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Rechtsgrundlagen

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Alle 26 Paragrafen im Volltext – werktägliche Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsruhe.

Quelle: gesetze-im-internet.de – ArbZG · Stand: zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024

26 Treffer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz). Ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Fassung.