vielfalt, Verständigung und diskriminierungsfreies Lernen im interkulturellen Ausbildungsalltag.
Rechtsgrundlagen
- § 13, § 14 BBiGPflichten der Auszubildenden und der Ausbildenden.
- § 15 BBiGFreistellung für Berufsschule und Prüfungen.
- § 16 BBiGZeugnis.
- § 22 BBiGKündigung nach der Probezeit, schriftlich mit Begründung.
Prüfungsrelevanz
Schriftliche Prüfung
- • Lernziele den drei Lernzielbereichen zuordnen
- • Passende Ausbildungsmethode zu einer Situation auswählen und begründen
- • Beurteilungsfehler erkennen und benennen
- • Richtige Reaktion auf Pflichtverletzungen in der richtigen Reihenfolge wählen
Praktische Prüfung
- • Unterweisung oder Präsentation von 15 Minuten planen und durchführen
- • Methodenwahl, Medieneinsatz und Lernerfolgssicherung im Fachgespräch begründen
- • Handlungsorientierte Ausbildungssituation realistisch konstruieren
Typische Stolpersteine
- • Dritte Stufe der Vier-Stufen-Methode heißt „Nachmachen und erklären lassen“
- • Lernziel wird als Tätigkeit statt als beobachtbares Verhalten formuliert
- • Lernerfolgskontrolle fehlt oder passt nicht zum Feinlernziel
