Handlungsfeld 2 · § 2 Nummer 2 AEVO
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten.
6 Kompetenzen · 6 Lernmodule · 49 Übungsaufgaben · ca. 20 % der schriftlichen Prüfung
Inhaltliche Schwerpunkte
Anforderungsprofil und Ausschreibung
Aus dem Ausbildungsberuf ein realistisches Anforderungsprofil ableiten und passende Kanäle für die Suche wählen.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen sichten, Auswahltests, strukturierte Vorstellungsgespräche, Praktikum und Probearbeiten – diskriminierungsfrei nach AGG.
Ausbildungsvertrag
Mindestinhalte nach § 11 BBiG, Vertragsniederschrift vor Ausbildungsbeginn, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.
Eintragung und Anmeldungen
Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG), Anmeldung bei der Berufsschule, Sozialversicherung, ärztliche Erstuntersuchung nach JArbSchG.
Probezeit
Mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG); beidseitige Kündigung ohne Frist und ohne Angabe von Gründen.
Einführung und Integration
Einführungsplan, Pate oder Mentorin, Vorstellung im Team, Einweisung in Arbeitssicherheit und betriebliche Regeln.
Kompetenzen und Lernmodule
Jede Kompetenz aus § 3 Absatz 2 AEVO ist genau einem Lernmodul zugeordnet.
- 2.1Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.
Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen
Wie aus der Ausbildungsordnung ein konkreter, rechtssicherer betrieblicher Ausbildungsplan entsteht.
- 2.2Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen.
Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachten
Betriebsrat und JAV sind bei Ausbildung, Einsatz, Beurteilung und Schutz von Auszubildenden rechtzeitig einzubeziehen.
- 2.3Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen.
Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmen
Kooperationsbedarf erkennen, passende Partner einbinden und die Ausbildung abgestimmt, rechtssicher und vollständig organisieren.
- 2.4Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden.
Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden
Auszubildende rechtssicher, objektiv und passend zum Ausbildungsberuf auswählen.
- 2.5Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen
Vorbereitung des Ausbildungsvertrags, Pflichtinhalte und fristgerechte Eintragung bei IHK/HwK.
- 2.6Lernmodul
Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.
Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfen
Auslandsaufenthalte in der Ausbildung rechtssicher planen, begründen und mit Betrieb, IHK und Berufsschule abstimmen.
Rechtsgrundlagen
- § 10, § 11 BBiGVertragsverhältnis und Mindestinhalte der Vertragsniederschrift.
- § 20, § 22 BBiGProbezeit und Kündigung.
- § 34, § 36 BBiGVerzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und Eintragung.
- § 32 JArbSchGÄrztliche Erstuntersuchung Minderjähriger.
- AGGDiskriminierungsfreie Auswahl und Stellenausschreibung.
Prüfungsrelevanz
Schriftliche Prüfung
- • Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags nennen
- • Zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch unterscheiden
- • Fristen rund um Probezeit, Eintragung und Anmeldung zuordnen
Praktische Prüfung
- • Im Fachgespräch die Ausgangslage der Auszubildenden (Vorkenntnisse, Ausbildungsjahr) begründen
- • Erklären, wie der erste Ausbildungstag und die Einarbeitung gestaltet werden
Typische Stolpersteine
- • Probezeit wird mit Befristung verwechselt
- • Eintragung erfolgt bei der zuständigen Stelle, nicht bei der Berufsschule
- • Vertragsniederschrift muss vor Ausbildungsbeginn vorliegen
