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Handlungsfeld 2 · § 2 Nummer 2 AEVO

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken

Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten.

6 Kompetenzen · 6 Lernmodule · 49 Übungsaufgaben · ca. 20 % der schriftlichen Prüfung

Inhaltliche Schwerpunkte

Anforderungsprofil und Ausschreibung

Aus dem Ausbildungsberuf ein realistisches Anforderungsprofil ableiten und passende Kanäle für die Suche wählen.

Auswahlverfahren

Bewerbungsunterlagen sichten, Auswahltests, strukturierte Vorstellungsgespräche, Praktikum und Probearbeiten – diskriminierungsfrei nach AGG.

Ausbildungsvertrag

Mindestinhalte nach § 11 BBiG, Vertragsniederschrift vor Ausbildungsbeginn, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.

Eintragung und Anmeldungen

Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG), Anmeldung bei der Berufsschule, Sozialversicherung, ärztliche Erstuntersuchung nach JArbSchG.

Probezeit

Mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG); beidseitige Kündigung ohne Frist und ohne Angabe von Gründen.

Einführung und Integration

Einführungsplan, Pate oder Mentorin, Vorstellung im Team, Einweisung in Arbeitssicherheit und betriebliche Regeln.

Kompetenzen und Lernmodule

Jede Kompetenz aus § 3 Absatz 2 AEVO ist genau einem Lernmodul zugeordnet.

  1. 2.1

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.

    Lernmodul

    Betrieblichen Ausbildungsplan auf Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen

    Wie aus der Ausbildungsordnung ein konkreter, rechtssicherer betrieblicher Ausbildungsplan entsteht.

  2. 2.2

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen.

    Lernmodul

    Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen beachten

    Betriebsrat und JAV sind bei Ausbildung, Einsatz, Beurteilung und Schutz von Auszubildenden rechtzeitig einzubeziehen.

  3. 2.3

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen.

    Lernmodul

    Kooperationsbedarf ermitteln und mit Kooperationspartnern abstimmen

    Kooperationsbedarf erkennen, passende Partner einbinden und die Ausbildung abgestimmt, rechtssicher und vollständig organisieren.

  4. 2.4

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden.

    Lernmodul

    Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden

    Auszubildende rechtssicher, objektiv und passend zum Ausbildungsberuf auswählen.

  5. 2.5

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Lernmodul

    Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen

    Vorbereitung des Ausbildungsvertrags, Pflichtinhalte und fristgerechte Eintragung bei IHK/HwK.

  6. 2.6

    Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind in der Lage, die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.

    Lernmodul

    Möglichkeiten der Berufsausbildung im Ausland prüfen

    Auslandsaufenthalte in der Ausbildung rechtssicher planen, begründen und mit Betrieb, IHK und Berufsschule abstimmen.

Rechtsgrundlagen

  • § 10, § 11 BBiGVertragsverhältnis und Mindestinhalte der Vertragsniederschrift.
  • § 20, § 22 BBiGProbezeit und Kündigung.
  • § 34, § 36 BBiGVerzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und Eintragung.
  • § 32 JArbSchGÄrztliche Erstuntersuchung Minderjähriger.
  • AGGDiskriminierungsfreie Auswahl und Stellenausschreibung.

Prüfungsrelevanz

Schriftliche Prüfung

  • • Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags nennen
  • • Zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch unterscheiden
  • • Fristen rund um Probezeit, Eintragung und Anmeldung zuordnen

Praktische Prüfung

  • • Im Fachgespräch die Ausgangslage der Auszubildenden (Vorkenntnisse, Ausbildungsjahr) begründen
  • • Erklären, wie der erste Ausbildungstag und die Einarbeitung gestaltet werden

Typische Stolpersteine

  • • Probezeit wird mit Befristung verwechselt
  • • Eintragung erfolgt bei der zuständigen Stelle, nicht bei der Berufsschule
  • • Vertragsniederschrift muss vor Ausbildungsbeginn vorliegen